Hallo,
wollte mich jetzt einfach mal anbieten, eure Fragen zum Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenausweis, Steuerermäßigung, Vergünstigungen, Merkzeichen, etc...) versuchen zu beantworten.
Hab eine entsprechende Ausbildung und auch schon in dem Bereich (Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft) gearbeitet, bin nun aber seit ner Weile raus und bräuchte mal wieder etwas "Übung".
Vielleicht kann ich ja jemandem damit helfen.
grüße,
krümel
bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht.....
Hallo!!!
Gerne darfst du mal an uns üben!!
Haben vor vier Wochen unseren Antrag (auf anraten der Ärztin im SPZ) abgegeben.
Habe überhaupt keine Ahnung was wir denn für eine Einstufung bekommen werden.
Quentin ist ein Frühchen 31+5 hatte eine Neugeboreneninfektion aber ansonsten war alles in Ordnung. Er ist inzwischen 21 Monate alt und hat eine beinbezogene Infantile Cerebralparese. Er kann nur auf den Knien sitzen, krabblen geht auch aber er kann nicht stehen und nicht laufen.
Wäre nett wenn du uns deine Einschätzung mitteilen könntest!!
lg
PS. Kennst du dich auch mit Pflegestufen aus??
Dorin
Hallo,
da ich ja keine medizinische Ausbildung hab, muss ich mal noch ein bissl was nachfragen (werd aus Wikipedia nicht richtig schlau, es gibt so viele Formen):
Ist Quentin geistig altersentsprechend entwickelt? (Wenn nicht: in welchen Bereichen, wie wirkt sich das aus?)
Bestehen noch Auswirkungen, die nicht die Beine betreffen?
Bei welchen Fachärzten seid ihr regelmäßig in Behandlung?
Kann man einschätzen, wie sich die Krankheit entwickeln wird? (d.h. wird er irgendwann laufen können?)
Sorry wegen der vielen Rückfragen, aber ich will dir ja auch ne ordentliche Auskunft geben können.
grüß
krümel
Hallo!!
Klar darfst du fragen!!
Die Ärztin vom SPZ meinte das er wahrscheinlich geistig fit ist.
Er hat zwar mit den Händen leichte Problem wie z.B. kann er noch nicht mit Gabel oder Löffel essen. Aber eigentlich ist die Spastik nur Beinbezogen.
Weiß nicht ob es wichtig ist, er hat noch ne Brille 3,5 Dioptrien und schielt.
In Behandlung sind wir bei ner Krankengymnastin. Und sind gerade dabei in die Frühförderung aufgenommen zu werden damit er Ergo noch bekommt.
Ebenso werden wir ihm wahrscheinlich im Juni Im SPZ mit Botox spritzen lassen damit er vielleicht auf die Füße kommt.
lg
Dorin
Hallo!
Hast du auch Lust wenn wir schon den Bescheid haben?
Mal sehen, ob du das gleiche rausbekommst! Wenn Du das aber nicht willst, dann ist es auch kein Problem:
Also, Philipp hat einen Herzfehler. Er hat VSD, ASD und die größte "Baustelle" ist die TGA. Er wurde erfolgreich mit vier Wochen operiert. Leider wurde der Sinusknoten verletzt und braucht jetzt sein ganzes Leben einen Herzschrittmacher. Er ist körperlich und geistig (soweit man davon in dem Alter reden kann) fit. Ist in der Entwicklung genausoweit wie gleichaltrige. Er ist jetzt 15 Monate. Er hat keine Beeinträchtigung im Leben, ausser dass er wenn er sich anstrengt schwitzt und auch nicht ganz so lang durchhält (Ausdauer) wie andere.
Bin mal gespannt, was Du denkst, was wir bekommen haben.
Bei fragen einfach melden.
lg scippy
Hihi,
ich glaube, ihr habt mich ein bissl falsch verstanden.
Ich bin ja nicht derjenige, der den GdB festlegt (das machen Verorungsmediziner), sondern nur der, der den "Verwaltungsteil" übernimmt. Kann euch also eher sagen, was es mit welcher Feststellung für Nachteilsausgleiche gibt und solche Sachen.
Wollte euch also eigentlich in der Richtung paar Tipps geben und kein GdB-Raten veranstalten...
Aber ich werd´s mal probieren:
Lt. den Anhaltspunkten hab ich folgendes gefunden:
Die Beurteilung des GdB/MdE-Grades richtet sich vor allem nach der Leistungsbeeinträchtigung des Herzens.
Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z.B. paroxysmale Tachykardien) je nach Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung
bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens
10 - 30
bei bestehender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens sind sie entsprechend zusätzlich zu bewerten.
nach Implantation eines Herzschrittmachers 10
nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators wenigstens 50
bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators wenigstens 60
Quelle: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
Wenn ich das richtig verstehe, könnte also - je nach med. Untersuchungsergebnissen - alles zwischen Ablehnung (Bei einem GdB von 10 wird keine Feststellung getroffen) und GdB 60 rausgekommen sein...
