Rehabuggy

Hallo

Für meine Tochter (Frühkindlicher Autismus)
wurde von der Krankenkasse ein Rehabett finanziert, da sie sich selbst durch Autoagressivität, fehlendes Gefahrenbewusstsein etc. gefährdet.
Sie hat auch eine Starke Weglauftendenz und ist für ihr Alter (Sie wird im März 4) recht groß.
Die Krankenkasse hält trotz Ärztlicher Gutachten einen Rehabuggy nicht für nötig obwohl denen auch bekannt ist, das wenn sich die kleine weigert weiterzugehen, man es nicht schafft sie vom Fleck zu bewegen was mit ihrer Störung zusammenhängt. Sie beißt , kratzt schreit und wird dann meistens von uns getragen. Im Treppenhaus genau das selbe Spiel .wir müssen sie bis in die 2. Etage tragen. Hat von euch jemand diesbezüglich Ahnung?
Die Krankenkasse ist der Meinung das es ein Handelsüblicher Buggy auch tut. Wir haben diese mehrfach darauf hingewiesen das Jasmin zu groß für einen Handelsüblichen Buggy ist, was auch attestiert ist. Aber darauf bekommen wir keine Reaktion.

LG Ramona

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Erneut beantragen und auf die Grösse des Kindes hinweisen ( weiss ja nu ned wie alt Dein Kind ist)
Halt beischreiben das sie in den üblichen Kinderbuggys nicht mehr gescheit sitzen kann, und das anschnallen wegen ihrer Grösse auch nicht mehr klappt!

Da sie ja, wie du sagst, wohl auch eine erhöhte Weglauftendenz hat benötigt sie einen Buggy mit 5-Punkt-Gurt, wo der Verschluss eine Art Kindersicherung enthält......und sowas gibt es nur an Rehabuggys!

Sollte die KK wieder ablehnen, dann leg Einspruch ein, sollte wieder abgelehnt werden leg halt Klage ein vorm Sozialgericht.

Das Alles gilt natürlich nur wenn Dein Kind älter als 3 Jahre ist.......alles was drunter ist wird natürlich abgelehnt, eben weils noch ausreichend normale Buggys gibt.

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Hallo!

Habt ihr denn schon einen negativen Bescheid bekommen (schriftlich)?
Wenn nicht, würde ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen (macht man bei der Leitung der Krankenkassengeschäftsstelle).
Wenn ihr schon einen bekommen habt, dann unbedingt in Widerspruch gehen. Was stand den in der Begründung der Ablehnung, wenn ihr eine bekommen habt?
Auf jeden Fall würde ich in den Widerspruch hineinschreiben, dass deine Tochter nicht mehr als maximal ...m am Stück läuft (auf jeden Fall unter 300m<-- wird ja sicher auch unterschiedlich sein, aber gib so einen Durchschnitt an, Max läuft außerhalb der Wohnung nicht weiter als 10 m, können aber auch mal 20m sein oder keinen Schritt, je nachdem).
Da sie sich enorm wehrt getragen zu werden oder sich dann weiter zu bewegen, teilweise auch mit Tendenz zum Weglaufen, wobei hier von einer Eigen und Fremdgefährdung ausgegangen werden kann (Unfallgefahr, vor ein Auto laufen,....).... Sie kann keinerlei Gefahren einschätzen...
Außerdem wiegt sie mittlerweile.... kg und ist....m groß, und es ist abzusehen, dass dies in Zukunft durch Wachstum mehr werden wird.
Ein handelsüblicher Buggy ist aus folgenden Gründen nicht mehr zu benutzen:
-sie ist zu gross (kann nicht angemessen drin sitzen) und zu schwer (die meisten Buggys sind so bis 15/20 Kilo zugelassen).
-die Gurtsysteme in diesen Wagen sind zu instabil
Ein handelsüblicher Buggy hält der enormen Belastung, die Kraft, die sie z. B. entwickelt, wenn sie sich wehrt, nicht stand
-...da mitterweile schon das 2. Modell der handelsüblichen Buggys aus diesen Gründen nicht mehr zu benutzen ist (sie hat sie kaputt gemacht <----Gurte gerissen, Rahmen gebrochen,....)....

Letztendlich bleibt nur noch die Möglichkeit einen stabilen Rehabuggy, der für ihre Größe, Gewicht , Körperhaltung und Krankheit abgemessen ist, zu benutzen, um sie innerstädtisch SICHER für sich selber und andere von A nach B zu bewegen.

Sollen ein paar Anregungen sein, solche Sätze würde ich benutzen, es gibt aber sicher noch welche, die auf Gesetzesebene geschreiben sind, wo man sich drauf berufen kann.

z. B. sowas (Auszug):

Berücksichtigen Sie deshalb bei Ihrer Entscheidung bitte die erweiterte medizinische Zielsetzung, die auf die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse ausgerichtet ist, zu denen auch das Bedürfnis nach Fortbewegung zählt. Mein Antrag nimmt Bezug auf das Bundessozialgerichtsurtell Az. 3 RK 16/81 vom 26.10.82):

"Eine Notwendigkeit liegt vor, wenn der Funktionsausgleich des Hilfsmittels im Rahmen der Erfüllung eines elementaren, normalen Lebensbedürfnisses liegt."

sowas kannst Du in die Begründung mit einbauen.

Vielleicht konnte ich Dir ein bisschen helfen.

Alles Gute!

LG Yvonne

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hallo,
wir haben einen rehabuggy ( otto bock kimba spring gr. 2 ) bekommen.
allerdings war es bei uns kein problem ihn zu beantragen und zu bekommen ( tim hat gleiche diagnose + ein paar zusätze).
tim hat vorher einige buggy regelrecht in wutanfällen zerlegt.
ich habe das auch der krankenkasse geschrieben, da es bekanntw ar und schon mehrere stationäre aufnahmen deshalb gab war es wie gesagt kein problem.
vielleicht sollte dein kiarzt was schreiben und du solltest nochmal die dringlichkeit klar machen.
ich finde unsere rehabuggy sehr gut ABER vergleiche ihn bitte nicht mit normal.
er hat eine wahnsinnsgröße, schrenkt deshalb oft ein UND er wiegt 20kg ( leergewicht) #schwitz.
lg bianca

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Du hast vergessen zu sagen das man den in keinen normalen kofferraum bekommt *lach*

Wir haben nur den Easy Swifty von Thomashilfen....also schon ein recht "kleiner" Buggy........aber ich krieg den nicht in den Kofferraum (Honda Shuttle) sondern muss den auf nen hinteren Sitz packen.

Aber schön wenig ist er........nur wir werden anfang des Jahres ne richrige Reha-Karre beantragen......brauch was womit ich über Feld- und Waldwege laufen kann......also ne echt gescheite Federung.

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kann ich dir unseren wirklich empfehlen, der kimba spring hat federung und ist wirklich super zu lenken, lässt sich wie butter lenken und damit rennen ect.pp ;-).
aber ich gebe dir recht, ich hab letztes jahr ( mit unseren kleineren auto) bei uns aufn anger gestanden und versucht ihn in kofferraum zu bekommen, das ist horror.

aber in unseren größeren ist es immer noch ein problem, die sind halt auch einfach super unhandlich und eben riesig.
liebe grüße bianca