Kinderrehabilitation. Freistellung vom Arbeitsgeber..

Hallo zusammen,

ich fahre als begleitperson mit meinem Sohn(5 ) in die Sprachheilreha.

Muss ich bei meinem Arbeitsgeber einen Antrag auf Urlaub stellen, oder einfach sagen, dass ich fahre....
Darf er mir sagen....nööööö ich stelle Sie nicht frei....

Bitte um jede Antwort....

Vielen,herzlichen Dank..

Monika

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Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht!

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Hallo,

bist du Angestellte oder Beamtin.

Bay. Beamte haben zum Beispiel keinen Anspruch auf Begleitung für Kinderreha.

Wir mussten die 10 Krankheitstage einbringen und Urlaub nehmen.

Bei Angestellten gibt es 2 Möglichkeiten.

1. Der Arbeitgeber stellt unbezahlt frei. Dann gibt es die Möglichkeit das Gehalt über die Rentenversicherung als zuständigen Träger zu bekommen.

oder

2. Der Arbeitgeber stellt bezahlt frei und kann sich dann das Gehalt über die Rentenversicherung holen.

Urlaub ist - bis auf Ausnahmefälle - nicht notwendig.

LG

Steffi

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Nein, freistellen MUSS er dich. Die Frage ist nur, wie. Denkbar ist:
* bezahlt freigestellt
* 10 Tage Kind krank
* unbezahlter Urlaub
* deine Urlaubstage

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Hi,

ich war schon 2x auf Sprachtherapie mit meiner Tochter, 1 x 1 Woche 1x2 Wochen am Stück.
Beide Male hätte ich eine Krankenschein vom Doc bekommen, so dass ich normal mitgefahren wäre, auch wenn es keine akute Krankheit ist.
Frag einfach mal nach, mein Arbeitgeber hat es normal mitgemacht.

Beim zweiten mal habe ich Urlaub und Überstunden genommen, da mir das einemal Entgegenkommen schon super geholfen hatte.

In der Regel ist die Sprachtherapie ja nicht von heute auf morgen, sprich das rechzeitig an, dann wirst Du ja schon sehen, wie er reagiert, im Notfall gleich einen Urlaubsschein beantragen lassen.
Grüsse
lisa