Hmm, kein wirklich guter Tipp, oder?
Aber wie gesagt, kommt halt auf die Werte beim EKG und so an...
(Und ehrlich gesagt auch darauf, was der behandelnde Arzt in seinem Befundbericht geschrieben hat und wie der Amtsarzt das dann deutet...)
So, jetzt bin ich aber gespannt: was habt ihr denn gekriegt?
Grüße, krümel
Hallo!
Zuerstmal entschuldigung wenn ich Dich falsch verstanden habe. Das wollte ich wirklich nicht!
Aber Du liegst trotzdem gut. Wir haben 60 mit G bekommen.
Danke trotzdem das Du mir geantwortet hast, jetzt weiss ich zumindest das dass Ergebnis in Ordnung geht.
Wünsch Dir noch einen schönen Abend und nochmals Entschuldige
Lg scippy
hallo krümel,
das wäre schön, wenn du mir mal nen tipp geben könntest, bzw. deine meinung. wir haben jetzt für niklas eine pflegestufe beantragen müssen. er ist im juni 2,5 jahre. er hat das dravet syndrom (frühkindliche schwerstepilepsi mit grand mal anfällen). dh er wird rund um die uhr von uns überwacht, vor allem nachts, da muss er am montior überwacht werden. 2-3 mal im monat krampft er. wir waren allein in diesem jahr 13 mal stationär im krankenhaus. vom letzten mal red ich gar nicht, weil ich es nicht mehr zählen kann. unsere ärztin hat gesagt, dass niklas unter dem gesetzt als schwerbehindert gilt und wir ne pflegestufe beantragen sollen. noch geht er zur tagesmutter, wir wollen aber bald in einen intregationskindergarten wechseln. wir waren bei der amtsärztin und diese hat uns bescheinigt, dass niklas im kindergarten eine betreuung mit krankenschwester nur für sich allein bekommen wird. also ist er schwer krank. (ich meine klar, wissen wir ja schon). das ganze ist ein gendefekt und gilt als unheilbar.
vielleicht hast du ein paar tipps für uns....
ich kann zur zeit aus diesen gründen nicht arbeiten gehen, da ich ja rund um die uhr bei ihm sein muss....
eben hat er noch gespielt und plötzlich verdreht er die augen und kippt um...wenn er fieber hat, dann krampft er auch....
also wie ist deine einschätzung???
danke und viele grüsse
ps meine mail ist aracattack@freenet.de
Hast Post.
Hallo!
Das trifft sich ja gut. Mir wurde vor kurzem gesagt, daß wir wohl einen Behindertenausweis beantragen könnten (sobald die endgültige Diagnose steht).
Kurz zur Situation:
Mein 2.Sohn ist ein Frühchen (geboren bei 30+4 SSW) und er besucht einen heilpädagogischen Kindergarten wegen "allgemeiner Entwicklungsverzögerung und Wahrnehmungsproblemen".
Der Kiga sprach uns vor kurzem an, daß sie das Verhalten meines Sohnes schon auffällig finden und sie "autistische Züge" vermuten.
Also sind wir zur Autismusambulanz, die ihn einmal ansahen und auch sagten: auffällig und uns weiterschickten zum Kinderpsychater wegen Diagnose.
So...nun wurde mein Sohn dort getestet (Entwicklungstest) und da kam heraus, daß er auf dem Stand eines 3 -3 1/2 jährigem Kind ist (er ist 4 1/2 J.).
Der Verdacht bestätigte sich auch; er zeigt typisch autistisches Verhalten und man sagte mir ,daß es wohl noch eher Richtung "frühkindlicher Autismus" geht (und nicht nur autistische Züge).
Er ist schon im Alltag auf meine Hilfe angewiesen, denn kleinste Veränderungen im Tagesablauf bringen ihn durcheinander und er schreit.
Ich warte gerade auf das Abschlußgespräch für die endgültige Diagnose und danach wäre eben die Frage: Ausweis beantragen ja oder nein?!
Reicht eine autistische Störung aus, um einen Ausweis zu beantragen?
Wie sieht es aus, wenn es wirklich "frühkindlicher Autismus" ist?
Und noch was fällt mir ein: er trägt auch eine Brille wegen einer Hornhautverkrümmung und seit Geburt hat er einen Augenfehler (Nystagmus). Spielt das auch eine Rolle bei der Beantragung?
Liebe Grüße, Minkabilly!
Hallo,
also...:
Ich würde dir auf jeden Fall raten, den Antrag zu stellen. Kostet schließlich nichts und kann euch auch keine Nachteile bringen.
