Hallo, ihr Lieben!
Meine Tochter (im September 2 Jahre alt) hat einen Schwerbehindertenausweis (GdB 80, Zusatzbezeichnung G, H, B). Nun können wir uns ja von der Kfz-Steuer befreien lassen, wenn unser Auto auf sie zugelassen ist.
Meine Frage: Wie habt ihr das gemacht? Ich meine, ich finde es schon schwachsinnig, dass ein Kleinkind Kfz-Halter werden muss dafür! Und die Regelung, dass das Auto dann ausschließlich für sie genutzt werden darf: Wie soll das gehen? Soll ich mir ein zweites Auto zulegen?
Also, bitte eure Erfahrungsberichte: Wie habt ihr das geregelt?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Maria
kfz-steuer-befreiung - wie macht ihr das?
Hallo Maria,
frage das doch mal bei rehakids.de Dort kann man dir sicher weiterhelfen. Meine Söhne haben auch einen SBA mit GdB 70, Merkzeichen H (Omar) und GdB 100, Merkzeichen BGH (Daniel). Aber wir haben einen Firmenwagen. Da kann ich wegen der KfZ-Steuer nichts machen. Ich werden höchstens versuchen die 15.000km/Kind anzusetzen.
Nunja......zwingen tut sich ja keiner dazu.
Wenn ihr das auto für Fahrten zur Arbeit oder so nutzt geht das natürlich nicht.
Bei uns ist es so das ich meine Tochter eigentlich fast immer dabei hab.
Manchmal fahr ich einkaufen und lasse sie bei Papa - aber dann mache ich ja auch Fahrten für sie - da ich ja Lebensmittel etc. für sie einkaufe!
Spassfahrten ohne Kind gehen dann halt nicht.
Muss man sich halt überlegen ob es sich rentiert
Dann Zahl die KZF Kosten und gut und du kannst weiter fahren wie du willst auch ohne Kind.
Hallo Maria!
Also, ich hab bei unserem Versicherungsmarkler (ist ein Bekannter von uns) nachgefragt als ich den Schwerbehindertenausweis für meinen Sohn bekam.
Er hat mir geraten, die KFZ-Steuer weiterhin normal zu zahlen. Wenn du auch nur eine Fahrt ohnen dein Kind machst (und sie nachweisen können das du nur "zum Spaß" unterwegs warst), dann ist das Steuerhinterziehung und KANN ganz schön teuer werden (ich denk mal das ist Auslegungssache von FA).
Wir haben es so gelassen wie es ist, und gut. Freu dich, wenn dein Kind später mal etwas davon hat, wenn es selbst ein Auto fährt.
Schönen Tag noch
Gruß
Maria
Vielen Dank für die Antworten!
Ich denke, dann werden wir es wohl lassen mit der Befreiung, da ich das Auto tatsächloch auch für die Arbeit brauche. Ich wusste zwar, dass man es vorrangig als Familienauto benutzen sollte, aber dass die Regeln da so strikt sind, war mir nicht klar. Und Steuerhinterziehung ist echt kein Kavaliersdelikt.
Also danke für eure Hilfe!
Liebe Grüße, Maria