Hallo,
wir haben einen etwas komplizierten Fall.
Unser erstes Kind geht hier um Ort in den Kindergarten, unser zweites Kind bekam im Mai die Absage.
Wir haben allerdings die Möglichkeit beide Kinder im Kindergarten unseres Arbeitgebers unterzubringen(bei K1 war das leider noch nicht möglich). So weit so gut. Nun leben wir in RLP und es gab wohl dieses Jahr eine Änderung was die Kostenübernahme der Personalkosten angeht. Beide involvierten Jugendämter(da anderer Ort und anderer Kreis) haben zugestimmt und die zuständige Dame unserer Verbandsgemeinde hat uns signalisiert dass sie den Wechsel unserer Kinder zu 100% unterstützt weil bei uns sowieso mehr Bedarf besteht als Plätze vorhanden sind. Am Dienstag ist die Gemeinderatssitzung in der abgestimmt wird ABER der Bürgermeister hat uns in persönlichem Gespräch schon gesagt dass es abgelehnt werden wird. Begründung zu teuer und dass seitens des Ortes eine Alternative in einem anderen Ort geschaffen wird. Die Alternative ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern und kann mir somit nicht zugesagt werden am Tag der Sitzung. Das heißt es wird abgelehnt ohne mir gleichzeitig eine Alternative zu 100% zuzusagen. Die Alternative wie sie es nennen ist für uns auch sehr schwierig da ein anderer Träger und andere Ferienzeiten, aber das ist ja „unser Problem“. Versteh ich teilweise auch aber ich habe wirklich Bauchweh dass ich einen festen Platz abgesagt bekomme ohne dass ich einen anderes Platz habe. Besteht da die Möglichkeit Widerspruch einzulegen? Bzw. hattet ihr mal sowas? Eine Chance wird man ja sowieso nicht haben…LG
Kindergartenplatz wird verweigert
Ich bin verwundert das der Gemeinderat über koga-aufnahmen entscheidet, aber nun gut.
Warum ist es jetzt nicht möglich beide Kinder bei eurem Arbeitgeber unter zu bringen? Den Platz müsst ihr doch sowieso bezahlen oder nicht?
Warum soll eure Gemeinde überhaupt Kosten übernehmen? Das verstehe ich nicht. Reden wir von U3 Bereich?
In RLP zahlen wir nur bis 2 Jahre KiGa Gebühren, die Personalkosten trägt immer die Gemeinde. Aber ob sie jetzt hier die Kosten trägt oder im anderen Ort nimmt sich eigentlich nichts. So hat es uns jedenfalls die Dame vom Jugendamt erklärt. Wie genau das Gesetz hier in RLP ist weiß ich als Laie nicht im Detail, aber es ist wohl so, dass ich nur einen Rechtsanspruch hier im Ort habe, da mir hier aber kein Platz gestellt werden kann, musst ich ja woanders suchen. Selbst die von der Verwaltung schüttelt den Kopf aber so ist es leider. Fakt ist ich werde ne Absage kriegen und habe keinen neuen Platz in der Hand.
Ein Kitaplatz ü3 kostet die Gemeinde in der Regel ca. 1500€. Völlig unabhängig, wie hoch der Elternbeitrag ist.
Das heißt, der Großteil des Platzes wird von der Gemeinde bezuschusst.
Wenn nun ein Kind in einer anderen Gemeinde einen Platz bekommt, werden da Gelder hin und her geschoben. Denn Kita A, in die das Kind dann kommt, wird bezuschusst von Gemeinde A. Leben tut die Familie aber in Gemeinde B. Gemeinde A fordert somit den Zuschuss von Gemeinde B ein. Pro Kind und Platz locker über 1000€.
Gemeinde B stimmt nun also darüber ab, ob sie 2x Gelder in eine andere Gemeinde schiebt.
EIn Kitaplatz besteht ja nicht aus der Mini-Zuzahlung der Eltern, auch wenn das viele denken.
Was ist denn deine Frage? Wie du sagst, ein Widerspruch hat wahrscheinlich wenig Erfolg.
Ferienzeiten gehören nicht zu den Kriterien, welcher Platz als zumutbar oder unzumutbar gilt.
Soweit ich weiß, ist einzig die Entfernung ein Kriterium dafür. Die liegt zwischen 5 km und 30 Minuten, da müsstest du dich im Zweifel genau informieren.
Ansonsten kannst du natürlich, falls das mit der Alternative nicht klappt, klagen.
Meine Frage ist, ob solche Widersprüche grundsätzlich im Sande verlaufen. Klar wie oben gesagt die Ferienzeiten sind das eine. Aber es ist auch so dass ich bei Ablehnung am Dienstag noch keinen Platz habe, das heißt die Gemeinde Stand Dienstag ihrer „rechtlichen Pflicht“ uns einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen nicht nachkommen kann. Im Ortskindergarten haben wir eine Absage.
Meiner Erfahrung nach (ich war jahrelang Stellvertretung/kommisarische Leitung einer Kita): ja, die Widersprüche bringen nichts. Einzig die Klagen aufgrund des Rechtsanspruchs haben Erfolg.
Du kannst natürlich auch schon am Dienstag Klage einreichen, wenn dein Kind bereits ein Jahr alt ist.
Was ich nicht verstehe, es ist ein KiGa deines AG? Was hat der Staat, die Gemeinde damit zu tun?
