Hallo
Unsere Klinik in der unser Zwerg fast durchgängig seid Geburt liegt hat bei der KK eine ambulante Kinderpflege beantragt !
Für tägl. 3 Std!
Wurde heute abgelehnt mit der Begründung das es keine Kassenleistung sei sondern das dann über die Pflegeversicherung läuft mit Pflegestufe!
Haben wir da eine Chance?
Unser Sohn ist unkorrigiert knapp 8 Monate mit folgenden Diagnosen:
PFO
Sinustachykardie
Frühgeburt
Immunschwäche
Gedeihstörung
Neurologische Entwicklungsverzögerung
Krampfneigung
Chronische Erkrankung der Atemwege die noch weiter abgeklärt wird(immer wieder Obstruktive Bronchiolitis bzw Bronchopneumonie)
Er muss ua alle 2 Std inhalieren, kriegt oft Kortison , auch IV, bei jeder Erkrankung O2 Bedarf
Monitorpflichtig
Um jetzt mal kurz und knapp ein paar Eckdaten zu nennen!
LG
Brauch mal bitte Hilfe bzgl Pflegestufe!
Na klar!
Für wen, wenn nicht für Fälle wie in Eurem Fall?
Sofort die Pflegestufe beantragen , die häusliche Kinderpflege mit Hinweis auf die Dringlichkeit auch. Da würde ich auf alle Fälle direkt mal bei Eurer Pflegekasse anrufen! Oft hilft das schon um alles ein bisschen zu beschleunigen.
Auch den SBA würde ich ab Zeitpunkt der Geburt beantragen.
Die besten Hinweise und Hilfen dazu bekommst Du bei Rehakids!
Viel Erfolg
Hi
Danke für Deine Antwort
Da kommt ja dann jmd zum Prüfen nachhause!
Was wenn der Zwerg noch in der Klinik liegt dann? Das kann bei ihm sehr schnell gehen, kaum Zuhause, schon wieder Klinik
Was macht der Prüfer?
Also, erstmal ist der Antrag wichtig.
Weil, wenn ihr die Pflegestufe bewilligt bekommt, bekommt ihr Geld ab Antragstellung!
Wenn ihr den Antrag gestellt habt, egal ob formlos oder mit einem Formular der Pflegekasse, dann meldet sich der MDK bei Euch und sagt euch einen Termin.
Ist Dein Sohn kurzfristig oder absehbar in der Klinik, müßt ihr dort natürlich Absagen, dann wird halt ein neuer Termin gemacht.
In der Zeit zu Hause ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen, zumindest mal so für eine Woche. Die dort aufgeführten Zeiten müssen berücksichtigt werden!
Das wird alles im Normalfall viele Wochen dauern.
Da ihr aber ja einen ambulanten Pflegedienst braucht und ihr den ja wohl kaum erstmal selbst Zahlen wollt, meldet euch als erstes persönlich bei der Pflegekasse!
Den SBA müßt ihr beim Versorgungsamt stellen, daß kann auch, muß aber nicht, mehrere Monate dauern.
Schaut euch wirklich mal die Pflegefibel bei Rehakids an.
Alles Güte!
Hallo,
wir haben erst ab dem 1 Lebensjahr Pflegegeld bekommen, ist allerdings einiges her und die Argumentation war: bis zum ersten Lebensjahr ist sie nicht anders zu pflegen als andere Säuglinge auch. Wie es heute ist, weiß ich nicht Antrag bei der Krankenkasse stellen und die werden den Medizinischen Dienst beauftragen.
Viel Glück Dorothea
Ja, das stimmt. Eine Begutachtung für eine Pflegestufe MUSS im haeuslichen Umfeld des Patienten stattfinden - also auf keinen Fall im KH. Ist eine ganz gemeine Falle beim Antrag einer Pflegestufe. Der Sohn eines Bekannten "wohnt" seit 1 Jahr fast durchgängig im KH, PS wäre natürlich mehr als berechtigt, aber kann nicht beantragt werden.
Die Behandlungspflege muss eine Klinik auch so hinbekommen. Dafür haben die Personal und werden bezahlt.
Bei uns ist es so, dass die Kliniken immer die Mitaufnahme der Begleitperson verlangen, die die Grundpflege von Behinderten sicherstellt.
