Schwerbehinderten Ausweis, wie läuft das ab?

Hallo,
nach 9 Jahren Rästelraten steht nun fest das mein Sohn einen Schwerbehinderten Ausweis bekommt.
Entweder wegen geistiger Behinderung oder wegen Asperger Autismus.

Wir gehen alles von einer Asperger Diagnose aus, sollte die aber doch nicht erfolgen bleibt eine geistige Behinderung, das steht bereits fest.
Der Entsprechende Test ist am 31.5, die Auswertung erfolgt kurz danach.

Wie läuft das dann?
Ich höre ständig "kluge Ratschläge" achte auf das "H" und lass dich nicht unter 50% abspeisen, das lohnt sich sonst nicht und bentrage auch gleich Pflegegeld, denn dein Kind ist noch unter 16 und unselbstständig....
Ich würde auch Geld für Mehraufwand bekommen und keine Ahnung was noch alles.....

Ganz ehrlich mir schwirrt der Kopf.

Was, wann wie und wo?

Ich werde doch weder für ein H, noch die Prozentzahl sorgen können, das liegt doch an den Ärzten oder?
Kommen dann noch weitere Untersuchungen auf ihn zu?
Muss man den Ausweis nach einer bestimmten frist verlängern??

Ich habe soviele Fragezeichen im Kopf.... #schwitz

Ich bin alleinerziehend von vier Kindern, noch im Mutterschutz und beziehe ALG2, verändert das dann etwas?

da kommt grade soviel auf mich zu... auch schulisch..... ich fühle mich stellenweise etwas überfordert...

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Hi du,

Schau doch mal unter www.rehakids.de

Da findest du auf fast alle Fragen Antworten. Ich hab auch einen beantragt, dauert aber Monate, bis da was kommt...

Pflegegeld wuerd ich auf alle Fälle beantragen, meine Tochter hat mit 5 Monaten schon PS2 bekommen.

Lg

Sandra

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Ich kanns Dir gut nachempfinden, bei sowas schwirrt einem anfangs auch der Kopf. Und wenn Du ein behindertes Kind und vier Kinder alleine stemmen musst - Hut ab! Ich habe wenigstens noch meinen Mann als Stütze.

Beantrage den SBA und die Pflegestufe erstmal. Der SBA wird nach Aktenlage entschieden, da musst Du die aktuellsten Arztbriefe beilegen. Am besten die auswählen, welche ein realistisches Bild davon abgeben, was Dein Sohn alles nicht kann und wo seine Probleme liegen. Zur Beurteilung der Pflegestufe wird der MDK kommen. BEVOR der MDK kommt, lade Dir bei Rehakids die Pflegefibel des Users MichaelK herunter (einfach im Rehakidsforum nach "Pflegefibel" suchen und die aktuellste Version nehmen). Wenn Du Letztere durchgearbeitet hast, solltest Du gut vorbereitet sein und wissen, worauf es ankommt.

Sowohl gegen Pflegestufe als auch gegen SBA kannst Du Widerspruch einlegen, lass Dich da beraten, wenn beide Sachen durch sind. Aber eines nach dem anderen, sonst wird es wirklich unüberschaubar! Erstmal beantragen und dann weitersehen!

Lg Steffi

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Hallo,
also soweit ich weiß schließen sich Asperger und Geistige Behinderung ziemlich aus. Die Asperger sind die "Intelligenzbestien" unter den Autisten - also die mit hohem IQ, sehr oft sogar noch hochbegabt oder sogar genial.
Mein Großer hat einen IQ von 100 und ist Frühkindlicher Autist auf hohem Niveau (HFA) - weil er gleichzeitig eine Sprachentwicklungsverzögerung hat (sonst wäre er Asperger). Mein Jüngster hat eine schwere geistige Behinderung (EQ<50) und er ist auch Frühkindlicher Autist.

Beim Antrag gibst du einfach alle erfolgten Diagnosen an und du schreibst den Namen des Arztes rein, der das bestätigen kann und schickst die Arztberichte mit, in denen die Diagnose steht. Wichtig ist eben, dass bestimmte Diagnosen nur bestimmte Ärzte treffen DÜRFEN. Also Asperger, oder Autismus generell darf nur ein KJP diagnostizieren - kein Psychologe, kein allgemeiner Kinderarzt. Wegen Autismus einen SBA zu bekommen oder Merkzeichen, ist mittlerweile schwer geworden. Die Beurteilung hat sich geändert. "Leichter" ist es wegen einer geistigen Behinderung oder Entwicklungsverzögerung. Bei uns reagiert das Versorgungsamt auch immer sehr positiv darauf, wenn es einen Brief der Sorgeberechtigten bekommt, aus dem hervorgeht, was das Kind alles nicht kann. Also wie genau gestaltet sich euer Tagesablauf. Ich habe da unserem Versorgungsamt wirklich einmal anhand des Toilettengangs geschrieben, wieviel Hilfestellung mein Sohn braucht (in Form von einzelnen Aufforderungen).

