Kind mit Schulbegleitung an der Regelschule?

Hat hier jemand sein Kind mit einer Schulbegleitung an der Regelschule?
Unser Sohn soll nach diesem Schuljahr (also ab September) , er kommt dann in die 3. Klasse, zurück an die Regelschule.
Er ist jetzt auf der Sprachheilschule.
Hat jemand Erfahrung?

Wie lief es mit der Beantragung? Bei uns würde das ganze wohl über §35a laufen. Wobei es bei uns bei der Beantragung meist erstmal ein hin und her zwischen Bezirk und JA geht und die sich streiten wer zuständig ist da mein Sohn sowohl Diagnosen hat die in den Zuständigkeitsbereich der einen, als auch in den Zuständigkeitsbereich der andren Behörde fallen #aerger

Wie schnell wurde jemand gefunden, es hieß nämlich schon das es lange dauern könnte.
Wie komme ich am besten mit der zukünftigen Schule in Kontakt?
Wie vermittel ich denen was ich vorhabe (nämlich mein behindertes Kind mit ner Schulbegleitung zu schicken - ich muss sagen wir wohnen sehr dörflich und bei uns am Dorf ist man diesbezüglich wohl nicht sehr "fortschrittlich").
Wie kommt das Kind damit klar?

Andrerseits kann ich mir auch gar nicht vorstellen wie es ohne Schulbelgeitung klappen würde.

LG Anne

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Hi!
Mein Sohn hat in der Sprachheilschule eine Integrationskraft!

Bei uns läuft es auch über 35a! Das Beantragen ging schnell und ohne Probleme.....einfach ans JA geschickt und die haben sich das untereinander "zugeschoben"! Die Bewilligung ging auch schnell!

Gefunden haben wir erst nach 6 Monaten jemanden! Mit der Dame kam mein Sohn gar nicht zurecht! Nach 6 Monaten ist sie gegangen! Dann nach 3 Monaten hat sich eine neue Dame gefunden und die passt jetzt super zu ihm!! Er kommt super klar mit ihr!

Einfach ein Gesprächstermin in der Regelschule ausmachen, evtl. einmal mit Kind, und alles erklären!

Ana

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Hallo Anne,
jaja, immer das JA und die Eingliederungshilfe, die sich förmlich streiten.

Ist er denn Autist ohne geistige Einschränkung? Nur dann wäre ja die Zuständigkeit des JA zu überprüfen. Diese Regel finde ich auch besch.... - bei Autisten MIT geistiger Behinderung ist sowieso die Eingliederungshilfe zuständig. Und bei Kindern, die außer Autismus noch eine weitere Behinderung (wir reden nicht über "Kleinigkeiten") haben, ist dann auch die Eingliederungshilfe zuständig. Nur die Autisten OHNE geistige Einschränkung und OHNE weitere (nennenswerte) Behinderungen fallen raus.
Ich habe hier nämlich auch einen Autisten mit und einen ohne geistige Behinderung :-( --> blöde Regel. Immer dieser Kampf mit den Ämtern.
Eine andere Behinderung für die diese Regel gilt, ist mir nicht bekannt.

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Ja, Autist OHNE geistige Behinderung (eher überdurchschnittliche Begabung um es genau zu sagen), dafür aber MIT zusätzlichem Handicap (bds. Schwerhörigkeit).
Zumindest empfinde ich eine Schwerhörigkeit (er trägt bds. Hörgeräte) schon als zusätzliches Handicap. Unser "Berater" vom Autismuszentrum spricht auch immer von einer "Mehrfachbehinderung".

So wie du das schreibst wäre demnach also der Bezirk zuständig?
Hhm, wie gesagt, die schieben sich hier ständig den schwarzen Peter hin und her. Mal krieg ich Briefe vom JA und mal vom Bezirk :-[

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Siehst du, schon ohne Erwähnung der Behinderung bekomme ich aufgrund des Behördengerangels heraus, was er hat...Wahnsinn, oder?
Ich muß gestehen, nicht grundlos haben wir den Autismus bei unserem Großen "verschwiegen". - Und nun schlagt und ;-)

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Hallo,

ich habe zwar kein Kind, aber bin Lehrerin mit einem Kind mit Schulbegleiter - Autist. Wir haben leider erst nach der Einschulung und vielen Gutachten und Briefen die Bewilligung für das Kind vom JA erhalten. Die wollten immer, dass er zur Förderschule geht - wir nicht. Gefunden haben wir die Begleitung über die Caritas. Dort gibt es auch Jugendliche, die ein FSA machen. Die haben wir recht oft an unserer Schule.

Lg

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´tschuldigung, dass ich hier so reinplatze....aber meinem Sohn geht es ebenso.

Und ich wollte mal danke sagen, dass es Lehrerinnen wie Dich gibt!

LG kati