Hallo,
ich hoffe mir kann vielleicht jemand weiterhelfen. Wir kommen aus RLP und unser Großer geht schon hier im Ort in den Kindergarten. Unser Kleiner wurde jetzt abgelehnt. Wir hätten aber Plätze für beide in unserer „Betriebskita“. Sie wird auf dem Firmengelände betrieben zwecks Förderung aber von einem öffentlichen Träger. Natürlich hätte ich gerne dass meine Kinder da nicht getrennt werden sondern zusammen in einen Kindergarten gehen. Von der Logistik mal ganz abgesehen(Verkürzung Öffnungszeiten etc., Ferien abdecken, grade das ist sehr sehr schwierig weil der Ortskiga die ersten drei Wochen Ferien hat und der Betrieb die letzten drei). Jetzt wurde mir gesagt dass die Zusage von den Plätzen an der kommunalen Kostenzusage hängt(also für beide Kinder, dass es für Kind 1 schlecht aussieht da es ja einen Platz hat und für Kind 2 da es an Bedingungen hängt. Wir haben niemanden der das Kind sonst betreuen kann und ich muss definitiv wieder arbeiten, ich habe keine andere Möglichkeit. Wir wohnen im Kreis der Stadt wo die Kinder gehen könnten. Hat da jemand Erfahrungen? Kann das klappen? Kriegt nur ein Kind den Platz? Ich bin grade sehr verzweifelt und überlege ob es sinnvoll ist da eventuell schonmal eine Rechtsberatung machen zu lassen falls mir die Kostenzusage komplett verweigert wird. LG
Kindergarten RLP*verzweifelt
Hallo ist nicht eure Kommune verpflichtet euch einen Platz zur Verfügung zu stellen?
Ja schon, aber es gibt hier halt einfach nichts.Die Kommune muss mir nur einen Platz selben Ort zur Verfügung stellen aber wo nix ist 🤷🏻♀️. Wir sind ganz kleine Ortschaften die je einen Kindergarten haben+ Einzugsgebiet von U.S. Amerikanern dir diese auch in Anspruch nehmen. Ich hatte ursprünglich alle drei Ortschaften in der Umgebung angefragt und alle haben mir ne Absage erteilt. Beim Kindergarten an unserem Arbeitsplatz hatten bzw. hätten wir jetzt Glück aber da ist die Frage ob die Kosten übernommen werden. Es ist echt zum Brechen, da kümmert man sich selbst, kriegt viele Absagen, keinen Platz beim Geschwisterkind und dann kriegt man noch so Steine in den Weg gelegt.
Na ja, aber so einfach ist es für die Kommune nun nicht. Ihr habt einen Rechtsanspruch. Und dann ist es nicht an euch, das Problem zu lösen, in dem du oder dein Partner nicht arbeiten gehen könnt.
Ja, es kann sein, dass ihr dann einen Platz.in einer anderen kita Tagesmutter etc bekommt. Aber ganz so einfach kann sich das die Kommune nicht machen.
Deutet an, dass ihr ggf auch Gericht dagegen vorgeht. Sollte es wirklich gar keine Möglichkeit für eine Betreuung geben, steht euch der verdienstausfall zu
https://www.kita.de/wissen/kinderbetreuung-rechtsanspruch/
Ich würde mich nochmal an die regionale Verwaltung wenden, eure Situation und Möglichkeiten schildern und daraufhinweisen, dass ihr sonst den rechtlichen Weg geht.
Das mit den Schließzeiten müsst ihr ggf in Kauf nehmen, dann gibt es vielleicht erstmal weniger gemeinsamen Urlaub. Aber ich denke, dass es besser ist, als wenn einer von euch gar kein Geld verdienen.kann
Hallo,konkret zu deinem Fall kann ich dir nicht viel sagen.Aber durch einen Umzug wurde uns auch ein Platz verweigert.Ich habe mich an das zuständige Jugendamt gewendet und mit konnte schnell geholfen werden.In RLP haben wir mit 2 Jahren ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz.
Außerdem habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen über unsere Versicherung.
Wir haben auch eine Rechtsschutzversicherung, mit einem sogenannten Anwaltstelefon. Parallel dazu werde ich Montag auch beim Jugendamt anrufen und ggf. in die Sprechstunde vom Bürgermeister gehen. Ob’s was bringt weiß ich nicht aber mal sehen.
Kostet die Betriebskita bei euch oder wie meinst du das mit der Kostenzusage? In RLP sind die Plätze doch ab dem 2. Geburtstag frei.
Ja sind sie auch. Für die Eltern, trotzdem kostet es ja die Kita zu betreiben. Ich denke dass es die Kommune ist die diese Kosten ab 2 trägt und diese Übernahme eben erteilt werden muss. Macht ja keinen Sinn sie nicht zu erteilen weil die Kosten wären ja so oder so da. Am Telefon und im Schreiben der Betriebsklima steht es wortwörtlich : Ich kann Ihnen einen Platz unter der Voraussetzung der kommunale Kostenübernahme anbieten.
Also ich weiß bei uns im Ort, dass öfter mal Wechsel stattfinden, weil zB ein Krippenkind jetzt in Kita des Geschwisterkindes (andere Einrichtung ohne Krippe) wechseln konnte oder bei uns jetzt Geschwister gemeinsam die Einrichtung gewechselt haben, weil die Große bereits ein Vorschulkind ist und unsere Kita erst ab Sommer die erste Vorschulgruppe hat.
Eigentlich wird schon darauf geachtet, dass Geschwister die gleiche Einrichtung besuchen können, sofern die Eltern das so wünschen.
Mit Betriebskita kenne ich mich nicht aus, aber sofern beide einen Platz dort bekommen würden und die Kosten gleich sind, sollte es meiner Meinung nach im Sinne der Kommune sein dem Wunsch der Eltern nachzukommen. Zumal ja bei euch wohl auch Platzmangel herrscht und sie so den Platz von Nr. 1 weitervergeben könnten.