Zeugnis Arbeits-/Sozialverhalten

Hallo,

wer hat ein Asperger Kind auf der weiterführenden Schule und weiß, wie so ein Zeugnis aussehen muß in Bezug auf Arbeits- und Sozialverhalten? Wenn das Arbeits- und Sozialverhalten nicht gut ausfällt, muß nicht irgendwo (z.B. unter Bemerkungen) festgehalten werden, daß es sich bei dem Schüler um einen gehandicapten handelt?

Mein Sohn war seit der Grundschule ein Kind mit I-Status und aufgrunddessen durfte sein Arbeits- und Sozialverhalten nie bewertet werden. So, auf der weiterführenden Schule war es der Schule ein Dorn im Auge, daß er diesen Status hat, die Schule ihn in diesem Aspekt nicht bewerten durfte und das er durch eine Förderschullehrerin sonderpädagogisch gefördert wurde, mißfiel der Schule auch, so daß sie schnell dabei waren, die sonderpädagogische Förderung beim Schulamt als nicht nötig anmerkten.

Nun hat er diese sonderpädagogische Förderung nicht mehr, daß 1. Halbjahreszeugnis ohne diesen Status bekamen wir nun und sofort stand unter Arbeits- und Sozialverhalten, daß seine Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen! Aus dem Zeugnis geht allerdings nirgendwo hervor, daß er ein Asperger Kind ist, sein Handicap wird nirgends erwähnt.

Ich habe die Schule diesbezüglich angeschrieben. Heute kam ein Brief zurück, in dem es heißt "Diese Bewertung ist u.B. seiner Autismus-Spektrum-Störung und auf der Grundlage dessen, was Ihr Sohn leisten kann und schon geleistet hat, entstanden. Die Bewertungen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden immer individuell für jeden Schüler angefertigt und nicht im Vergleich mit Mitschülern."

Aber, für sieht das so aus, daß er wie ein gesunder Schüler bewertet wird und da kann er nur scheitern. Was wäre, wenn er sich mit so einem Zeugnis bewerben müßte?

Hat jemand schon mal so etwas gehabt und kennt sich aus? Auch evtl rechtlich? Ich wußte nur, dß wenn er den I- Status hat, daß es rechtlich so geregelt ist, daß solch ein Schüler in diesem Bereich nicht bewertet werden darf. Und als ich schon hörte, dieser Status soll wegfallen, habe ich genau das schon befürchtet, was jetzt eingetreten ist.

Ich hoffe, hier ist jemand, der helfen kann bzw. der weiß, wo ich mir im Netz was anlesen kann. Danke für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Ashaka

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Huhu,

vorab: Ich kenne mich hier nicht aus. Aber die Aussage, "daß seine Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen", klingt für mich auch danach, als wären die allgemeinen Maßstäbe angelegt worden. Die Antwort, dass jedes Kind individuell beurteilt wird, hilft Dir da jetzt nicht viel weiter, denn das hat damit ja erst einmal gar nichts zu tun.

Du müsstest jetzt einmal nachfragen, was denn die Anforderungen sind, die als Bewertungsgrundlage für Deinen Sohn genommen wurden, und wie sich diese Anforderungen von den Anforderungen an die anderen Kinder unterscheiden. Denn die Anforderungen müssten ja durchaus andere sein, wenn er individuell beurteilt wurde, so wie die Schule sagt. Also: Was sind die Anforderungen an *ihn* und welche erfüllt er nicht?

LG

Hanna

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Hallo,
ja, da hast du völlig recht. Der Gedanke war mir noch gar nicht gekommen im Eifer des Gefechts. Die Schule sollte mal darlegen, welche Maßstäbe an ihn gesetzt werden. Aber, ob die Schule dies tut, ist fraglich (unkooperativ, voranfahrt an).
Liebe Grüße
Ashaka

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mein Sohn Asperger (11. Klasse) lehnt jegliche Hilfe ab und steht im Arbeits und Sozialverhalten 3 , einen Nachteilsausgleich hatten wir gestellt, die wenigsten haben sich dran gehalten auch verbreiten wir die Diagnose nicht, denn: er möchte auch im Leben bestehen und nur dadurch lernt er. Mittlerweile (durch neuzusammensetzung der Tutorien) ist er offener geworden, meldet sich auch mal, trägt sogar mal etwas vor, alles in allem sehe ich das Positiv. Sollte er wegen der Bewertung bei einer Studienplatzwahl probleme bekommen kann man immer noch die Diagnose vorlegen. Meiner hatte die Aufgabe von uns bekommen sich mind. 1x am Tag zu melden, viele bewerten nach mündl. Mitarbeit und die ist bei Aspis nun mal nicht oder nur sehr wenig vorhanden.
LG PS: meiner hat es über das Internet gelernt sich mit anderen zu unterhalten (bei einem Spiel) dadurch ist er sicherer geworden was sich auch auf das Schulleben überträgt. (mit Klassenkameraden unterhält er sich fast nur über Skype, da werden dann auch hausis besprochen)
lg

