TIPP: behinderte Kinder NICHT finanziell absichern !

hallo ihr lieben

die meisten eurer Kinder sind noch klein und ihr habt noch tausend andere Sorgen und Nöte welche wichtiger scheinen als "das" jetzt...

Da ich mich aber aktuell mit der Thematik befasse wollte ich euch ein paar Tipps geben damit ihr ( oder euer Kind ) in ein paar Jahren nicht unnötig Geld verliert.

Ich werde versuchen es grob und allgemein verständlich zu halten um den Rahmen nicht zu sprengen. Dieses hat daher KEINEN Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit.

Vorinfo: ich habe 3 Kinder, 21, 19, 19. Die beiden 19-jährigen sind grenzwertig behindert und arbeiten seid knapp 1 Jahr in den diakonischen Werkstätten. Wenn sie ausziehen werden sie ambulant betreut wohnen. ( eigene Wohnung, Betreuer ein paar Stunden wöchentlich )

Fangen wir am besten von hinten an.

Wenn ein behindertes Kind 18 wird und:
1. eine gesetzliche Betreuung gleich welcher Art braucht und/oder
2. eine öffentliche Einrichtung oder einen öffentlichen/ gesetzlichen Träger ( nach der Schule ) in irgend einer Form aus "behinderungstechnischem" Grund FINANZIELL belastet ( Werkstatt, Fahrdienst, betreutes oder ambulant betreutes Wohnen )

darf es per se nicht mehr Eigenkapital als 2600,-- € haben !

Dieses Eigenkapital, also Konten usw., sind offen zu legen und jährlich nachzuweisen. Alle Vermögenswerte darüber sind zur Abgeltung der oben genannten Kosten aufzubrauchen.

Das ist DER Supergau für die Ausbildungsversicherung, den Bausparvertrag, das monatlich bediente Sparkonto, liebevoll angelegt von Großeltern und Verwandten zur Geburt oder Taufe und fällig zum 18. Geburtstag..... !

Das Geld verschwinden lassen?
Wäre blöd denn die Nachweispflicht gilt 10 Jahre rückwirkend.

Bei plötzlich "verschwundenen" Beträgen muss- auch 10 Jahre rückwirkend- nachgewiesen werden, dass das Geld zum Nutzen des Kindes ausgegeben wurde- also in seinem Sinne bzw. direkt zu seinem Vorteil....

TIPP:
bei allen behinderten Kindern und VOR ALLEM bei Kindern, von denen man noch nicht weiß wie sie sich entwickeln, VOR bzw. AB dem 8. Lebensjahr AUFPASSEN !!!
Quittungen sammeln ! Umbauten, Renovierungen am Haus? Anteilig behindertes Kind. usw. ( 10 Jahre später habt ihr sonst weder Quittungen noch fällt euch ein, was ihr alles- anteilig- ausgegeben habt und warum das Konto des Kindes jetzt bei - räusper- max 2600,-€ steht.....)

Am besten: KEINE Sparverträge o.ä.. Stattdessen selbst anlegen und dem Kind die Dinge kaufen und finanzieren die es möchte.

Die 2600,-€- Regel bleibt solange bestehen wie das Kind nach dem 18.Lebensjahr behinderungsbedingt "öffentliche" Gelder verbraucht. Unter Umständen also ein Leben lang.

Das heisst zum Beispiel für den Erbfall ebensolches:
erbt das behinderte Kind, geht das Erbe quasi direkt "zum Amt".... schade drum, oder?
Hierfür sollte ein "Behindertentestament" gemacht werden:
Das behinderte Kind erbt, aber nur als VORerbe.

Dh. es wird bestimmt das es zwar erbt, aber das Erbe EIGENTLICH (nach seinem Tode) für jemanden anderes bestimmt ist (den Nacherben) ....
Es darf also nicht über sein Erbe verfügen und das "Amt" deshalb auch nicht darauf zugreifen.
Verfügen darf das behinderte Kind aber über die ERLÖSE oder DIVIDENDE die sein Erbe abwirft.
Was heisst das in Praxis: Eine Hälfte oder ein Drittel Haus wirft wieviel Erlös/Dividende ab ? Oder Bargeld zB. 30.000€ bei 2% ? ==> GENAU !
Nicht erwähnenswert. Aber immerhin.