Die Sehbehinderung solltest du auf jeden Fall mit angeben!
Hab folgendes gefunden, was bei euch zutreffen könnte:
Die GdB/MdE-Beurteilung der Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung darf nicht allein vom Ausmaß der Intelligenzminderung und von diesbezüglichen Testergebnissen ausgehen, die immer nur Teile der Behinderung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können. Daneben muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem und emotionalem Gebiet, wie auch im Bereich des Antriebs und der Prägung durch die Umwelt mit allen Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Autistische Syndrome
leichte Formen (z.B. Typ Asperger) 50 - 80
sonst 100
Andere emotionale und psychosoziale Störungen
("Verhaltensstörungen") mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten (z.B. Integration in der Normalschule nicht möglich) 50 - 80
bzgl. der Sehbehinderung:
Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens. Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte Sehschärfe (Prüfung mit Gläsern) maßgebend; daneben sind u.a. Ausfälle des Gesichtsfeldes und des Blickfeldes zu berücksichtigen.
Neben den Funktionen des Sehvermögens sind auch nachweisbare Reizerscheinungen, Tränenträufeln, Empfindlichkeit gegen äußere Einwirkungen (Licht, Staub, Chemikalien usw.) sowie andere Erkrankungen des Auges und seiner Umgebung zu beachten.
Die Sehschärfe ist grundsätzlich den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) entsprechend nach DIN 58220 zu prüfen, Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern) zulässig. Die übrigen Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur mit Geräten und Methoden zu prüfen, die den Richtlinien der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet sich der GdB/MdE-Wert nach der Sehschärfe, die bei einer Lesezeit von maximal einer Sekunde pro Landolt-Ring festgestellt wird.
Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies, dass nur Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden dürfen.
Quelle:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
(unter Gdb/MdE-Tabelle und Sehorgan findest du eine Tabelle, in der du je nach Sehschärfe den GdB - allein auf die Sehbehinderung - ablesen kannst, wenn du die entsprechenden Werte von den Untersuchungen hast)
Ohne jetzt die medizinischen Hintergründe zu kenen, würde ich doch denken, dass deinem Sohn ein GdB 100 zusteht (ich übernehm aber keine Garantie ).
Merkzeichen lassen sich ohne Befunde auch schwer einschätzen, würde aber B (Begleitperson), G (Bewegungseinschränkung im Straßenverkehr - in eurem Fall aufgrund von Orientierungsschwierigkeiten) und H (hilflos - dein Sohn braucht ja viel Unterstützung - mehr als ein gleichaltriges gesundes Kind) tippen.
Die Erläuterungen dazu findest du auch auf http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/, Hilflosigkeit unter "Grundbegriffe", die anderen Merkzeichen unter "Rechtsgrundlagen,Besondere Begriffe, Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche".
Da kannst du alles nochmal nachlesen.
Hier in Sachsen gibt´s auch noch einen finanziellen Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder (also bei GdB 100). Müsstest du dich mal erkundigen, ob´s bei euch was vergleichbares gibt.
Kannst mir gern schreiben, wenn du noch Fragen hast.
Grüße
krümel
Vielen Dank!
Sobald ich die endgültige Diagnose habe, werde ich den Ausweis beantragen und dann kann ich Dir ja Bescheid geben, was dabei raus gekommen ist
LG
Ich frag mal für meine Freunde:
Jasminchen (7) hat Zöliakie und nun auch noch ein Diabethes Mellitus Typ 1
Was gibst darauf??
LG
Nikki
sorry, dass die antwort so spät kommt.
hab folgendes gefunden:
Zöliakie, Sprue
ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie 20
bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind - je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes - höhere Werte angemessen.
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
mit Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) 0
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung nicht erhöhen 10
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung erhöhen 20
Unter lnsulintherapie, auch in Kombination mit anderen blutzuckersenkende.n Medikamenten, je nach Stabilität der Stoffwechsellage
(stabil oder mäßig schwankend) 30-40
Unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien 50
Häufige, ausgeprägte oder schwere Hypoglykämien sind zusätzlich zu bewerten. Schwere Hypoglykämien sind Unterzuckerungen, die eine ärztliche Hilfe erfordern.
quelle:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
jetzt kann man natürlich schlecht einschätzen, welcher gesamt-gdb dabei rauskommt... (bei diabetes allein ist ja alles zwischen 0 und 50 möglich)
merkzeichen gibt´s keines, würde ich sagen (es gibt allerdings ein paar ausnahmeregelungen bei kindern...aber da muss ich wirklich passen, bin kein arzt...).
bei fragen kannst dich gerne nochmal melden.
grüße
krümel
Hallo,
ja das könntest du vielleicht wirklich .
Wir haben hier 2 Fälle, meinen Sohn und meinen Mann.