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Hallo,
danke für deine Antwort. Nun, mein Sohn hat eine I- Kraft, die ihn durch den ganzen Schulalltag begleitet und mir täglich berichtet. Sie schreibt auch jeden Tag etwas zu seiner mündlichen Beteiligung, die gut ausfällt. Ok, ist tagesformabhängig und es gibt auch Durchhänger. Ich finde, für einen Asperger fällt seine Beteiligung sehr gut aus. Alle Lehrer sind davon unterrichtet, wie es um ihn steht. Aber, ich glaube, interessieren tut es keinen.
Liebe Grüße
Ashaka

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Wieso sollte der I-Status etwas damit zu tun haben? Es gibt auch andere Kinder, die eben andere Diagnosen haben, aber auch eine I-Kraft bekommen und ein ganz normales Sozialverhalten zeigen.
Nein, das ist ein Nachteilsausgleich. Den musst du wirklich extra beantragen. Aber eigentlich tust du deinem Kind damit keinen Gefallen.

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Hallo!

Ich würde mich an eurer Stelle noch einmal mit den Förderschullehrkräften, die euren Sohn bis zu dem "nicht mehr notwendig" des Gymnasiums betreut haben, in Verbindung setzen. Die müssten erlasstechnisch für euer Bundesland auf dem neusten Stand sein.

Unter Bemerkungen bietet ein Zeugnis normalerweise auch den Platz für solche Verweise.

Gruß
Fox

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In Niedersachsen können die Eltern einen Nachteilsausgleich (egal welcher Art und wg. welcher Krankheit) beantragen. Die Klassenkonferenz entscheidet dann darüber. Der Nachteilsausgleich darf auf dem Zeugnis nur bei ausdrücklichem Wunsch der Eltern vermerkt werden.

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Hallo Ashaka,
das hat nichts mit dem I-Status zu tun. Ihr müsst einen Nachteilsausgleich beantragen. Dann wird das berücksichtigt, steht aber auch auf dem Zeugnis (man sollte allerdings schwer überlegen, ob das sinnvoll auf dem Abschlusszeugnis und dem Halbjahreszeugnis davor ist, bei einer Bewerbung mit dem Hinweis, dass das Kind einen Nachteilsausgleich hatte hat man es ungleich schwerer - lieber eine 4).

Mein Sohn ist HFA Autist. Er ist jetzt in der Grundschule mit I-Kraft für die gesamte Zeit. Ich nehme aber an, dass die irgendwann gestrichen wird. Gerade Autisten mit hohem oder normalen IQ haben doch gute Chancen nach ein paar Jahren mit Hilfe, irgendwann auch ohne auszukommen - klar, das kommt auf die Mitschüler und die Lehrer an und nicht alle schaffen es, aber sie haben hohe Chancen. Ich sehe auch seine Fortschritte im sozialen Bereich seit seiner Einschulung.

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Hallo,
mein Sohn ist in der 7. und geht die ganzen kompletten 7 Jahre bereits mit I-Kraft zur Schule.

Er hatte immer auf seinem Zeugnis stehen, daß er emotional und sozial sonderpädagogisch gefördert wurde. Ich kann daran nichts schlimmes finden, denn so ist es ja nun mal. Und, wenn ich das nicht erwähnen würde bzw. verheimliche, kommt es innerhalb kürzester Zeit doch heraus aufgrund seiner sozialen Interaktion, denn er benimmt sich schon sehr anders als alle anderen "Normalen".
Stell dir vor, er bewirbt sich, kommt zu einem Vorstellungsgespräch und ist dann rettungslos überfordert. Sein Gegenüber merkt sofort, daß mit ihm irgendwas nicht stimmen kann, weil er sich merkwürdig verhält. Da ist es doch eher von Vorteil, wenn der andere weiß, woran er ist, oder nicht?
Nette Grüße
Ashaka