Dabei muss leider auch noch angemerkt werden, dass das behinderte Kind über die Erlöse/ Dividende nicht einfach bar verfügen kann...
Es ist ihm in Sachwerten "zuzuführen"- heisst: das aus seinem Erbe erwirtschaftete Geld muss "jemand" in etwas materielles umwandeln: Reise, Möbel, Kleidung- was auch immer.... dieses ist- wer hätte es geglaubt.... nachzuweisen!

Dieser Jemand nennt sich "Testamentsvollstrecker" , muss im Testament benannt werden ( ebenso wie der Nacherbe) und ist bevorzugt eine persönliche Vertrauensperson. Dieser muss quasi ein Leben lang das Erbe bzw. die Erlöse daraus und die Umwandlung von bar in materiell im Sinne unseres Kindes verwalten und nachweisen. Krasse Aufgabe, oder?

Wie also sichern wir unsere behinderten oder VIELLEICHT behinderten Kinder ab?

TIPP: OFFIZIELL: GARNICHT !!!!!

Dabei können wir nur verlieren. Bzw. unser Kind/ unsere Kinder.
Das "Behindertentestament" ist ein absolutes MUSS wenn wir unser hart gespartes und erworbenes Geld/ Haus/ oder sonst was nicht dem Staat schenken wollen.

Offiziell werden behinderte Kinder NIEMALS den Standart eines Harz4- Empfängers überschreiten können wenn wir nicht sehr klug vorplanen:

frühzeitig also ein Netzwerk aus Vertrauenspersonen schaffen. Geld inoffiziell ( also nicht auf den Namen des Kindes) anlegen und selbst oder über dritte dem Kind zukommen lassen.
Diese Gelder dürfen NICHT auf Konten des Kindes erscheinen!

Kindergeld: NIEMALS als Überweisung auf das Konto des Kindes! Dieses wird als dauernde Einnahme des Kindes gewertet und ANGERECHNET.
Das Kindergeld steht, auch nach dem 18.Lebensjahr, egal ob das Kind zuhause lebt oder woanders, den Eltern (!) zu.

Wie ich es mache?
Nun- meine beiden behinderten Kinder haben keine Vermögen über 2600,- € ( klug ).
Sie werden was erben und der FachAnwalt fürs Testament meldet sich nicht nach Gespräch, Vorentwurf und 4 emails mit der Frage warum er sich nicht meldet....? ( blöd ).

Zur Zeit steht die eine bei 1400,-€ a Konto, die andere bei 2500,-- ( "verdient" pro Monat 72,- € .....Achtung Obergrenze.....! ).
Sie braucht eine neue Brille, wir fahren jetzt in den Urlaub....
NORMALERWEISE bezahl ich das. Tu ich auch. Aber "offiziell" sind sie über 18- zahlen also selbst. Genauso wie Kino, mit der Familie Essen gehen usw.
Also abbuchen von deren Konto und bar rein ins Sparkästchen wie früher bei Oma in den Strumpf....

Schliesslich sparen beide auf ihre neue Einrichtung wenn sie ausziehen UND auf einen tollen Fernseher UND auf eine Reise nach Afrika......
Die Süßen- wie sollen die das jemals schaffen mit max 2600,-€ ohne meine Hilfe?
Also voran. Der Staat hat Regeln und Verantwortung, wir Eltern leider auch #huepf


ich hoffe es war verständlich, nicht zu lang und hat ein bisschen geholfen...

liebe Grüße an all euch Kämpferinnen

Petra







1

Hm und irgendwann sind alle Gelder aufgebraucht und niemand kann mehr gefördert oder beschäftigt werden, kenn mich da nicht so aus wie das gehandhabt wird, aber was dann? Wenn gar nichts mehr eingeht sondern nur ausgeht....

