Hallo zusammen,
mein 1. Kind ist fast 1 1/2 Jahre. Ich gehe derzeit wieder in Teilzeit arbeiten, das Kind ist bei Oma in der Betreuung. Nächstes Jahr im März erwarten wir Kind 2. Jetzt haben wir für August eine Zusage für Kind 1 für den Kindergarten. Wenn beide Elternteile berufstätig sind.
War jmd schon in einer ähnlichen Situation? Kriegt man trotzdem, dass man bald in Mutterschutz und dann in Elternzeit eine Bescheinigung vom Arbeitgeber? Hat man trotzdem einen Anspruch auf den Platz?
Liebe Grüße
Kita-Zusage für Kind 1, schwanger mit Kind 2
Ja, natürlich. Du bist ja ganz normal angestellt.
schwierig, ist bei uns aber ähnlich. Wir gehen zwar beide wieder arbeiten ifh nach dem Mutterschutz, aber deutlich reduzierte Stunden als bei der Bewerbung angegeben.
Ich würde sagen, da Elternzeit eine unterbrechung des Angestelltenverhaltnisses ist, gilt die zusage trotzdem, es sei denn es steht ausdrücklich dass die zusagen zurückgezogen werden kann, falls eine Partei kein aktives Arbeitsverhältnis hat.
Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, aber grundsätzlich ist eine zusage eine zusage. Ob sich die Bedingungen nun ändern kann man ja teilweise vorher nicht wissen, wir müssen hier 15 Monate vor Beginn bewerben.
Hallo,
jedes Kind in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung aka Kitaplatz oder Tageseltern. In der Kita lernen die Kinder das soziale Leben untereinander. Nimm den Platz! Liebe Grüße
Der Anspruch gilt ab dem 1. Lebensjahr.
Wir wissen alle dass die Plätze nicht reichen und dann diejenigen den Platz bekommen, die am meisten Punkte haben. Es also am nötigsten haben. Alleinerziehende und Personen in Pflegeberufen haben immer Vorrang zum Beispiel. Und natürlich geht es nach Arbeitszeit und Stunden. Ich erhöhe extra, sodass ich im August mehr Stunden nachweisen kann. Bei uns wird diejenige mit den wenigsten Stunden berücksichtigt. Und ich kenne einige, die zum Zeitpunkt der Vergabe in Elternzeit waren. Das bist du doch sicherlich hinterher? Sie hatten dann keine Chance mehr den Platz zu bekommen. Weil die Familie wo der Mann voll arbeitet und die Frau 25 Stunden den Platz ja viel nötiger hat.
Aber: frag deinen Arbeitgeber ob sie dir dennoch eine Bescheinigung geben würden. Und hoffe dich verpetzt keiner….
Bei Beginn der Betreuung bist du ja berufstätig, da sehe ich dann kein Problem. Es kann ggf. nur dann sein, dass du, wenn du in EZ gehst, die Zeiten gekürzt bekommst und keinen Anspruch auf einen GT Platz hast, das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und wahrscheinlich auch von Stadt zu Stadt. :D
Wenn du aber erstmal dort bist, können sie dir den Platz nicht so einfach kündigen, dein Kind hat ja Anrecht auf einen Platz. Von daher einfach annehmen und das Kind eingewöhnen. Das macht es auch etwas einfacher, wenn Kind 2 da ist, weil Kind 1 dann schon eine gewisse Routine hat und du morgens entlastet bist.
Eine Freundin muss Ihre Tochter um 12Uhr aus der Kita abholen, weil Sie in Elternzeit ist. Da hat Sie dann keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Ist blöd, aber leider sind die Plätze ja teilweise so begehrt, dass die Einrichtungen irgendetwas machen müssen, damit es funktioniert