Unser Sohn ist wohl geistig behindert, und wir müssen vieles zusätzliches leisten, was uns vorher gar nicht so bewusst war.
Unsere Schwiegermutter kam auf diese Idee, sie selbst hat ein geistig behindertes Kind, mittlerweile Volljährig, als Baby hatte er Pflegestufe 4 und mit den Jahren kam er auf die 1.
Ab August, sofern das Jugendamt zustimmt, besucht er ein Integrationskindergarten in der Hoffnung das er dort viel noch von anderen Kindern abschaut und lernt.
Wir müssen:
- ihn anziehen/ausziehen
- täglich waschen, Zähneputzen, und kämmen
- wir müssen ihn füttern da er dies nicht alleine kann
- er trinkt nur im liegen aus der Flasche, das heißt auch wenn wir unterwegs sind müssen wir anhalten und ihn auf dem Boden legen damit er was trinkt, gerade an warmen Tagen
- Windeln müssen wir auch noch wechseln, vom trocken werden sind wir weit entfernt
- auch müssen wir mit ihm spielen, alleine im Zimmer ist er vielleicht mal 10 min, aber richtig spielen tut er auch nicht von alleine. Alleine weiß er gar nicht was er machen soll.
Das sind dinge die mir spontan eingefallen sind.
Meint ihr es könnte für die Pflegestufe 1 ausreichen?
Wir sind auch im SPZ, allerdings ist dieses auch nochmal ca. 80 km entfernt, was natürlich auch wieder Spritgeld kostet.
Jemand hier der schon einmal Pflegegeld für sein 2 jähriges Kind beantragt hat?
Ach der fällt mir noch er versteht vieles nicht, wenn er etwas nicht darf sag ihm das oft, aber er versteht es nicht, bei die meisten dingen sind es schon Monate die ich jeden tag wiederhole das er es nicht darf.
Er hat auch eine Sprachentwicklungsverzögerung, er spricht kein Wort außer Babysprache.
Er hat auch eine mentale- und motorische Retadierung.
Hallo,
also ich kenn mich nicht ganz genau damit aus, aber mein Patenkind ist auch behindert.
Sie hat jetzt schon Pflegestufe 2. Pflegestufe 3 wurde bisher abgelehnt, dies geht jetzt aber vor Gericht, da sie halt auch mehrfach schwerstbehindert ist.
Also, so wie ich das Ganze verstanden habe, muß man zuerst mal ein Pflegeprotokoll schreiben. Darin musst du aufführen, wieviel Zeit du für die einzelnen Dinge aufwenden musst. Denn ein 2-jähriges Kind muss sich ja z.B. auch noch nicht selber anziehen können. Kannst du nicht beim SPZ anrufen und nachfragen? Man muss ja nicht direkt hinfahren. Ich weiß halt nur, dass es mit der Pflegestufe nicht soo einfach ist.
Bei meinem Patenkind hat dies auch nur geklappt, da sie (leider) überhaupt nichts kann. Noch nicht einmal lächeln, greifen oder gar den Kopf alleine halten. Dazu kommen dann noch einige andere Sachen.
Informier dich am besten beim SPZ.
Lg
samiraminou
Hallo,
wir haben die Pflegestufe erst beantragt als unser Großer schon 3 Jahre alt war, aber hätte ich da besser Bescheid gewusst hätte ich auch früher beantragt.
Beantragen würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall. Ob es dann ausreicht wird hier per Ferndiagnose niemand beantworten können. Bei www.rehakids.de kannst du dich wirklich umfassend informieren wie da so die Bestimmungen sind und wie du den Besuch des MDK gut vorbereiten kannst.
Als erstes musst du bei der Krankenkasse die Pflegestufe beantragen, dann meldet dich der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) bei dir zu einem Besuch. Danach schreiben die ein Gutachten und du bekommst Bescheid.
Bei uns war das reibungslos, auch bei der Verlängerung. Ich kenn natürlich auch viele Geschichte wo es schwierig war, aber das wirst du alles nicht rausfinden, wenn du den Antrag nicht stellst
Hast du denn einen Schwerbehindertenausweis beantragt, dass würde ich (wenn du es noch nicht getan hast) das zeitgleich tun.
Wenn du noch Fragen hast, frag gerne.
GrussGruss Susanne
"als Baby hatte er Pflegestufe 4"
Also die gab es meines Wissens noch nie. Auch nicht ganz am Anfang.
Mein jüngster Sohn hat die PS1 seit er 2 Jahre ist und die PS2 seit er 4 ist. Außerdem hat er die PS0 (erhöhter Satz) seit er 2 ist. Die Sachen, die du genannt hast, kann noch kein Kind (laut Definition der Gutachter) in dem Alter. Das, wo es wirklich Minuten (in dem Alter) gibt, sind Therapien, die außer Haus sind (je nach Entfernung immerhin ca. 10 min/Tag/wöchentlicher Therapiestunde). Da zählen allerdings nur die vom Arzt verordneten und von der Krankenkasse bezahlten Therapien. Das sind Logo, Ergo und Physio. Es zählen keine Leistungen der Eingliederungshilfe (Frühförderung und darüber laufende Therapien, Therapien im SPZ KÖNNEN anerkannt werden, müssen aber nicht).
Mehrminuten kannst du bei diesen hier aufgeführten Punkten nur erreichen, wenn du dem Gutachter klar machen kannst, dass bei deinem Kind (behinderungsbedingt) ÖFTER Windeln gewechselt werden muß, als bei einem anderem Kind (bei einem 2-jährigen wird immer von einem Windelträger ausgegangen). Also z.B. extrem häufiger und flüssiger Stuhlgang, der einen kompletten Kleidungswechsel zusätzlich nötig macht. Mein Sohn hatte z.B. (das war auch in Arztberichten dokumentiert) sehr häufigen Stuhlgang aufgrund einer Essstörung - er trank aussschließlich Milch und aß gar nichts bis er 3 wurde.