5

Also ich versuche wirklich, die Argumentation nachzuvollziehen, aber es gelingt mir nicht und ich werde das Gefühl nicht los, dass ich eigentlich ziemlich unredlich finde.
Und dieser Satz: "Mich ärgert, dass man für den Rest seines Lebens immer für das behinderte Kind aufkommen soll." macht mich sprachlos. Ja, natürlich muss man für seine Kinder aufkommen, auch wenn in deren Leben etwas nicht so läuft ie geplant. Wer denn sonst? Warum soll die Gemeinschaft etwas tun, was ja offenbar sogar die eigenen Eltern als Zumutung empfinden?

11

Ist dein 2-jähriges Kind aus deiner VK behindert und hast du schon mal so richtig in die eigene Tasche greifen müssen dafür? Dann wüsstest du, warum wir Eltern von behinderten Kindern auf jeden verdammten Cent angewiesen sind. Es geht nicht unbedingt darum, einen teuren Luxusurlaub zu finanzieren. Mit einem behinderten Kind hat man immer extrem höhere Kosten. Sei es nun Therapien, die man selber zahlen muß (Wir haben allein dieses Jahr 1600€ nur für unseren Großen für die Logo bezahlt - Die KK weigert sich zu zahlen, solange die KH-Berichte fehlen. Das KH lässt sich aber Monate Zeit. Die Logo-Praxis streicht aber unseren Platz (auf einen neuen warten wir mindestens 6 Monate), wenn wir nicht weiter kommen, also müssen wir selber aus eigener Tasche zahlen - bekommen wir auch garantiert nie wieder.) Der Kleine braucht jetzt verschiedene Hilfsmittel für uK. Mal abgesehen von meinen Arbeitsstunden, die ich da rein investiere - uK kostet eine Menge und wird von unserer KK auch nicht übernommen. Sind wir auch wieder im 4-5-stelligen Bereich. Sobald er in die Schule kommt, ,wird er wahrscheinlich noch einen Talker brauchen. Wieder ca. 8000€ pfutsch. Und wenn man mal bedenkt, was das Durchschnittsgehalt in Deutschland ist, dann werden wohl mein Mann und ich nur für die Hilfmittel unserer Söhne arbeiten gehen - denn wir brauchen ja auch noch irgend einen Platz zum Schlafen und etwas zum Essen und Trinken. Und weil wir gerade bei Nahrung sind... mein Jüngster hat eine Stoffwechselstörung und landet so sehr häufig im KH und im Koma. Er ißt kaum etwas (dafür ist das "kaum" sehr speziell und teuer) und ernährt sich eigentlich nur von Milch.

Und ja, ich habe mir von meinem Leben etwas anderes erhofft, als dass meine Kinder mich in die Bedürftigkeit von ALG2 bringen.

Ich bin unserem Staat sehr dankbar, dass er sich auch um die benachteiligten Menschen kümmert. Selbst wenn mein Mann und ich ein sehr hohes Jahreseinkommen haben, würde die Kosten, die das Sozialamt für unsere Söhne alles bezahlt im Rahmen der Eingliederungshilfe uns schlicht und einfach ruinieren.

Würdest du als vielleicht 60-jährige noch für dein Kind sorgen wollen, wenn es z.B. arbeitslos ist?

weitere Kommentare laden
2

Hallo Petra!

Vielen Dank für diese wichtigen Informationen! Mir eröffnet sich da eine (vielleicht etwas naive) Frage. Ich warte derzeit auf das offizielle Gutachten für meine 26 Monate alte Tochter (Kanner-Autist). Mit diesem Gutachten hatte ich vor, einen SBA und Pflegestufe zu beantragen. Fließt das Geld für die Pflegestufe praktisch auch auf das "Konto" von meiner Tochter oder wird das bei der Berechnung der 2600,-€ ausgeschlossen?

Tut mir leid, falls meine Frage etwas dumm klingt. Ich habe wirklich keine Ahnung. #kratz

Ganz liebe Grüße und einen schönen Tag
Tine

8

das Pflegegeld steht nicht dem Kind zu, sondern dir.
Weil DU den Aufwand hast bei der Pflege!

Pflegegeld darf nirgends als einkommen angerechnet werden.
Selbst wenn du Hartz4 beziehen musst wird das gesamte Geld nicht angerechnet!

