Steuerfreibetrag rückwirkend SBA

Juhu Juhu #freu

Haben die Anerkennung ab 2007 bekommen!

Hab gleich beim Finanzamt angerufen und gefragt wie und was und wo...

Das ist alles geklärt!

Nun aber mal wieder eine Frage die mir erst im Nachhinein eingefallen ist...

Kann ich zusätzlich den Pflegepauschbetrag rückwirkend beantragen? Durch das H im SBA ist die Voraussetzung ja gegeben, aber rückwirkend?

Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten!

Achja, bei denjenigen die das auch durch haben... Ich weiss ja gar nicht mit was ich rechnen kann... Kam viel bei euch raus oder war es kaum der Rede wert?

Lg, Katharina

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Hallo Schau mal hier http://www.pamue.de/Nachteilsausgleiche.htm lg Sabine

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Sorry vergessen ja ist rückwirkend möglich und es lohnt sich

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Ui, danke für den Link!! Kuck ich mir gleich mal an!

Und danke für deine Antwort :-)

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Guten Abend,

Glückwunsch :-)
Darf ich fragen, wie du es geschafft hast? Wir haben nämlich auch gerade einen Antrag abgegeben und ich habe zunächst erstmal Rückwirkend ab 01.01.2014, aber die Behinderung besteht ja schon länger.

Lg, Anna

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Danke #freu
Ich habe, glücklicherweise, eine anscheinend sehr liebe Sachbearbeiterin :-D hab ohne große Angaben den SBA mit GdB 90 und G, B, H bekommen.

Hab das mit dem rückdatieren im Erstantrag gar nicht gesehen, und mich erst gewundert als ich das Datum des Antrags auf dem SBA gesehen hab.

Hab handschriftlich Widerspruch eingelegt, einfach mit der Begründung das es angeboren ist und sie den Unterlagen entnehmen können das wir schon seit KiGa Alter zu Ärzten u Therapien Rennen.

Abschließend das ich mind. Bis 2009 fordere, da gab's das erste ADHS Gutachten!

Und heut mach ich den Brief auf... Haben Sie sogar 2J länger als gefordert anerkannt #freu
Endlich mal ein bisschen Glück :-)

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Hallo ich hab den Ausweis auch rückwirkend bis zur Geburt bekommen da meine Tochter ein Gendefekt hat. Wenn die Beeinträchtigung erwiesen schon früher Bestand müssen sie es zurück datieren. Manchmal muss man sie nur drauf hinweisen. Lg Sabine

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Hallo,
der Bescheid vom Versorgungsamt muß von den Finanzämtern ausgeführt werden.
Du kannst also nicht nur die 3700€ ansetzen, sondern viel mehr ;-)
* 924 Pflegepauschbetrag
* 15.000km á 30 cent Fahrtkosten für Fahrten mit und für das Kind (egal ob privat oder behindertenbedingt - also der Urlaub darf da auch rein) - es muß aber ein ungefähres Fahrtenbuch erstellt werden und man muß die gefahrenen km nachweisen (z.B. Werkstattrechnungen mit Kilometeranzahlnennung, Scheckheftkopie, ...)

* der Rest ist abhängig von euren anderen Merkzeichen

Was rauskommt hängt von eurem Jahreseinkommen ab. Bei uns ist das doch immer ein ziemlich hoher Betrag, was das ausmacht. Aber ich habe auch 2 Kinder mit Merkzeichen H.