Hallo ihr Lieben!
Ich habe vor drei Monaten einen Antrag auf SB gestellt. Ich habe das Ehlers-Danlos-Syndrom und daraus resultieren bei mir folgende Beschwerden:
- Starke Einschränkungen im täglichen Leben durch hypermobile Wirbelsäule und Bandscheibenvorfall im Januar 2012
- Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule (auch durch Spondylarthrose und Skoliose)
- Schmerzen durch Subluxation (drei- bis viermal pro Woche) und Instabilitätsimpingement an der rechten Schulter
- Schmerzen im Knie, durch instabile Innen- und Außenbänder
- Schmerzen in der Hüfte, durch überdehnten Musculus tensor fasciae latae (Bewegungsstörung)
- Gelenkschmerzen im Armgelenk und den Fingergelenken, bis hin zu einem leichten Taubheitsgefühl
- Neigung dazu, leicht umzuknicken, mit schmerzhaften Schwellungen des linken Knöchels und teilweise Bänderrissen
- Kreislaufprobleme
- Übermäßig ausgeprägte Müdigkeit und Abgeschlagenheit
- Depressionen, welche sich aufgrund der vielfältigen und lang anhaltenden Beschwerden eingestellt haben
Gestern kam nun der Brief vom Versorgungsamt und man hat mir einen GdB von 50 zugestanden. Die Begründung lautet:
"Ehlers-Danlos-Syndrom mit ausgeprägten Beschwerden der Wirbelsäule und der Gelenke, Schmerzen, psychische Beeinträchtigung"
Auf der einen Seite bin ich total erleichtert, dass es sofort mit dem GdB von 50 geklappt hat. Denn die "50" war für mich eine Hürde, die ich auf jeden Fall nehmen wollte. Nun frage ich mich aber, wo meine ganzen anderen Beschwerden geblieben sind, wie bspw. die Subluxation der Schulter, Knie- und Hüftprobleme!?
Ich bin mir jetzt total unsicher, ob ich Widerspruch einlegen soll und wie ich das am besten anstelle? Mein Arzt sagte mir, dass er sich damit überhaupt nicht auskennen würde und ich weiß auch nicht so recht, an wen ich mich wenden soll!? Beim VdK bin ich Mitglied, aber die sind natürlich auch nicht vom Fach. Daher... Ich weiß auch nicht! Auf 70 hatte ich ja schon gehofft, aber mehr Unterlagen, als die, die ich sowieso schon eingereicht habe, habe ich auch nicht. Wie soll ich also einen Widerspruch einlegen? Und gehe ich damit ein Risiko ein? Ich meine, kann man auch bei einem Widerspruch niedriger eingestuft werden?
Ich hoffe, ihr könnt mir ein bißchen helfen! Vielen Dank!
Liebe Grüße
Marie
Antrag auf Schwerbehinderung ist durch - Widerspruch einlegen?
Widerspruch lohnt eigentlich immer. Niedriger kannst du nicht eingestuft werden, es sei denn, du hast bei den Angaben damals gelogen. VdK würde ich außen vor lassen.
Ich habe keine Ahnung von dem Syndrom, was du hast, aber Knie, Schulter und Hüfte sind Gelenke und bei deinen Beeinträchtigungen aufgeführt. Aber schau doch mal, ob dir nicht vielleicht ein Merkzeichen zustehen würde.
Deinen Widerspruch musst du begründen. Aber es ist ausreichend, wenn du zunächst nur einen Widerspruch schreibst und darum bittest, dir die Unterlagen vom Versorgungsamt zuschicken zu lassen (kostet Geld) und die Begründung dann nachreichst.
Oh...ganz vergessen...ab wann wurde dir denn der SBA bewilligt? Ab Antragsstellung? Ein Syndrom hat man doch sicher schon länger, oder? Natürlich auch da einen Widerspruch auf rückwirkende Anerkennung. Das bringt viel Geld, denn die ganzen Steuererklärungen werden rückwirkend geändert mit Zinsen.
Hallo
wenn die anderen Sachen nicht berücksichtigt wurden, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Viel Erfolg
LG
Moni
Meines Wissens muss ein bestimmtes Symptom zu einem Mindestprozentsatz gegeben sein um mitgerechnet zu werden, also mindestend 5% oder so. Sollten z.B. die Hüftprobleme nur zu 3% zählen, werden sie nicht mitgezählt.
Ich kann mich aber irren, da ich das auch nur über Bekannte mal zufällig mitgehört habe.
Hast du keine Merkzeichen bekommen???
Was es für welche Beeinträchtigung geben sollte steht hier:
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/
Meine Erfahrung mit dem SBA:
bei meinem Sohn (Autist) fingen sie auch "klein" an und gaben uns nur 30%,
nach Widerspruch 50%+H, Klage läuft noch und wir sind bei 70%+H+B
- ein Gutachten bestätigt uns aber 100%+H+B+G...daher sind wir noch nicht ganz fertig
Habe zwei Familienmitglieder mit SBAusweis und IMMER erstmal Widerspruch eingelegt, der auch erfolgreich war.
Niedriger wirst Du auf keinen Fall eingestuft.
Aufpassen ! Es heißt "Schäden werden nicht zusammenaddiert, es kommt auf die Gesamtbehinderung an" (Flapsig ausgedrückt, ich weiß)
Ich würde in etwa so schreiben:
Gegen Ihren Bescheid vom...lege ich Widerspruch ein.