10

Stimmt nicht. Das Pflegegeld gilt leider als Einkommen des Kindes. Das wurde geändert. Das habe ich letztens bei rehakids gelesen...

weitere Kommentare laden
3

Hallo!

Ich habe mich ebenfalls schon ansatzweise mit dem Thema beschäftigt. Nicht so intensiv, aber wenn ich das schon wieder höre.... meine Güte, was werden einen für Steine in den Weg gelegt, als wäre man Schuld. Mich ärgert, dass man für den Rest seines Lebens immer für das behinderte Kind aufkommen soll. So ein Leben, wie meine Eltern es jetzt führen, viel Geld übrig um sich mal was Gutes zu gönnen, teure Reisen, schöne Möbel oder sowas, befürchte ich, werden wir nie haben, da wir immer finanziell zur Verantwortung gezogen werden (und das hat nichts damit zu tun, dass ich Max nicht liebhabe oder ihm nichts kaufen will).
Wie sieht das eigentlich mit der Unterhaltspflicht für behinderte Kinder ab 18 aus, die aus der eigenen Wohnung ausziehen. Kennst Du da die Berechnungsgrenzen?
So ein Testament werde ich auf jeden Fall machen, sonst habe ich schon extra nichts für Max angelegt oder Sonstiges, aber ich werde jetzt tierisch aufpassen, dass auf sein Sparbuch nichts eingehen wird.

LG und vielen Dank für die vielen Tips!

Yvonne

33

hallo Yvonne,

sobald dein Kind 18 wird hat es Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII.

Dabei ist es egal ob dein Kind ab dem 18. Lebensjahr bei dir wohnt oder woanders.

Die Grundsicherung berechnet sich aus Miete (bzw. Abtrag für euer Haus), Nebenkosten und Heizkosten incl. Versicherungen usw. Dazu kommt der Grundbetrag für Lebensunterhalt. Je nach Behinderung kann man noch Mehrkosten für spezielle Ernährung anrechnen.

Ich lege z.B. jährlich beim Sozialamt eine komplette Kostenaufstellung über Hausfinanzierung, Heizungs/ Strom/ Versicherungs/ Investitionsrücklagen usw. vor. Alle Festkosten werden durch die im Haushalt gemeldete Personen geteilt und ergeben dadurch die Basisberechnung für die Grundsicherung.

Moooment: Antwort Sozialamt auf meine Anfrage vom 8/2010:

ZITAT : "z.Zt werden Unterkunftskosten (außer Neben- und Heizkosten)
in Höhe von 631,88 € berücksichtigt. Die sog. Obergrenze beträgt
650,-- €. Die Zinszahlungen werden jedoch bereits anerkannt (2 Annuitätendarl.).
( betrifft MEINE Situation ! )
Grundsätzlich beträgt die Mietobergrenze für eine Einzelperson 300,-- € einschl.
der kalten Nebenkosten. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Überschreitung dieser Grenze möglich ist.
Vor Anmietung einer Wohnung bitte ich um Rücksprache."

ACHTUNG #winke

KEIN AMT DIESER WELT SAGT DIR BESCHEID DAS DU GRUNDSICHERUNG BEKOMMST !!!!

Wenn du nicht selber den Antrag stellst wird dir keiner sagen das du ihn stellen solltest. Bezahlt wird ab Bewilligung. Nicht gestellt = kein Geld.
Also: brav 3 Monate vor 18. Lebensjahr GRUNDSICHERUNG beantragen!

lach

liebe Grüße

Petra

4

Hallo!

Hm, das klingt aber sehr nach:

Wieso soll ich mein eigenes Geld dafür aufwenden, dass mein Kind irgendwann gut betreut ist? Lasst doch die Allgemeinheit zahlen.

Ob ich das gut finden soll? Weiß nicht....

Gruß

6

Ja das habe ich auch gedacht.

Eigentlich weiß man im Vorfeld einer Schwangerschaft schon was alles passieren könnte.
Kinder können auch im Laufe ihres Lebens eine Behinderung bekommen, durch einen Unfall oder sonstwas.

Da stelle ich mir jetzt ernsthaft die Frage warum sollen Kinder die von Geburt an behindert sind andere Vorzüge haben?
Wenn mein Kind durch einen Unfall behindert wird kann ich auch kein Geld mehr verstecken.

