Sprachförderung, wie lange?

Hallo mein Sohn hatte vor kurzem Delfin4 und wollte nicht sprechen also gar nicht. Er sollte auch direkt nach dem ankommen in der Grundschule losreden, ohne dass er das Personal jemals zuvor dort gesehen hat offender ankommen konnte.
Beim Kinderarzt spricht er, Zuhause redet er wie ein Wasserfall genauso wie mit seinen Freunden oder der Familie und auch im UHeft steht, dass er sprachlich sehr gut ist.
Durch eine starke Impfnebenwirkung haben wir das weiter impfen erstmal gestoppt, dementsprechend keine MMR
Jetzt soll er zur Sprachförderung in den Kindergarten.
In dem Schreiben steht, dass er der deutschen Sprache nicht mächtig wär und bei Ablehnung Bußgeld.

Wie lange geht so eine Förderung? Und was könnte ich noch machen?

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Ich würde sagen, du wirfst alles durcheinander.

Die Masernimpfung (nicht MMR, das ist eine Kombiimpfung) ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Eintritt in den Kindergarten und in die Schule oder bei jedem Wechsel der Einrichtung) muss die Impfung nachgewiesen werden. Wenn Kinder nicht geimpft sind, gibt es ein Bußgeld.

Kindergartenbesuch ist in Deutschland grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Kindern, wenn das Kindeswohl bei ausschließlicher Betreuung (die bei euch aufgrund des fehlenden Impfschutzes offensichtlich vorliegt) zu Hause gefährdet ist. Das nicht-Können der deutschen Sprache ist jedoch kein solcher Grund.

Ansonsten: Ihr habt ja sicherlich eine genaue Dokumentation und Gutachten der Impfnebenwirkung. Euer Kinderarzt kann euch fürs Erste bestätigen, dass euer Kind lautsprachlich normal entwickelt ist. Ihr solltet allerdings die Frage zulassen, warum es nicht spricht.

Ach ja: Die Förderung dauert so lange, wie sie notwendig ist. Definitiv ist es möglich, dass sie bis zum Kindergartenende geht, aber auch länger wäre denkbar. Bewilligt wird eigentlich immer für den Zeitraum von 1 Schuljahr (d.h. bis zum Beginn der Sommerferien).

Bearbeitet von kati543
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Wenn das Kind stark auf eine Impfung reagiert hat, kann dies vom Arzt bestätigt werden und diese Bestätigung wird dann im Kindergarten vorgelegt.
Dann darf das Kind auch den Kindergarten besuchen.

Es ist zwar nur das Impfen gegen Masern vorgeschrieben. Da aber ausschließlich der Kombiimfstoff erhältlich ist, kann man es eigentlich auch MMR Impfpflicht nennen.

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Ja, das ist natürlich gemein. Den Impfstoff gibt es seit letzten Jahr nicht mehr. Das Ganze liegt aber schon bei der Ethikkommision.

Offensichtlich durfte das Kind hier eben nicht den Kindergarten besuchen, oder die Eltern wollten nicht, dass es den Kindergarten besucht. Jetzt wird mit Bußgeldandrohung gearbeitet, sofern das Kind nicht eine Einrichtung besucht.

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Wie lange ist der Test her ?

2 Wochen Wiederspruchsfrist.

Bitte um Wiederholung des Tests.

Ganz ehrlich? Ich führe an unserer Schule diese Test durch und so ganz verweigert hat sich noch kein Kind, zumal ja viele Aufgaben dabei sind, bei denen dein Kind garnicht reden muss.
Den letzten Test mit einem schüchternen Kind habe ich durchgeführt, während er sich den Pullover über den Kopf gezogen hatte. 🤷‍♀️
Geht alles.
Eigentlich merkt man schon schnell, wer Deutlich kann und wer nicht.