Stiefsohn 21 Jahre nicht selbstständig lebensfähig.

Hallo zusammen,

mein Stiefsohn ist inzwischen 21 Jahre und macht uns nur Sorgen. Als Kleinkind wurden viele Untersuchungen durchgeführt. Aussagen gab es, wie "er ist geistig behindert" oder "was wollen Sie eigentlich, dem Kind fehlt gar nichts". Später haben wir dann eine dritte Meinung eingeholt da hieß es dann "er hat eine Lernbehinderung". Er war in unterschiedlichen Förderprogrammen, aber er war trotzdem immer in allem zurück. Inzwischen hat er wohl eine Lehre als Verkaufshelfer absolviert, findet aber keinen Job. Er weiß nicht mit Geld umzugehen, ist überfordert Dinge in die Hand zu nehmen oder sich zu kümmern. Unsere Nerven liegen blank...er macht nichts, will aber eine eigene Wohnung. Er nimmt die Termine beim Arbeitsamt nicht wahr und bekommt somit kein Arbeitslosengeld. Letztens ist es so eskaliert, da hat er seine Sachen gepackt und gesagt, er schafft das schon und sucht sich jetzt eine Wohnung. Wir haben gedacht gut so, soll er mal sehen, wie das wirkliche Leben so funktioniert. Fazit: Er hat ein paar Nächte im Obdachlosenheim verbracht und ist jetzt wieder hier und kümmert sich um nichts.

Was haben wir für Möglichkeiten? Gibt es Instiutuionen, die sich solchen Menschen annehmen. Betreutes Wohnen ist nur für Jugendliche bis 18. Wir wissen einfach nicht weiter - zumal es hier immer zu Eskalationen kommt. Es wäre gut, er käme in ein neutrales Umfeld, die ihm zeigen, selbstständig zu leben.

Habt Ihr einen RAt?

Bessi

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Es gibt auch ein betreutes Wohnen für erwachsene Leute.

Ich kenne eine Familie, wo der Sohn Mitte 20 ist und seit dem er 18 ist in so einer Einrichtung lebt.

Mein Schwager ist auch behindert, wie genau weiß man nicht. Er ist Anfang 40 und denkt wie ein 15-jähriger. Er ist aber nicht geistig behindert, denn er hat Führerschein usw. Ich kann es schwer beschreiben.

Er hat seit einigen Jahren einen Betreuer, der sich um seine Finanzen kümmert, denn damit kann er gar nicht umgehen. Dieser Betreuer regelt alles, mein Schwager hat keine Vollmacht mehr für eigene Sachen. Der Betreuer kümmert sich nun auch um ein betreutes Wohnen, denn er wohnt noch bei meiner Schwiegermutter....

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Hallo,

Danke für Deine Antwort. D. h. Dein Schwager wurde entmündigt. Ist das richtig? Mein Stiefsohn ist auch altersmäßig zurück. Er ist bei weitem nicht 21, sondern benimmt sich wie ein 14jähriger. Er kann mit Geld überhaupt nicht umgehen und ist der Meinung, dass er mit 100 Euro seinen kompletten Lebensunterhalt finanzieren kann. Überzogen gesagt...

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Das weiß ich leider nicht genau, da habe ich zu wenig Kontakt zu denen.

Bei meinem Schwager ist es so, dass er mit Geld überhaupt nicht umgehen kann. Er ist regelrecht kaufsüchtig, und hat da schon fast kriminelle Züge (hat früher Geld vom Sparbuch des Vaters geklaut, oder mit der Kontoverbindung der Mutter einen Handyvertrag gemacht oder oder oder...)

Er ist 42 und arbeitslos. Hat eine Ausbildung als Lackierer, kann aber eigentlich gar nicht in dem Beruf arbeiten. Er kauft heimlich Essen und futtert im Zimmer, versteckt es im Schrank, unterm Bett oder sonst wo, bis es schimmelig ist. Geht nur duschen oder Zähne putzen, wenn man ihn dazu nötigt, man muss ihm immer auffordern. Von alleine würde er den ganzen Tag nichts machen.

Da die Schwiegermutter schon bald Mitte 70 ist, und sowohl mein Mann als auch seine Geschwister alle berufstätig sind und Familie haben, hat niemand Zeit (und Lust) ihn später bei sich aufzunehmen. Daher muss er (leider) in ein betreutes Wohnen.

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SGB XII
6. Kapitel
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Dort findest Du viele Infos, ansonsten geh zur Beratung einer der bei Euch ansässigen Wohlfahrtsverbände oder eines SPDI (Sozialpsychiatrischer Dienst).
Ferner kann eine gesetzliche Betreuung jederzeit von Euch angeregt werden, sofern ihr dies für notwendig erachtet - dies hat mit der weitläufig verbreiteten und falschen Entmündigung nix zu tun....

Ansonsten, ich arbeite täglich mit Menschen wie Deinem Stiefsohn, ich bin Heilerziehungspflegerin im ambulant betreuten Wohnen. Allein leben mit fachlicher Unterstützung ist sicherlich auch für Deinen Stiefsohn realistisch.

LG

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Hallo Emmy,

vielen Dank für Deine Info.

Es freut mich, dass jemand geantwortet hat, der vom Fach ist.

Wir waren damals schon beim Jugendamt - als er noch nicht volljährig war - und haben uns, was betreutes Wohnen angeht erkundigt. Leider ist dazu nicht gekommen. Die Großeltern hatten sich bereit erklärt ihn aufzunehmen.