Genauso müssen meine gesudnen Kinder jederzeit damit rechnen das ein Elternteil ein Pflegefall werden kann und in ein Pflegeheim muss.
Dann müssen sie vielleicht auch zahlen.

Also wenn man nach dem Text der Threaderöffnerin geht dürfte niemand was sparen.






22

Ich glaube nicht das die Treaderöffnerin das damit aussagen wollte. Wo ist der Unterschied. Ein gesundes Kind darf all sein Vermögen was die Eltern beiseite gelegt haben behalten aber ein Behindertes muss dies im schlimmsten Falle hergeben, wie im ersten Posting beschrieben. Ich bin da etwas zwiegespalten und weiß nicht so recht wie ich das finden soll. Kommt ja dann dem behinderten Kind schon sehr zum Nachteil.


Ausserdem, wer sagt das die Allgemeinheit für die Kinder aufkommt. Wenn ich und mein Mann immer arbeiten gehe, dann hat mein behindertes Kind schon ein Anrecht auf eine behindertengerechte Versorgung, schliesslich haben ich und mein Mann dafür eingezahlt!

Bevor wir hier über die finanzielle Situation behinderter Menschen und ihrer Familien sprechen, sollte sich auf anderer Ebene erstmal etwas ändern. Die meisten Arbeitslosen haben die Möglichkeit etwas gegen ihre Arbeitslosigkeit zu tun, behinderte Menschen haben keine Möglichkeit etwas gegen ihre Behinderung zu tun!!


weitere Kommentare laden
7

Hallo,

also ich persönlich fände es schon schlimm, wenn sich mein Kind keine Wünsche mehr erfüllen könnte, wenn es uns Eltern mal nicht mehr gibt, weil der Staat sich darum kümmert, dass sie niemals mehr haben wie ein Hartz 4 Empfänger! Mikt 2600€ kann man sich heutezutage nicht mehr viel leisten.

Klar muss auch eine Betreuung bezahlt werden, aber nichts destotrotz fände ich es auch nicht fair, wenn mal viel da war (Erbe) und davon nichts übrig bleibt! Ich denke an diesem Wert von 2600€ müsste was geändert werden.

Mir stellen sich auch noch 3 Fragen: Die erste Frage ist, was ist denn mit dem Pflichterbanteil. Soweit ich weiß kann man den doch garnicht umgehen, oder gelten hier auch andere Regeln für Behinderte?

Die zweite Frage ist, gilt ein Kind mit einem bekannten Chromosomenfehler auch für den Staat als behindert, auch wenn es keinen SBA und keine Pflegestufe hat? Der IQ liegt im Grenzbereich zur geistigen Behinderung.

Die dritte Frage ist, was passiert, wenn 2 Kinder einer Familie ein Haus (mit kleiner Einliegerwohnung) mit Grund im Wert von etwa 1. Mio € zu gleich Teilen erben. Das eine Kind ist behindert, das andere nicht. Somit würde ja die Hälfte des behinderten Kindes an den Staat fallen. Was passiert aber dann mit dem Erbe des "normalen" Kindes? Auszahlen kann es den Staat nicht, somit ist es gezwungen auch das eigene Erbe zu verkaufen und muss das elterliche Haus verlassen. Sehe ich das richtig?

LG Sabrina


13

Doch, du umgehst den Pflichterbanteil mit dem Behindertentestament. Da erbt das Kind alles und auch wieder nichts. Es tritt nur als Vorerbe in Erscheinung. Der eigentliche Erbe ist eine andere Person, die dann nach dem Tod des behinderten Kindes erbt.

Für den Staat ist dein Kind erst mit der Feststellung eines GdB behindert. Vorher kann der Staat das ja nicht wissen - woher denn? Allerdings kann man Leistungen der Eingliederungshilfe auch ohne SBA und PS bekommen. Man muß eben jedesmal alle ärztlichen Unterlagen und den ganzen Kram neu zuschicken und neu zum Gesundheitsamt sich begutachten lassen,... Ist eben mehr und zusätzliche Arbeit. Wie hoch der IQ ist, ist für die Feststellung der Behinderung eher zweitrangig. Mein IQ liegt bei 128 und ich habe einen SBA ;-). Es gibt eben auch andere Behinderungen als geistige.

