meldet das SPZ Hauen dem Jugendamt?

Hallo allerseits,

es geht um meine Freundin. Sie ist völlig fertig mit den Nerven. Es geht um ihre 8 jährige tochter, mit der sie im SPZ in Behandlung geht. Es besteht der dringende Verdacht auf ADHS. Die Kleine kann sich sehr schlecht konzentrieren, usw... auch die Lehrerin wies darauf hin, daß man etwas tum muss, um sie vor einem schulischen Absturz zu bewahren. Nun war sie im SPZ mit ihrer kleinen. Bei einer Psychologin sollte ein Aufmerksamkeitstest gemacht werden. Die Psychologin fragte wohl AUCH EIN PAAR SACHEN, in Abwesenheit der Mutter. Unter anderem kam Hauen zur Frage. Es kam selten vor, daß meine Freundlin ihr Kind auf den Hintern haute, nie aber verprügelte,... Natürlich beantwortete ihre Tochter die Frage, und erwähnte, daß ihre Mutter sie haut, aber nur wenn sie was angestellt hat. Auf die Frage, wann es zuletzt vorkam, wußte die Kleine die Antwort nicht.
Nun kann meine Freundin kaum noch schlafen, weil sie denkt, daß Jugendamt kommt vorbei, um ihre Kleine wegzunehmen, wegen Mißhandlung. Muss sie diese angst haben?
Sie weiß, daß das Verhältniss zu ihrer Tochter gestört ist, sie hat aufgrund dessen eine Mu Ki Kur beantragt,...
Wer hat eine Antwort für mich?

Vielen Dank

magda

1

Hallo,

nein, da passiert gar nichts.

Deine Freundin kann in Ruhe weiterschlafen ;-).

LG

Kerstin

3

Hallo!

Vielebn lieben Dank für Deine Antwort!

LG

magda

2

Na da stimmt es immerhin.....bei uns war es so das mein 11jähriger Sohn ( hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens inkl ADS) erzählt hat das er dauernd verprügelt wird.....das erzählte er beim Psychater, beim Jugendamt, in der Schule, bei Oma und Freunden.

Nur das da nix dran ist!

Er prügelt dauernd auf seine 8jährige Schwester ein, oder verweigert sich wenn er in sein Zimmer soll oder so.....dann bleibt mir nix anderes übrig als ihn am Arm hinterher zu ziehen....er wiegt immerhin über 50 kg.

Und daraus macht er halt nen verprügeln.

Zum Glück sehen die Fachleute das er das alles nur erfindet.

4

Die Gesetzeslage wurde etwas geändert:
bei Verdacht von akuter Kindeswohlgefährdung ist es mittlerweile so geregelt, dass man das Jugendamt informieren darf, nachlesen kann man das exakt hier:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/sgb-vlll,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf


Der Rest ist Interpretationssache desjenigen, der von den Misshandlungen gegen das Mädchen erfahren hat.