Kündigung Kita nur 1x Jahr

Liebe Community, vielleicht kennt sich ja jemand vertragsrechtlich aus.

Wir sind nicht ganz mit unserer Krippe zufrieden und wollen gerne in unseren Wunsch-Kindergarten wechseln, der nur nur fußläufig von uns entfernt entfernt ist. Zur Eingewöhnungszeit lag dort leider ein Wasserschaden vor, so dass wir ausweichen mussten. Jetzt wollen wir gerne wechseln, allerdings steht in dem Betreuungsvertrag, dass man nur zum Schuljahreswechsel, d.h. einmal im Jahr, kündigen darf.

Ist solch eine Klausel rechtmäßig?
(Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Wohnortwechsel.)

Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

Miwa

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Ja es ist rechtlich korrekt.

Vielleicht haben die ja eine Warteliste oder du kannst für Ersatz sorgen.

Sprich nett mit der Leitung ob es eine Möglichkeit gibt.

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Sollte man das nicht vorm unterschreiben prüfen? Ist schon rechtlich korrekt

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Deine provokante Gegenfrage hilft keinem! - Du kennst doch die Umstände nicht , die uns evtl keine andere Wahl liesen, als diesen Platz anzunehmen. (Wasserschaden/kurzfristige Absage der eigentlichen Kita , d.h. Kurzfristig neuen Betreuungsplatz finden, da ich wieder arbeiten musste.

Haben wir geprüft- uns war das bewusst & zu dem Zeitpunkt haben wir das in Kauf genommen.

Plan war, dass wir 2025 zum Schuljahreswechsel wechseln. Allerdings kam nun die wenig zufriedenstellende Betreuung hinzu, und eine neue Schwangerschaft, weshalb ich gern noch vor der Entbindung die Umgewöhnung machen möchte. Dann bliebe uns der tägliche Fahrtweg erspart, und ich könnte dann trotz Baby die Große fussläufig zur Kita bringen.

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Die Frage ist doch nicht provokant.
Und auch wenn man quasi gezwungenermaßen abweichen muss von Plan x, unterschreibt man bestimmt nicht freiwillig etwas, was nicht rechtens wäre.
Diese Klausel hat leider Gültigkeit.
Nachfragen kostet nichts, würde fragen, ob es eine andere Möglichkeit gibt

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Jetzt im Ernst? Das Leben ist kein Wunschkonzert. Rechtlich absolut i.O., musst halt ein Jahr warten.
Ihr habt eine Betreuung, ist doch top.
Die Erde dreht sich um die Sonne, nicht um dein Kind.

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Wow. Du bist ja unsympathisch 😄👍🏼

Hätte nicht gedacht, dass eine Frage nach einem rechtlichen Rat sowas auslöst..

Bearbeitet von miwamau
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Ja, dass ist rechtens.

Weil die Kitas - in der Regel- ja nur zum neuen Schuljahr aufnehmen.

Die Kitas rechnen ja mit dem Geld fürs Personal etc.
und da es nicht überall zu wenig Kitaplätze gibt...kann es sich keine Kita leisten, Plätze nicht zu besetzen.

Ist es bei Euch schwierig einen Platz zu bekommen, dann kannst du Glück haben und durch Warteliste wird euer Platz neu vergeben - kann aber 3 Monate dauern, so dass du dann ggfls doppelt zahlst.

Ist es bei euch einfach einen Platz zu bekommen, dann hast du ggfls Pech und zahlst entweder beide Plätze oder verzichtest auf den neuen Platz....

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Danke für deine Antwort.
Das ergibt Sinn und das verstehe ich auch.

Ich werde eine Lösung für uns finden.
Ich werde zunächst mal das Gespräch zur Leitung suchen, vielleicht ergibt sich da ja eine Möglichkeit.

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Viel Glück 🤞

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