Was mich stutzig macht: wird durften ja nur mit Pflegedienst nach Hause, da Extremfrühchen mit Monitorüberwachung und Sauerstoffgabe.
Das war kein Problem, hat die KK bezahlt. Den Pflegedienst hatten wir 6 Monate.
Nach Entlassung versuchten wir auch Pflegestufe zu bekommen...abgelehnt
Ich denke man muß es einfach versuchen "mehr als ablehnen können die eh nicht"
Hallo
Ich arbeite in der mobilen Pflege - was muss der pflegedienst denn bei Euch machen?
Soll er pflegen oder solche Sachen wie monitorüberwachung, sättigungskontrolle übernehmen?
Pflegestufe bekommt ihr 100%
Lg Nici
***Pflegestufe bekommt ihr 100%***
Ich wäre mit solchen Aussagen etwas vorsichtig. Das hat man uns damals auch gesagt "das klappt bestimmt mit PS" und es wurde abgelehnt..oft kommt es drauf an "wer vorbeikommt"
Es kommt vor allem auch drauf an ob sich ungefähr absehen lässt wie lange dieser Pflegebedarf vorhanden sein wird.
Natürlich hängst vom Gutachter ab - wie bei einigen anderen Entscheidungen auch ( musste ich nach dem Tod unserer Tochter am eigenen Leib erfahren) nur kann es sogar sein das wenn die eingeforderten Akten eine genau Sprache sprechen auch schon ohne Begutachtung entschieden wird
Hallo!
Komische KK!!!!
Unsere Tochter ist im NOvember 2011 geboren und war bis zu 21.02.2012 im KH!
Das Krankenhaus hat uns einen Pflegedienst verordnet und der kam auch direkt am 22.02.2012 zu uns ins Haus. Ich habe keinen Antrag auf Übernahme gestellt oder Ähnliches. ALso da würde ich nocheinmal genau nachfragen, denn das kann ich nicht glauben! Gerade bei 2 Std täglich...
Pflegegeld und eine Pflegestufe kann man beantragen wenn das Kind ZU HAUSE ist. Ich habe den Antrag Ende Februar gestellt, März kam eine Ärztin von der KH zur Begutachtung und im April hatten wir den Bescheid über die Pflegestufe. Unsere Maus ins 5 MOnate mittlerweile und hat die PFlegestufe 1.
Erkundige dich da nochmal! Ich weiß, dass gerade besondere Kinder NICHT ohne Pflegedienst nach Hause entlassen werden...
LG
Maria
Der Pflegedienst kommt aber bei Kindern eigentlich nicht für die Leistungen der Grundpflege nach Hause, sondern für Leistungen der Behandlungspflege. Und das zahlt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse - und zwar immer - unabhängig von einer Pflegestufe.
Das stimmt so nicht.
Wir sind trotz Sauestoff, Monitor, Magensonde, Absaugen und Medis nach Hause entlassen worden! Sollten uns um eine amb. Pflege bemühen, ging aber daneben. Uns hatte man aber im KKH schon alles nötige beigebracht, auch Sonde legen, absaugen usw.
Auch die Grenzen des Monitors haben wir selber angepaßt, zu den anfangs noch monatlichen Synagis Impfungen mit dem Kiarzt alles besprochen.
Wenn man will geht alles!
VG Supermaus
Hallo Northfly,
eine Alternative wäre, dass Ihr bei Eurem zuständigen Jugendamt "Hilfe zur Erziehung" beantragt und über die Familienhilfe Unterstützung bekommt.
Ich arbeite selbst in der Familienhilfe und habe da selbst schon ein schwerbehindertes Kind betreut zur Entlastung der Eltern.
Da ich selbst ein schwerbehindertes Kind habe, weiß ich um die Entlastung, die so eine Betreuung bringen kann (wir haben wiederum Pflegestufe und auch ich hole mir gerne mal den Familienentlastenden Dienst in die Wohnung).
Bei der Familienhilfe ist aber Pflegestufe nicht zwingend notwendig. Du kannst Dich an die "Sozialen Dienste" Deines Jugendamtes wenden, dort Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" stellen und so wie ich die Situation einschätze, sollte das auch klappen.
Alles Gute!
Claudia