Mein Sohn hat Asperger Autismus und ADHS, er hat nach 2 Widersprüchen 80% und alle Merkzeichen zugesprochen bekommen. Ich denke das ist auch ok so.
Mein Mann hingegen hat Diabetes Typ 1 und Asthma Bronchiale. Hinzu noch einen Wirbelsäulenschaden, der, wenn er denn genug Sport betreiben kann damit die Muskelatur aufgebaut und dadurch die Wirbelsäule entlastet wird, ihm keine Schwierigkeiten bereitet. Oft kann er für seinen Rücken aber gar nichts tun, wegen dem Diabetes o. dem Asthma.
Er hat nach 2 Widersprüchen doch tatsächlich 50% und keine Merkzeichen zugesprochen bekommen. Ist das denn so richtig???
LG
Kerstin
hallo,
erstmal zu deinem sohn:
gdb 80 ist ok, würde ich sagen (es gibt zwar auch fälle, bei denen ein höherer gdb zuerkannt wurde - je nach auswirkungen der krankheit - aber da ihr ja auch nen widerspruch laufen hattet, d.h. also 2 ärzte beurteilt haben, würde ich denken, dass das i.o. ist)
welche merkzeichen hat er denn? (alle sicher nicht, es gibt z. b. eins, das nur kriegsopfer zuerkannt bekommen)
ich nehm mal an b, g und h?
das wäre ok, würde ich mal meinen.
zu deinem mann:
ich kopier dir mal die auszüge aus den anhaltspunkten hierher:
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
mit Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) 0
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung nicht erhöhen 10
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung erhöhen 20
Unter lnsulintherapie, auch in Kombination mit anderen blutzuckersenkende.n Medikamenten, je nach Stabilität der Stoffwechsellage
(stabil oder mäßig schwankend) 30-40
Unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien 50
Häufige, ausgeprägte oder schwere Hypoglykämien sind zusätzlich zu bewerten. Schwere Hypoglykämien sind Unterzuckerungen, die eine ärztliche Hilfe erfordern.
Bronchialasthma
ohnedauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen 0 - 20
Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen 30 - 40
Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle 50
Anmerkung
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Wirbelsäulenschäden
Der GdB/MdE-Grad bei angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden (einschl. Bandscheibenschäden, Scheuermann-Krankheit, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und sog. Postdiskotomiesyndrom) ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung, der Wirbelsäulenverformung und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.
Der Begriff Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen. Sogenannte Wirbelsäulensyndrome (wie Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalsyndrom, Ischialgie, sowie andere Nerven- und Muskelreizerscheinungen) können bei Instabilität und bei Einengungen des Spinalkanals oder der Zwischenwirbellöcher auftreten.
Für die Bewertung von chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige anamnestische Daten und klinische Untersuchungsbefunde über einen ausreichend langen Zeitraum von besonderer Bedeutung. Im beschwerdefreien Intervall können die objektiven Untersuchungsbefunde nur gering ausgeprägt sein.
Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität 0
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) 10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) 20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) 30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30 - 40
mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) 50 - 70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit 80 - 100
Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallserscheinungen - oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose - sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B. Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen (siehe Nummer 18 Absatz 8) können auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallserscheinungen (z.B. Postdiskotomiesyndrom) GdB/MdE-Werte über 30 in Betracht kommen.
quelle: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
Naja, kann jetzt natürlich schlecht einschätzen, welchen einzel-gdb dein mann jeweils bekommen müsste.
wenn du mir das nach deiner einschätzung schreiben könntest, könnte ich mal noch den gesamt-gdb schätzen (die einzel-gdb´s werden nicht addiert!)
grüße
krümel
Hallo Krümel!
Das finde ich klasse von Dir!
Bei mir betrifft es meinen Sohn Fabian (19.06.05). Er hat eine beidseitige an Taubheit grenzende Innenohrschwerhörigkeit (diagnostiziert wurde es im Alter von 15 Monaten) und ist mittlerweile auf beiden Seiten CI implantiert. Er besucht den Kiga und hat einen Integrationsplatz. Hat er da Anspruch auf einen Behindertenausweis und falls ja, wieviel Prozent hätte er dann?
Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort!
Liebe Grüße
Sandra mit Fabian (19.06.05) und Leonie (20.10.09)
Ich habe es mal hier kurz und bündig beschrieben.
Bei einer beidseitigen Taubheit besteht ein GdB von 100.
Quelle: http://vmg.vsbinfo.de/b/5.htm#5.2
Ihm würden die Merkzeichen "Gl, B, und H" zustehen.
Quelle: http://vmg.vsbinfo.de/a/5.htm
ee)
Ich hoffe es hilft dir. (der Beitrag ist ja schon älter)
Bin mir zwar sehr sicher bei der Antwort, aber gebe keine Garantie drauf.