Den Rest hast du völlig richtig erklärt. Der Staat begründet das damit, dass ein behindeter Mensch extrem viel kostet. Selbst wenn der Behinderte noch in einer WfB arbeiten kann, kostet er den Steuerzahler viel Geld. Daher kommt es eben so, dass der Staat sagt, dass die Behinderten praktisch nie mehr als ein ALG2-Empfänger zur Verfügung haben.

36

hallo Sabrini

Frage 1:
du kannst dein behindertes Kind nicht enterben. Ihm steht auf jeden Fall sein Pflichterbteil zu. Bislang war es so, dass Testamente in denen das behinderte Kind nur den Pflichtteil erbten vom Kostenträger/ Staat als sittenwidrich ( i oder ie? ) angefochten wurden. Deshalb galt die Empfehlung, immer ETWAS mehr als den Pflichtteil zu vererben.
Angeblich hat sich hier die Rechtssprechung aktuell verändert. Ich würde bei einem Fachanwalt nachfragen.

Frage 2:
NIEMAND erkennt per se dein Kind als behindert an. Entweder du tust es "offiziell" durch Beantragung eines Behindertenausweises ODER es ergibt sich automatisch durch die Zukunft deines Kindes. Hier kann man selbstverständlich entgegenwirken.

Sollte dein Kind mit 18. Lebensjahr z.B nicht in allen Fällen geschäftsfähig oder verständig sein musst du nicht unbedingt beim Amtsgericht die Betreuung beantragen. Dein Kind kann auch Vollmachten für verschiedene Bereiche ausstellen.

Ich würde es abwarten. "Offiziell" behindert zu sein hat durchaus Vorteile. Z.B. wenn Schule und Lehre nicht gehen:
In den Behindertenwerkstätten gibt es x- viele Förderprogramme die auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten.
Vorteil: Dein Kind ist jederzeit Kranken- und Rentenversichert und kann- wenn's ihm draussen zu windig wird jederzeit zurück in den geschützten Bereich incl. betreutem oder auch ambulant betreutem Wohnen in eigener Wohnung.
Alternative: offiziell "nicht behindert", es "draussen" aber nicht packen und arbeits- und chancenlos ohne Förderung und soziale Kontakte irgendwie rumkommen....

Muss man wirklich ernsthaft drüber nachdenken.

Frage 3
Dafür macht ihr das Behindertentestament.
Das behinderte Kind erbt die Hälfte des Hause, aber nur als VORERBE.
NACHERBE wird euer nicht behindertes Kind.
D.h. das behinderte Kind darf das Erbe (halbes Haus) nicht angreifen ( verkaufen oder Auszahlung fordern o.ä. ) weil es ja NACH seinem Tode dem Nacherben oder dessen Nachkommen bestimmt ist.
Ergo kann auch das Amt nicht auf das halbe Haus zugreifen oder dessen Auslösung verlangen- es ist ja für den Nacherben bestimmt.

Was hat also euer behindertes Kind von dem halben Haus?
Genau. Nichts.
Es hat aber Anrecht auf die ERLÖSE, die sein Erbe abwirft. Beispiel: Haus wird vermietet oder nicht behindertes Kind zahlt monatlich Anteil an behindertes Kind ( warum auch nicht- es erbt sowieso irgendwann alles )

Aber auch hier Achtung#winke:
die Erlöse dürfen NICHT in Bargeld fliessen da sie sonst als Einkommen des behinderten Kindes angerechnet würden! Sie müssen in Sachwerte umgewandelt werden um z.B. den Lebensstandart des behinderten Kindes zu erhöhen ( Fernseher, Reise, Kleidung usw. )
Dieses Aufgabe übernimmt, sozusagen ein Leben lang, ein "Testamentvollstrecker" der im Behindertentestament benannt werden muss und klar: eine Vertrauensperson ist.