Oder wenn du dem Gutachter nachweißt, dass dein Kind (aufgrund einer psychichen Erkrankung - auch mit ärztlichen Bericht natürlich) nicht orientiert ist und z.B. nachts das Bett verläßt und ziellos umherwandert. Dann mußt du eben mehrmals nachts aufstehen und dein Kind wieder zu Bett bringen. Das dauert natürlich.
Wie jemand seine Nahrung zu sich nimmt, ist egal. Wenn dein Kind in der Lage ist, allein zu trinken, dann kann es trinken. Wenn es dazu auf dem Boden liegen muß, ist es egal. Es ist in der Lage ALLEIN und ohne fremde Hilfe zu trinken. Die Zubereitung der Flasche hingegen würde zählen. Denn das kann er sicher nicht alleine
Bei der Pflegestufe ist es immer egal, wie lange der Patient braucht, um die Tätigkeit selbst auszuführen und welche Hilfsmittel er dazu braucht. Solange er es selbst kann, ist es für die Pflegestufe irrelevant. Erst wenn er durch eine Behinderung nicht in der Lage ist, die Tätigkeit auszuführen (z.B. weil er körperlich nicht in der Lage dazu ist oder es aufgrund einer geistigen Behinderung nicht zielgerichtet ausführen kann), dann muß die Pflegeperson helfen und dann zählt ausschließlich die Zeit der Pflegeperson. Aber die Pflegeperson muß wieder zeitlich und örtlich gebunden sein. Also du darfst nicht beim Essen selbst am Tisch mitessen. Sondern du musst ausschließlich deinen Sohn füttern und danach darfst du essen (für die Gutachter).
Für die Pflege zählt ausschließlich Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung. Spielen, Fahrten zum Kindergarten, Spritkosten,... ist alles nicht mit dabei.
Ob es ausreicht, ist schwer zu sagen. Da wirst du um ein Pflegetagebuch nicht umhin kommen. Führe mal eines. Der user MichaelK hat bei rehakids.de eine Pflegefibel veröffentlicht, die sehr gut alle Einzelheiten beschreibt, auf die es dabei und beim späteren Gutachten ankommt. Das ist das einzigste Dokument, das ich kenne, dass sich auf die Pflegesituation von Kindern spezialisiert hat. Ansonsten geht es immer um alte, demente Menschen...
Das tut mir leid das euer sohn nicht gesund ist. Bein durchlesen der punkte ist mir aufgefallen das ich das alles auch bei meiner tochter (gerade 3) machen muss. ausser das trinken aus der flasche. Und liegen muss sie dabei auch nicht. Meine nichte ist 11 und schwerstbehindert. Soweit ich weiss stell siwas doch der arzt fest und du gehst dann mit dem schein zum amt. lg
"Soweit ich weiss stell siwas doch der arzt fest und du gehst dann mit dem schein zum amt."
Welchen Schein? Welches Amt?
Woher weiss die mutter das dass kind behindert ist? muss ja vom arzt bestätigt worden sein. Man geht dann zum versorgungsamt und bekommt einen schwerbehinderten ausweiss. damit dann zum jugendamt für eventuelle gelder! Wie kann man sowas nicht wissen wenn man ein behindertes kind hat? Meine kinder sind gott sei danke 100% gesund. Aber wenn ich ein behindertes kind hätte würde ich mit damit doch auseinander setzten. Von dem moment an wo ich es weiss!
Hallo Mama mal 2,
ruf mal bei eurer Krankenkasse an und sage, dass du gerne Pflegegeld beantragen würdest. Dann musst du natürloch angeben warum, wir bekamen dann auch noch einen Fragebogen und der MDK kam vorbei und hat sich unseren Alltag angeschaut. Dieser hat dann einen Bericht geschrieben an die Krankenkasse und anhand dieses Berichts wird dann entschieden.
Unsere Mia war knapp 2 Monate alt, als ich Pflegegeld beantragt habe und unseres ist jetzt befristet bis Juli. Unsre Tochter hat eine LippenKieferGaumenSegelSpalte und kann nicht richtig trinken, spuckt dadurch sehr viel, muss eine Trinkplatte tragen... Dann bekommen wir nochmals Besuch vom MDK da keiner weiss, ob der Mehraufwand nach der OP noch besteht. wir haben bis jetzt Pflegegeld 2 bekommen.
Ich hoffe jedoch, dass ich es nach der OP von Mia, die hoffentlich am 11.06. stattfinden soll, nicht mehr benötige.
So lief es zumindest bei uns ab
Nadine mit Mia Sophie (6 Monate)
Hallo mama-mal-2,
schau mal bei www.rehakids.de vorbei, dort bekommst Du immer super Infos auch und gerade in solchen Fragen wie PS oder nicht.
Meine Tochter ist auch stark entwicklungsverzögert ohne Diagnose und wird im Juli 2 Jahre.
Wir haben einen SBA für Sie und ich werde im Herbst versuchen die PS1 für Sie zu bekommen.
Falls Du Fragen hast, gerne per PN.
LG
schwaebin75
Hallo :))
Also ich habe einen fast 4-jährigen Sohn, der an der Glasknochenkrankheit leidet. Wir haben 4 Monate nach seiner Geburt die Pflegestufe 1 beantragt und auch gleich bewilligt bekommen sogar rückwirkend bis zu seinem Geburtstermin. Und seit er 1,5 Jahre alt ist haben wir die Pflegestufe 2.
Ruf einfach mal bei Deiner Krankenkasse an, sie sollen dir einen Antrag auf Pflegestufe schicken.
Liebe Grüße
Andrea