Vor ca. einem Jahr habe ich dann nochmal angeregt es mit betreutem Wohnen zu probieren, da sowohl wir als auch die Großeltern mit der ganzen Situation total überfordert sind. Wir hatten auch schon ein psychologisches Gutachten, dass das betreute Wohnen befürwortet. Das "Problem" wäre gewesen, dass man meinen Stiefsohn hätte entmündigen lassen müssen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig war. Das wollten die Großeltern auf keinen Fall.

In dem §, den Du genannt hast, wird von Menschen gesprochen, die eine Behinderung haben. Laut Aussage des Psychologen liegt aber in dem Sinne keine Behinderung vor. Er hat eine Lernbehinderung, aber damit ist ein enormer Rattenschwanz verbunden. Der Psychologe war der Meinung, dass mein Stiefsohn unter Depressionen leidet, er ist aggressiv gegen sich selbst. Wenn etwas nicht so verläuft, wie er es will, beißt er sich, bis das er blutet. Er wiegt mit fast 2m Größe keine 60 Kg. Auch dahingehend sollte er eine Therapie machen, die er aber abgebrochen hat.

Er ist absolut lebensuntüchtig in allen Bereichen. Er ist übertrieben gesagt, nicht in der Lage einen Topf mit Wasser zu erhitzen. Aber eine Behinderung in dem Sinne wird nicht diagnostiziert.

Wie sieht denn das Alleinleben mit fachlicher Unterstützung aus. Welche Dinge müssen wir vorlegen und was muss man in die Wege leiten.

Wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir dazu vielleicht noch etwas sagen könntest.

Vielen Dank. Bessi

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Also sorry aber meiner Meinung nach liegt ganz klar eine BEhinderung vor sonst wäre er schließlich wqie 08/15 Leute. Mein Sohn ist Autist und wäre auch nur bedingt alleine lebensfähig. Geld einteilen wäre bei ihm auch so ne Sache und ich weiß auch welche Probleme mein Mann hat Dinge zu regeln und zu organisieren!
Aber das euer STiefsohn nicht behindert sein soll kann einfach nicht sein!

Ela

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Ihr scheint Eich ja nicht besonders informiert zu haben, sonst wüsstet Ihr, dass es durchaus Einrichtungen für Jugendliche und Erwachsene gibt.
Außerdem hört sich Dein post total lieblos an. Es ist doch erwiesen, dass er Probleme hat und alleine nicht klar kommt, was erwartet Ihr denn plötzlich von ihm?

Frag bei Euch in der Stadt nach, was es für Möglichkeiten zur Betreuung und Hilfe gibt. Fragt beim Jugendamt, beim sozialpsychatrischen Dienst Eurer Stadt, bei seinem Arzt, bei der AWO, bei der Lebenshilfe, ....!

Viel Erfolg

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Mein Posting hat mit Lieblosigkeit absolut nichts zu tun. Wärest Du in unserer Situation und würdest nur annähernd mitbekommen, was hier abgeht, würdest Du vermutlich anders reagieren.

Das Problem ist einfach, dass er fast 22 Jahre ist und wir können uns noch so sehr informieren, wenn er nicht den Weg gehen will, dem wir ihm anbieten können, so auch betreutes Wohnen - können wir gar nichts machen.

Trotzdem Danke. Bessi

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Ja, das war auch nicht böse gemeint. Ich kann mir vorstellen, dass das eine schwierige Situation ist. Ich habe lange in einer Einrichtung für "schwierige" Jugendliche gearbeitet und weiß, dass es für die Eltern sehr anstrengend ist.

Ich wünsche Euch alles Gute

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Hallo Bessi,

euer "Fall" kommt mit bekannt vor, ich arbeite im JC (jetzt MuSchu) in der Arbeitsvermittlung U25 und habe es mit einigen Jugendlichen zu tun, die eine Lernbehinderung haben und auch aufgrund anderer Defizite nicht dazu in der Lage sind, ihren Alltag allein zu bewältigen.

Ich würde dir dringend empfehlen, eine Betreuung anzuregen. Erkundige dich nach dem Betreuungsgericht in eurer Region, dort kannst du erst einmal einen formlosen Antrag stellen. Eine Betreuung kann übrigens jeder anregen, also der Betroffenen selbst oder Dritte (Angehörige, Nachbarn, Behörden etc.). Das Gericht lässt dann ein Sachverständigengutachten durch einen Experten (meist Psychologen, Ärzte...) anfertigen, welches dann aussagt, ob er einer Betreuung bedarf oder nicht.

Wenn dem zugestimmt wird, dann kümmert sich dieser Betreuung i.d.R. alles, was mit Finanzen, Behördengängen etc. zu tun, man kann es auch so einrichten, dass die Post über den Betreuer läuft, damit er alles auf dem Schirm hat (z.B. Jobcenter-Termine, zu denen er ihn dann auch begleitet). Weiterhin können die dann unterstützend bei der Verselbstständigung helfen und eine passende betreute WG oder gar eigene Wohnung für ihn suchen sowie Unterstützung im Alltag bieten.

Hier kannst du mehr über gesetzliche bestellte Betreuung nachlesen: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/vormundschaft.html Bezieht sich zwar auch Berlin, aber die Regelung ist bundesweit einheitlich.

Viel Erfolg und berichte doch bei Gelegenheit mal!
LG
Claudia