Meine persönlichen Überlegungen gehen inzwischen soweit das ich von dem :
alle 3 erben das gleiche abgehe zu:
die behinderten Zwillis sollen soviel wie möglich erben aus was sie Zinsen oder Dividende erlösen können weil es der einzige Weg ist, ihnen in der Zukunft ( und "nach meiner Zeit" ) ein paar Extras in ihrem engen finanziellen Spielraum zukommen zu lassen.
Nicht behindertes Kind kann ohne Not für sich selber sorgen und erbt sowieso irgendwann alles....

geholfen?

liebe Grüße

Petra

weitere Kommentare laden
9

aus dem Grund haben wir keinen großen Sparvertrag oder so für Kimberly gemacht.
Klar, kleines Sparbuch wo die Spardose dann einmal im Jahr geleert wird......aber ansonsten bekommt sie ja eh kein Geld.
Verwanschaft existiert nicht, ausser Geschwister.
Taschengeld bekommt sie bisher nicht, und wird sie evtl. auch nie.
Sie wird auch niemals wirklich mit Geld umgehen können und wird wohl auch nie in der Lage sein alleine zu leben bzw. überhaupt sich frei bewegen können.

Und zu erben gibts bei uns auch nix!

17

Hallo,
sehr wichtiges Thema, komischerweise kamen uns dazu letztes WE auch so unsere Gedanken
Jetzt mal eine blöde Frage: "Müssen" denn wir als Eltern nicht für unser Kinder im Heim bzw. in der Wohngruppe aufkommen? So wie bei dem Elternteil, welches im Altersheim lebt und das Geld nicht reicht, da muß man als Kind ja auch aufkommen und hat nur einen gewissen "Selbstbehalt".
Danke für die Infos
Supermaus

19

Hallo!

Ja genau so ist es leider. Alles was über dem Selbstbehalt liegt, wird für den Heimplatz dazugenommen. Ich weiß aber leider selbst nicht, wie hoch der ist und was da alles hinein oder abgerechnet wird.

LG Yvonne

23

ja, ich hätte es nicht besser schreiben können.

unsere tochter ist 24, wird nie im leben die chance haben ordentliches geld zu verdienen, egal wieviel sie arbeitet, weil es in einer werkstatt für behinderte fast nix gibt.

das macht mich so wütend, das glaubt ihr nicht. und ja, da habe ich dann auch keine skrupel ihre wohnung vom jobcenter bezahlen zu lassen wenn sie 25 ist. warum soll ich ihr die miete zahlen. dafür kaufe ich dann lieber andere sachen für sie.

viele grüße maren

24

#kratz Ich frage mich ernsthaft, was passiert, wenn unser ach so toller Sozialstaat, der sich eh schon selbst die Haare vom Kopf frisst, eines Tages alle schönen Fördergelder einfach herabsetzt oder gar ganz streicht???

An der Erwerbsminderungsrente und dem Steuermodell drehen sie schon stufenweise!!!! Vor wenigen Jahren wurde das Modell der Erwerbsunfähigkeitsrente schon verabschiedet und einige Neuerungen wurden aufgenommen....

Was meinst Du, wenn jeder das Programm so durchziehen würde, wie Du es hier vorschlägst, was dann noch in einigen Jahren überhaupt staatlich gefördert wird???

Der Staat ist auch nicht dumm und die Töpfe nicht gerade immer sehr voll... Eher gegenteilig.

Außerdem muss man bei Deiner Aussage weiter ins Detail gehen. Nicht jede finanzielle Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig!

So pauschal, wie Du es hier formulierst und ohne weitere Hintergedanken in die Zukunft zu legen, darf man es eigentlich nicht stehen lassen.

Denk mal drüber nach!!!!

Dir alles Gute, Janette



27

Hallo Janette,
es wurde eigentlich von der TE ganz klar gesagt, um welche Dinge es ging. Und sobald ein Kind 18 ist, zählen die eigenen Einkünfte IMMER mit. Frühere staatliche Förderungen sind teilweise vermögensunabhängig z.B. Leistungen der Eingliederungshilfe für Krippe, Kiga und Schule oder Frühförderprogramme. Wo hingegen bei Wohnungsumbauten auch bei jüngeren Kindern das Einkommen der Eltern zählt. Schwierig wird es schon bei Internatsunterbringung.