Pflegestufe zeitlich befristet bei Kindern?

Guten Abend zusammen!

Ich habe bezüglich der Dauer, für die die Pflegestufe bei Kindern im Kindergarten- und Vorschulalter erteilt wird,unterschiedliche Informationen gelesen/gehört. Mich würde interessieren wie es der Gesetzgeber vorsieht. Vielleicht weiß das ja hier jemand. Ist die Erteilung der Pflegestufe befristet wenn davon nichts im Bescheid steht?

In dem Bescheid der mir vorliegt ist nur angegeben dass ich mich melden soll wenn der Hilfebedarf sich geändert hat. Es steht kein Datum vermerkt bis zu dem die PS genehmigt wurde. Ist sie dann unbefristet genehmigt?

Ich mag nicht so gerne bei der Krankenkasse anrufen da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte. Nicht dass nächste Woche der MDK direkt vor der Tür steht ;-)

Danke für eure Antworten!

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Hallo,

mein Sohn hat im Januar PS 1 bekommen. Im Januar 2015 ist dann die nächste Begutachtung. Das steht im Gutachten.

Ich glaube nicht das euer Bescheid unbefristet ist denn der Gesundheitszustand von einem Kind kann sich ja auch jederzeit wieder ändern.
Frag mal beim Pflegedienst wenn die zur halbjährlichen Beratung kommen.

Grüße

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Danke dir für deine Antwort.

>>Ich glaube nicht das euer Bescheid unbefristet ist denn der Gesundheitszustand von einem Kind kann sich ja auch jederzeit wieder ändern.>>

Das sehe ich anders. Bei meinem Sohn liegt eine Behinderung vor aus der sein Hilfebedarf resultiert. Die wird er sein Leben lang haben. Daher hielt ich es nicht für unmöglich dass es keine Befristung gibt, vor allem da ja, wie bisher schon beschrieben, nirgendwo ein Datum angegeben ist.

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Hallo kikiy,

auch unsere PS ist befristet auf 2 Jahre.

Auch ich rate dir beim halbjährlichen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nach zu fragen.

LG,belala

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Hallo,
der Gesetzgeber sieht garnichts vor. Aber eine Pflegestufe weder bei Erwachsenen noch bei Kindern ist NIE unbefristet. Bei kleinen Kindern sind Zeiten von 1,5 - 2 Jahren bis zur Wiederholungsbegutachtung normal (bei Erwachsenen werden die Abstände dann größer). Es kann auch mal länger dauern, wenn der MdK gerade viel zu tun hat und zu erwarten ist, dass aufgrund der Art der Behinderung höchstens eine höhere statt eine niedrigere Minutenzahl bei dem neuen Gutachten herauskommen würde. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der Wiederholungsbegutachtung per Aktenlage und ohne Gutachterbesuch.
Im Gutachten selbst schreibt der Gutachter auf einer der letzten Seite immer rein, wie seine Prognose aussieht für den pflegerelevanten Bereich und wann er eine Wiederholungsbegutachtung EMPFIELT. Daran halten sich die Kassen in aller Regel. Schlafende Hunde kann man da nicht wecken.
Dir jedoch würde ich dringendst (!!!) empfehlen das alte Gutachten anzufordern. Es ist äußerst hilfreich beim Erstellen des neuen Gutachten. Sag auch bei der Wiederholungsbegutachtung direkt dem Gutachter, dass du das Gutachten haben willst.

Also bei meinem jüngsten Sohn steht nun seit der ersten Begutachtung im Bescheid der Pflegekasse, dass zu erwarten ist, dass sich der Hilfebedarf sich verringert. Seine erste Begutachtung hatte er mit 2,5 Jahren. Da bekam er PS1. Dann mit ziemlich genau 4 Jahren - es wurde ganz knapp (mit einer Minute mehr) die PS2. Und nun hatte er mit 5,5 Jahren seine bisher letzte Begutachtung. Es gab wieder 22 Minuten mehr als beim letzten Gutachten. Seine bisherigen Abstände zwischen den Gutachten waren immer 1,5 Jahre - jetzt steht im Gutachten endlich 2 Jahre. Aber die Pflegekasse geht natürlich nach wie vor von einer Wunderheilung aus :-D. Hätte ich auch gern, aber ich weiß nicht, woher die kommen soll.

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Danke für deine Antwort.

Ich habe doch das Gutachten hier #kratz Darin steht kein Datum.

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Du hast das Gutachten vom MDK oder den Bescheid der KK? Bei uns steht die Befristung lediglich auf dem Bescheid der KK.

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Habe nun doch etwas zur Befristung gefunden.

Im Gutachten heißt es:

"Die Befristung wird empfohlen" und dann ist Nein angekreuzt. Damit hat es sich wohl erledigt.

Danke trotzdem für die Antworten!

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Dann solltest du von dir aus eine Wiederholungsbegutachtung verlangen in spätestens 1,5 - 2 Jahren. Wenn das drin steht, dann kann es nur bedeuten, dass der Pflegebedarf sich drastisch erhöhen MUSS. Bist du dir sicher, dass richtig begutachtet wurde? Hast du mal eine Pflegedienstfachfrau des FED/FUD drüberschauen lassen? Unsere bieten das an. Ist zwar nicht ganz kostenlos, aber arm wird man dabei nicht.

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Nein habe ich nicht.

das wird dann wohl das nächste sein was ich tun werde.

Es standen schon einige sehr komische Punkte drin, zB dass mein Sohn sich nachts die Windeln auszieht und einnässt und das auch tagsüber macht, dass aber kein erhöhter hauswirtschaftlicher Aufwand vorliegen würde.

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