Ich durchblicke die Gesetze da nicht so im Detail. Alles was mir gesagt wurde ist, dass es da an den Personalkosten hängt. Warum auch immer oder wie auch immer.
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Wenn ihr einen Platz im KiGa beim AG habt, annehmen, für K2 habt ihr ja die schriftliche Absage? K2.ist.U3?
Dann würde ich eine schriftliche Ablehnung anfordern. Denn die brauchst du um sie bei einem Anwalt vorzulegen um deinen Betreuungsanspruch ab der Vollendung des ersten Lebensjahres durchzusetzen.
Wenn die Gemeinde dir jetzt keinen Platz vor Ort anbietet, die Unterbringung im anderen Ort aktiv verhindert und die Alternative nicht gesichert zusagen kann, dann müssen Sie damit rechnen, dass du deinen Gehaltsausfall einklagst. Ob das dann günstiger ist?
Ich würde also an den Bürgermeister und das Jugendamt schreiben.
„Nach dem erfolgten Beschluss in der Gemeindesitzung, der die Unterbringung unseres Kindes xy, geb. am xy, in der Einrichtung xy verhindert, bitte ich um erneute Prüfung ob unser Kind in der Kita (des großen Kindes) untergebracht werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein bitte ich Zustellung eines ordentlichen Ablehnung des Betreuungsplatzes bis zum (Frist 2 Wochen). Ich benötige dieses Schriftstück um den gesetzlichen Betreuungsanspruch mit juristischer Unterstützung geltend zu machen.“
Ich bin gespannt was dann passiert. Oft reicht die Drohung. Und wenn dann nichts passiert würde ich tatsächlich zum Anwalt gehen.
Und speichere dir die Tagesordnung und später die Protokollierung und Beschlussfassung der Gemeindesitzung.
Ich sehe jetzt erst, dass die Gemeinderatssitzung noch nicht war, sondern erst am Dienstag sein wird. Ist die öffentlich? Gibt es da zu Beginn eine Möglichkeit, dass sich die Bürger zu Wort melden?
Dann wüsste ich was ich tun würde, auch wenn es noch ordentlich Überwindung kosten würde:
Ich würde mich melden und sagen „Sehr geehrte Ratsmitglieder. Sie werden gleich im Tagesordnungspunkt x über die Personalkostenübernahme für den Betreuungsplatz meines Sohnes in der Nachbarstadt entscheiden. Ich bitte Sie dabei zu berücksichtigen, dass uns bereits ein Platz im örtlichen Kindergarten, den auch unser anderes Kind besucht, abgelehnt wurde. Sie werden verstehen, dass wir als Familie eine gesicherte Betreuung benötigen und im Zweifel keine andere Möglichkeit sehen als unseren Betreuungsanspruch oder einen entsprechenden Gehaltsausfall juristisch durchzusetzen. Das würde ich sehr bedauern.“
Was ich sagen will: Ich würde noch alle Hebel in Bewegung setzen um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, dass Ihr Widerspruch einlegen müsst.
Sie ist nicht öffentlich. Deshalb waren wir vorab beim Bürgermeister und beim Stellvertreter(unser Nachbar). Unserem Nachbarn haben wir den Fall natürlich genau geschildert und er meinte dass wenn die Dame vom Jugendamt das empfiehlt dann sollte man das halt auch so machen aber dass eben auch der Rat das letzte Wort hat. Und der Bürgermeister selbst hat uns schon gesagt dass wir uns keine Hoffnung machen sollen. Sonst hätten wir das gemacht. Nach ein paar Telefonaten hat uns die Dame vom Jugendamt zugesagt dass sie da hingehen wird(lässt sich einladen) und dafür spricht.
Erstmal auf jeden Fall Widerspruch einlegen, damit die Frist gewahrt ist. Dazu schreiben: Begründung folgt - und dann einen Anwalt beauftragen, der sich in diesem Metier spezialisiert hat.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung, das durchgesetzt werden kann, so ein Platz verfügbar ist.
Gibt es auch keine Tagesmütter?
Sinnvoll wäre es wenn du dich erstmal nur beim Anwalt beraten lässt, ob es überhaupt sinnvoll ist den Anspruch einzuklagen.
Der Anwalt wird wissen was bei euch zumutbar ist und hat evt sogar Erfahrung ob dann Notfallpläzte in Kindergärten oder bei Tagesmütter angeboten werden die man lieber nicht möchte
Es gibt eine Tagesmutter im Ort und die nimmt nur 3 Kinder. Da wir in einem Gebiet leben wo sehr sehr viele Amerikaner angesiedelt sind, sind deren Plätze entsprechen weg. Ich hab ne Rechtschutzversicherung mit Anwaltstelefon. Bevor ich da irgendwas Anfang ruf ich da sowieso vorher an. Die geben schon Tendenzen ab.
In den meisten Fällen gibt es sofort wenn der Anwalt schreibt einen Platz. Problem ist halt das es selten der Wunschkindergarten ist sondern bei Kinder u3 meistens irgendeine Tagesmutter. Lehnst du die dann ab ist der Rechtsanspruch verwirkt.
Und wenn ihr die entstehenden Mehrkosten übernehmt?
Hab ich mir tatsächlich auch schon überlegt. Zumindest anfragen werde ich das mal.