Hallo,
ich muß mal ein bisschen weiter ausholen.Mein Sohn lag vor knapp 2 Jahren für eine Woche im Krankenhaus. Damals fragte man mich, ob ich mit dort übernachten wolle. Ich sagte ja.Also Klappbett mit ins Zimmer, wo ich dann schlafen sollte.
Das hab ich nur eine Nacht gemacht. Ein paar Wocchen später bekam ich dann von der Krankankasse eine Rechnung über die Zuzahlung von 10 Euro, weil ich ja im Krankenhaus übernachtet habe. Viele Freunde und Bekannte rieten mir das nicht zu bezahlen, weil dafür nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Zuzahlungen zu entrichten sind. Also ignorierte ich die Rechnung, und es kam auch nie wieder was von der Krankenkasse. Im August 2006 war mein Sohn wieder im Krankenhaus, ich wieder eine Nacht mit da. Paar Wochen später wieder Rechnung über 10 Euro. Ich wieder ignoriert. So jetzt Mahnung mit Androhung zur Vollstreckung.Wie ist das denn nun mit der Zuzahlung? Muß ich zahlen oder muß ich nicht?Ich hab mir schon die Finger wund gegooglt, finde aber irgendwie nichts.Kennt sich vielleicht jemand aus?Für Antworten wäre ich echt dankbar.
Liebe Grüße Isabell
Zuzahlung Krankenhaus?
Hi,
du googelst dir die Finger wund wegen 20,- EUR?
Naja, jeder wie er meint.
Mir wurde nichts berechnet, als ich bei meiner Tochter im KH übernachtet habe. Sie war allerdings auch erst 10 Tage alt und ich habe gestillt.
Keine Ahnung, könnte mir vorstellen, bei einem grösseren Kind ist das anders.
lg
Yvonne
Hallo,
Ja ich google mir wegen 20 Euro die Finger wund. Das ist für mich nämlich viel Geld, und ich ich könnte es durchaus für andere Sachen besser verwenden. Ausserdem sehe ich nicht ein für etwas Geld zu zahlen, das man vielleicht gar nicht müßte. Trotzdem danke für Deine Antwort.
Grüße
Hallo,
ich war mit meiner Tochter als sie 1,5 Jahre alt war auch 1 Woche im Krankenhaus. Ich schlief ebenfalls bei Ihr im Zimmer.
Soweit ich mich erinnern kann, musste ich auch die Zuzahlung bezahlen. Das wird genauso gehandhabt wie wenn Du selbst im KH liegst. Da zahlst Du auch die Zuzahlung, mehr aber auch nicht. Essen durfte ich nicht auf Station, aber in der Kantine und bekam dafür auch Essensmarken. Das musste ich alles nicht zahlen. Nur eben die normale Zuzahlung. Ich denke das stimmt schon so und ich würde das lieber zahlen, bevor noch mehr Mahnkosten anfallen. Einfach nicht zahlen geht eben nicht. Da müsste man zumindest im KH mal anrufen und nachfragen oder im schlimmsten Fall einen Einspruch einlegen. Soweit ich weiß, ruht dann diese Forderung und es dürfen keine Mahnungen kommen.
LG
Kathleen
PS: Notfalls bei der Krankenkasse erkundigen, die können Dir das ganz sicher sagen.
Natürlich musst Du zahlen, schließlich hast Du die Leistung in Anspruch genommen.
Hallo Isabell,
ich war vor genau einem Jahr mit meinem Sohn im KH (NRW) und ich war 2 Nächte dort, da war mein Sohn genau 1 Jahr alt.
Und ich habe keinen Cent dazugezahlt, sogar mein Essen war kostenlos, welches ich mir in der Kantine mit Essensmarken holen konnte. Bin bei der Barmer Ersatzkasse.
Ausserdem habe ich damals einen Zeitungsartikel der AOK ausgeschnitten, den habe ich gerade mal rausgesucht. Hier ein kleiner Ausschnitt daraus:
" In der Regel werden Kinder bis zum Vorschulalter von den Eltern ins KH begleitet. Für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Eine Zuzahlung müssen die Eltern nicht leisten. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der KH-Arzt. Einen Antrag haben Eltern nicht zu stellen. Besonders bei Kleinkindern ist es äußerst wichtig, dass die Eltern dabei sind."
Daher würde ich mich mal bei der Krankenkasse erkundigen und mir notfalls vom KH bescheinigen lassen, dass Dein Kind sehr ängstlich war bzw. ist und Du auf jeden Fall da bleiben musstest.
Ich würde dagegen angehen und das nicht ohne weiteres bezahlen, denn ich finde auch, dass 20 EURO viel Geld sind.
Viel Glück...
Gabrielle
Also hier in Hessen kostet es nichts,wir waren schon 5-6 mal mit dem Großen in der Kinderklinik,manchmal war sogar ich als Oma über Nacht bei ihm.Er war damals in einem Alter von 4 - 6 Jahren und wir haben noch nie etwas dazu bezahlt.Damals war aber keine Verpflegung für uns dabei.Jetzt haben wir ein ganz neues Kinderkrankenhaus und meine Enkelin,3 Monate alt, ist drin und die Mama wird mit verpflegt.Sie bekommt jeden Tag Bons und kann in der Cafeteria Frühstücken,Mittagessen und Abendessen bekommen.Am besten mal bei der Krankenkasse nachfragen?Meine Tochter ist bei der AOK
hallo,
vor ca 3 jahren hat mein mann mit meiner tochter auch eine nacht im krankenhaus verbracht und mussten nix bezahlen bis zu einer bestimmten altersgrenze dürfen und sollten die eltern auch bei den kindern bleiben. Betten sind kostenlos aber essen kostet ausser man bringt sich selber was mit
karin
Hallo,
also ich war auch schon zweimal mit meiner Tochter im KH und ich habe nichts bezahlt auch nichts fürs Essen.
Wir sind bei der Aok versichert.
Lieben Gruß Anja
Hallo,
bei uns war das von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich.
Ich habe das Geld bezahlt, war froh, dass ich bei meiner Maus bleiben konnte.
Ich glaube nicht, dass es in diesem Fall einen Rechtsanspruch auf kostenlose Unterbringung für Dich gibt
Grüße
arya
Hallo Isabell,
ich arbeite in einer Kinderklinik. Bei uns ist es so, daß dei Eltern eine Liege ins Zimmer gestellt bekommen und neben ihrem Kind schlafen dürfen. Essen ( Frühstück, Mittag und Abend ) bekommen die Mütter von uns aufs Zimmer gebracht und dürfen auch zwischen zwei Menüs wählen. kaffe, Wasser und Tee können sie sich immer auf dem Flur holen. Für all das müssen die Eltern nichts bezahlen.
LG Rebekka