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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du verwechselst das alles. Ich versuche es dir zu erklären.
Der sonderpädagogische Förderbedarf - bei euch anscheinend ausschliesslich im Bereich ESo - wird im AOSF beantragt und dann vom Schulamt genehmigt. Sämtliche festgestellter und genehmigter Förderbedarf erscheint an irgendeiner Stelle im Zeugniss. Bei einer Förderschule reicht da oftmals schon der Schulname, ansonsten steht es unten in den Bemerkungen. Denn ja, ein Kind, welches nicht lernzielgleich unterrichtet wird, erreicht ja zwangsweise bessere Noten durch das andere Lernziel und andere Hilfen. Nun hast du geschrieben, dass bei euch der sonderpädagogische Förderbedarf gestrichen wurde. Damit muss zwangsweise auch dieser Satz fehlen. Die Benotungen entsprechen denen eines "gesunden" Kindes, ES SEI DENN ihr habt jemals einen Nachteilsausgleich aufgrund des Autismus beantragt und genehmigt bekommen. Nachteilsausgleiche kann man separat beantragen. Dazu braucht man keinen Sonderpädagogischen Förderbedarf. Es ist sogar sinnvoll, wenn es so lange einen sonderpäd. Förderbedarf gab, dann erst einmal einen Nachteilsausgleich zu gewähren, damit das Kind nicht ins Bodenlose fällt. Der Nachteilsausgleich kann sozusagen die Zwischenstation sein. Wird der Nachteilsausgleich gewährt, steht er wieder auf dem Zeugnis.
Die I-Kraft hat mit dem Zeugnis nichts zu tun. Das ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und hat nichts mit der Schule zu tun. Wegen der I-Kraft wird nichts erwähnt oder nichts genehmigt. Die bedeutet nur, dass das Kind im Alltag bei bestimmten Dinge Hilfe braucht oder ein Autist eben z.B. schnell überfordert ist und unangemessen reagiert.
Wegen dem Vorstellungsgespräch brauchst du keine Angst zu haben. Auf dem ersten Arbeitsmarkt hat ein Behinderter heute eigentlich keine Chance. Schon mal garnicht, wenn die Schulzeugnisse nicht außergewöhnliches Wissen Versprechen. Er kann seine Behinderung offenlegen, wenn er irgendeine interessante, Inselbegabung hat und mindestens durchschnittlich gute Zeugnisse hatte. Ansonsten kann er den ersten Arbeitsmarkt ohnehin vergessen. Dann bleibt nur Werkstatt oder irgendwelche andere Einrichtungen für Behinderte. Es gibt auch spezielle Arbeitsplätze für Autisten.
Daher meine Erfahrung - ich bin selbst anerkannt schwerbehindert - wer auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten will mit SBA hat es schwer. Ich habe es immer nur geschafft, wenn ich meinen SBA verschwiegen habe. Ich habe als höchstes Schulzeugnis Abitur. Bei mir steht dort in allen 4 Sportkursen "Attest" - das hat mich immer in ziemliche Erklärungsnot bei Vorstellungsgesprächen gebracht. Ich hätte sonstwas dafür gegeben, wenn da einfach auch nur 3 Striche gewesen wären, wie auch bei den anderen Kursen, die ich einfach nicht belegt habe.

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Ich sehe das wie Kati und Butler...

Was ist dir denn lieber? Wenn in einem Zeugnis, mit dem er sich bewerben muss/kann/sollte, eine 4 im Sozialverhalten steht oder "Er ist Autist" drin steht.

Beides ist nicht sonderlich förderlich. Sollte es bei der 4 aber zu Benachteiligungen kommen (wie hier als Beispiel angeführt - eine Studienplatzauswahl), dann kann man die Diagnose MIT einreichen (dann aber eben nur, wenn es Sinn macht).

Ansonsten sollte das Ziel einer langjährigen Unterstützung sein, dass er IM NORMALEN LEBEN klarkommt, allein, ohne Hilfe. Das wird ihm IMMER schwerer fallen als "durchschnittlichen" Menschen, aber genau das ist seine Lebensaufgabe!

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Hallo,
ich tue mich ein bißchen schwer mit deinem Beitrag.

Also: ich weiß nicht, wer hier auf die 4 im Sozialverhalten gekommen ist, ich war es nicht. Es gibt keine Noten dafür. Lediglich steht dort "Das Sozialverhlaten entspricht nicht den Anforderungen."

Sicher wäre es Ideal, wenn ein Autist alleine ohne Hilfe auskommt. Mein Sohn geht in den ganzen 7 Jahren bereits mit einer I- Kraft zur Schule. Er geht also Null alleine in die Schule.

Das, was mir sauer aufgestoßen ist, daß die weiterführende Schule sehr schnell dabei war, daß mein Sohn eine sonderpädagogische Förderung nicht benötigt, nun aber jetzt, wo sie weg ist, sagt, sein Sozialverhalten entspricht nicht den Anforderungen! Wie auch?

Überlege, wie lange mein Sohn nun schon mit I-Kraft zur Schule geht. Wenn die Schule meint, ihn wie einen normalen Schüler bewerten zu können und auch sonderpädagogische Förderung für unnötig hält, dann frage ich mich, was wäre, wenn er die I-Kraft verlieren würde, wenn doch auf der einen Seite behauptet wird, alles ist gut. Für mich widerspricht sich das Ganze.

Ich bin nun keine Mutter, die ständig nach Vergünstigungen plärrt, weil ich mir ja wünsche, daß er lebenstüchtig wird. Aber für mich war immer klar, daß, was für ihn zwingend notwendig ist, auch zu beantragen bzw. sollte für ihn berücksichtigt werden. Und da nimmt die Schule Null Rücksicht.

Nette Grüße
Ashaka