Begründung: Bei Festlegung des GdB von 50 wurden nach Ihrem Bescheid folgende Beeinträchtigungen nicht berücksichtigt...
blablabla - alle fehlenden aufführen. Dann:
Diese Beeinträchtigungen können bei Beurteilung der Gesamtbehinderung nicht unerwähnt bleiben, weil sie nicht unerheblich dazu beitragen, dass ich (Beispiele)
- keine Strecken über........gehen kann
- keine Lasten über ........ kg tragen kann
- keine handelsübliche Matratze benutzen kann
- Schmerzen habe beim Treppensteigen usw usw (Du weißt am besten, wobei Du beeinträchtigt bist, ALLES zusammenschreiben, denk auch an die Beweglichkeit bei der Körperpflege, Haare richten usw)
Dazu schreiben, dass weitere Unterlagen selbstverständlich nicht vorgelegt werden, weil aus den vorhandenen bereits alles abzulesen ist.
Viel Erfolg !
LG Moni
Halte Dich an die Ratschläge von Frühchenomi. Der Widerspruch muss hinreichend begründet sein. Nicht nur was über Schmerzen und lockere Bänder und Gelenke schreiben.
Du musst genau beschreiben, wie Dich die Fehlbildungen im Leben beruflich und privat bei den täglichen Abhandlungen einschränken.
Das Du z. B. in keinen Bus ohne fremde Hilfe einsteigen kannst, da Dich Deine Gelenke schlecht Treppensteigen lassen.
Das Du keine Haushaltstätigkeiten verrichten kannst, wo die Arme über einen Winkel von XX gehoben werden, da das Impigementsyndrom der Schulter Dich dran hindert und Du auch dafür immer fremde Hilfe benötigst...
Das Du keine Einkäufe alleine tragen kannst.
Sehr von Interesse ist auch immer die Wegestreckenfähigkeit.... Wie weit kannst Du ohne fremde Hilfe ohne Pause gehen bzw. Dich außerhalb Deines Fahrzeuges fortbewegen.....
Du hast jetzt ein paar Hilfestellungen bekommen, mach das Beste draus.
Nein, Nachteile können Dir durch den Widerspruch nicht entstehen, sie werden Dir nichts wieder klauen, was sie schon festgestellt haben.
Viel Glück!!!!
J
Hi,
Ich habe auch EDS. Wenn dein Arzt sich nicht auskennt, kann ich dir einen Besuch in der EDS-Sprechstunde in München empfehlen. Die sind da sehr kompetent, ich war dort mit meinem Sohn.
Lg
Bleathel.
Hallo ihr Lieben!
Vielen Dank für eure Tipps! Bei mir hat sich in den letzten acht Wochen die Situation drastisch zugespitzt, was das Laufen anbelangt. Ich habe zunächst die Zähne zusammengebissen, habe Medikamente erhöht und weiter versucht, alleine klarzukommen. Aber als ich gestern Abend wieder mal meine Schuhe und meine Hose nicht alleine ausziehen konnte, weil mir meine Beine so weh getan haben, habe ich gemerkt, dass ich mir Hilfe holen muss. Ich habe mich bislang nicht zu meinem Hausarzt getraut, denn häufig sehen meine Arztbesuche so aus, dass ich hinfahre, dort weine und mir mal ein bißchen Frust von der Seele rede und dann aber ohne Lösung nach Hause fahre. Daran habe ich mich mittlerweile schon gewöhnt. Man kann bei meiner Krankheit leider nicht immer etwas machen. Aber ich war eben so fertig, dass ich der Sprechstundenhilfe nur noch ins Telefon geweint hab' und sie meinte: "Sie MÜSSEN vorbeikommen!" Ich hab' ihr erzählt, wie die Situation momentan für mich ist:
Ich brauche gut zwei Stunden, bis ich meinen Sohn und mich morgens angezogen hab', bis die Betten gemacht sind und wir frühstücken können.
Ich muss mir genau überlegen, was ich im OG machen muss, damit ich nicht so oft die Treppe benutzen muss. Wenn ich die Treppe einmal hoch und runter gelaufen bin, ist bei mir Schluss. Dann muss ich erst mal eine ganze Weile sitzen, um mich zu erholen, weil ich einfach so Schmerzen habe.
Abends kann ich mir kaum noch alleine die Hose ausziehen, Schuhe und Socken ebenfalls nicht. Das muss mein Mann mittlerweile machen.
Ich traue mich teilweise nicht mehr aus dem Haus, weil ich selbst kurze Strecken nur noch unter Schmerzen zurücklegen kann. Ich war am Di. bei einer Freundin und wir wollten spazieren gehen. Wir mussten nach zehn Minuten abbrechen, weil ich einfach solche Schmerzen hatte.
In dem Bescheid stand, dass bei mir kein Merkzeichen festgesetzt wurde, weil die Grundlagen dafür fehlten. Ich werde das am Montag auf jeden Fall beim Arzt noch mal ansprechen. Bislang war es nie so schlimm, aber seit gut acht Wochen komme ich immer weniger klar. Ich schäme mich wirklich dafür, dass ich kaum noch kann. Dass ich um Hilfe beim An- und Ausziehen bitten muss. Aber was soll ich machen!?
Die Arzthelferin meinte, dass wir in diesem Fall auf jeden Fall Widerspruch einlegen sollten. Alles Weitere muss ich dann mit dem Arzt besprechen. Da ich den Widerspruch ja selbst formulieren muss, sind mir eure Tipps wirklich hilfreich.
Vielen Dank noch mal an euch! Ich werde hier mal berichten, wie es weitergeht.
Liebe Grüße
Marie