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Ach so...
mein Großer hat einen SBA mit 70 H - aber noch aufgrund von Entwicklungsverzögerungen. Mein Kleiner hat den SBA mit 100 B, G, H auch mit Entwicklungsverzögerung aber schon im Hinblick auf schwere geistige Behinderung, da der EQ so extrem niedrig ist. Mein Kleiner hat PS2.

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Zitat:
-->also soweit ich weiß schließen sich Asperger und Geistige Behinderung ziemlich aus. Die Asperger sind die "Intelligenzbestien" unter den Autisten - also die mit hohem IQ, sehr oft sogar noch hochbegabt oder sogar genial.<---

Das denken viele. Es abernicht nur so, es gibt unter den Asperger Autisten auch viele Schulverweigerer und dazu gehört mein sohn.
Er ist ansich sehr intelligent, kann es aber nicht nutzen und durch seine enorme Verweigerungshaltung verbaut er sich selber alles.
Wo nichts reinkommt, kann auch nichts wachsen.
Er kam nur auf einen IQ von 65 und das entspricht einer geistigen Behinderung.
Das kuriose an der Sache. alle beteiligten sind sich sicher, das sein Iq eigentlich höher ist, er kann aber nicht anders.
durch seine Verweigerungshaltung ist er schwer zu testen und das brachte uns 9 Jahre rätselraten ein...

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Erstmal danke an euch.
Ich werde es eh erstmal auf mich zukommen lassen, die Ärztin wird mir ja sicher sagen an welche Stelle ich mich wenden muss.

Ich bin ehrlich gesagt schon froh, das wir langsam ein "ziel" vor augen haben, eine Diagnose und dadurch die Möglichkeiten von entsprechender Förderung.
Bislang hat er nichts..... die Schulbehörde fühlt sich nicht zuständig, das Jugendamt hilft ganz toll, aber ohne Diagnose sind auch hier die Hände gebunden...
Die Schule hat ihn längst aufgegeben...

Ich hoffe es wird sich einiges ändern..

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Wenn du Pech hast versucht dich das Versorgungsamt mit % und Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis (SBA) niedrig zu halten.
Wir hatten eine eindeutige Diagnose vom Kinderpsychater und trotzdem mußten wir kämpfen...bei uns ist ein Ende in Sicht...nach knapp 3 Jahren.
Ich habe meinen Sohn (Autist) nämlich nicht so gering bewerten lassen und bin nach Widerspruch ins Klageverfahren gegangen.

Zu den 50%...ab 50 % wird erst ein Ausweis ausgestellt; das ist die heutige Einteilung bei Autismus:

3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)

Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen - ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10 - 20 - mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30 - 40 - mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50 - 70 - mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80 - 100

Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.
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zu dem H; das bringt steuerliche Erleichterung :-):

bb) Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein einen GdS von mindestens 50 bedingen, und bei anderen gleich schweren, im Kindesalter beginnenden Verhaltens- und emotionalen Störungen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist regelhaft Hilflosigkeit bis zum 18. Lebensjahr anzunehmen.
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H ohne B (Begleitung) ist eigentlich unmöglich...B aufgrund Orientierungsstörung!!!

zum B: Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G", "GI" oder "H" vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind.
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Und G auch noch; viele denken ja G gibts nur wenn gehbeeinträchtigt, nein- bekommt man auch für Orientierungsstörung (z.B. bei Autisten)

das steht zum G: In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.

LG

Achso: Pflegestufe hatten wir auch versucht: wurde abgelehnt. Mein Sohn ist recht selbständig, aber er braucht immer Anleitung. Das wurde bei uns nicht anerkannt...die wollen sparen.

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Habt ihr die PS0 nicht beantragt oder wurde die auch nicht genehmigt? Zumindest das bekommen Autisten doch eigentlich immer.

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Wir bekommen diese 100,- Euro im Monat, was die Krankenkasse zahlt,wir nutzen das für den FED...aber das sind nur 6 Std. im Monat

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