Guten Morgen!
Heute morgen habe ich Bescheid bekommen, dass das Pflegebett für meinen Sohn nicht genehmigt wird!Die sehen keine notwendige Indikation... Und das bei Pflegestufe 3!! Er muß mehrmals ins der Nacht gewickelt werden und steht nachts auf und zerstört alles .....
Ich bin ganz schrecklich wütend auf die Kranken und würde wirklich sehr gerne damit an die Medien!
Habt ihr auch sowas erlebt?
Vg
IKK hat Kostenübernahme für Pflegebett abgelehnt - bei Pflegestufe 3
Schreib mal an BILD kämpft für Sie! bei der BILD Zeitung. Ich arbeite dort, bin aber zur Zeit in Elternzeit.
Wir haben da öfters solche Fälle, auch mit Rollstühlen etc.
Das wirkt meistens immer bei den Krankenkassen
Alles Liebe, Janette
Hi ,
ich bin auch bei der Ikk.Hatte damals das selbe Problem habe Wiederspruch eingelegt und denen mit meinem Anwalt und der Öffentlichkeit gedroht!6 Wochen später stand das Bett was ich haben wollte bei meinem Sohn(Pflegestufe 3 ) im Zimmer!
LG Drea
Wende Dich an eine Anwältin.
Alles Gute
Manavgat
Hallo!
Lege bitte sofort Widerspruch ein, Du kannst Dich auch von einem Pflegedienst, der ja sowieso vierteljährlich zum Kontrollieren kommt, Hilfe holen. Wenn die auch unterstützen, dass sie ein Pflegebett als notwenig erachten, um die Pflegesituation zu verbessern, hast Du gute Chancen.
Außerdem können die Dir bei der Formulierung helfen.
Am besten dann häufig bei der Krankenkasse anrufen und sagen, wie notwendig das Bett ist, dass die Situation so nicht tragbar ist.
Wenn sie es noch einmal ablehnen einen Anwalt suchen und beim Sozialgericht Klage einreichen. Achte auf die Fristen (Widerspruch 14 Tage, Klage innerhalb von 3 Wochen ->wenn ich mich recht erinnere).
LG und viel Erfolg!
Yvonne
Die Fristen sind jeweils einen Monat nach Zustellung des Bescheides.
Also Widerspruch nach der Ablehnung und Klage nach der Entscheidung der Widerspruchsstelle.
LG Nicki
genau das wollte ich auch raten. yvonne hat recht. lass dir vompflegedienst helfen. oder dem sanitätshaus bei dem du das bett kaufen willst. ich kenne in HH ein sanitätshaus, die unterstützen ihre "leute" bei sowas.
daumen drück!
leg Einspruch ein, und forder das MDK-Gutachten an!
Lief ja sicher über den MDK.
Die müssen ja eine Begründung nennen, warum sie der Ansicht sind das ihr kein Pflegebett benötigt.
Und die Begründung tust dann wiederlegen beim Einspruch.
Gute Hilfe und Ansprechpartner für solch Thema findest im Forum bei Rehakids.de
Hallo,
leg bitte sofort Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein, am besten über den VDK oder den Sozialverband Deutschland (ehem. Reichsbund). Beim Sozialverband muß man allerdings Mitgllied sein, beim VDK weiß ich es nicht genau. Aber es lohnt sich auf alle Fälle, die Pflegekassen der Krankenversicherer haben furchtbar "Angst" Mitglieder zu verlieren bzw. einen Prozeß vor dem Sozialgericht zu verlieren....... Also, sofort Widerspruch einlegen
Viel Erfolg