Hallo,
ich würde meine Tochter gerne auf einen Förderplatz in einer GL Schule haben wegen versch. Probleme (wir stecken noch in der Diagnostik, Hauptgrund sind auditive Wahrnehmungsstörungen).
Jetzt kenne ich das Verfahren so: man beantragt (früher AOSF) als Eltern diesen Platz und bekommt ihn an einer GL Schule auch zugewiesen, nach entsprechender Untersuchung. Außer eine Förderschule wird befürwortet. Die Frist dazu ist meist bis Januar.
Als ich meine Tochter anmeldete, hieß es, das sei wieder geändert, man könne es erst nach dem 1. Schuljahr machen! Ja wie blöd ist das denn? Was macht mein Kind denn das 1. Jahr? Muss es erst scheitern und "sitzenbleiben"?
Ich weiß, dass die SCHULE diesen Antrag erst nach dem 1. oder 2. Schuljahr stellen kann. Aber ich als Mutter kann das (zumindest letztes Jahr) vorher machen.
Was stimmt denn nun? Wurde es tatsächlich geändert? Oder weiß ich mehr als die Schule?
Im Internet finde ich keine Änderung dazu.
Wir wohnen in NRW, Kreis Aachen.
Danke für eure Hilfe!
Claudia
Einschulung 2015 Antrag auf GL in NRW DRINGEND!!!!
Hallo,
ich würde Kontakt mit der nächsten Schwerhörigenschule/Gehörlosenschule aufnehmen.
Ein Kind mit einer schwerwiegenden auditiven Wahrnehmungsstörung gehört nicht an ein Förderzentrum lernen.
LG Reina
Wir stecken ja in einer Diagnostik und zudem wird die Schulbehörde den entsprechenden Lernort bestimmen. Die Frage ist nur: wie und wann!
Und ob es schwerwiegend ist, streiten sich ja die Geister! Laut Phoniatrie ist ja alles in Ordnung....aber das ist ein anderes Thema....
Dann wird das Problem der Förderschwerpunkt sein, ohne Schwerpunkt keine Schule.
Ich würde auf jeden Fall mit der nächsten Schwerpunktschule Hören Kontakt aufnehmen.
LG
Es gibt nicht DAS Verfahren, sondern schon mal mehrere. Man muss eben das optimale für sich herausfinden.
Habt ihr denn bereits mit der Schulleitung eurer Sprengelschule gesprochen? Das war mein erster Weg. Dort habe ich noch vor der Anmeldung sofort Bescheid gegeben, dass eine Regelbeschulung aufgrund der Behinderungen nicht in Frage kommt und ich habe umgehend um einen Gesprächstermin gebeten um die Möglichkeiten auszuloten. Das war so ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung. Und ja, ich habe ein AOSF beantragt vor der Einschulung. Das Gutachten wurde im Februar geschrieben, im Mai war dann der Förderausschuss, im Juli kam der Bescheid vom Schulamt über den sonderpädagogischen Förderbedarf und im August kam der Bescheid vom Schulamt über den Beschulungsort. Ein paar Tage später würde er eingeschult. Mein Jüngster Sohn ist jetzt in der 1. Klasse - mein Ältester in der 2. - beide haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf und sind I-Kinder. Die Schule (Klassenlehrer und Schulleiter) dürfen das AOSF frühestens ab dem ersten Schultag in Gang setzen...ohne Einwilligung der Eltern.
Mein Großer hat auch AVWS und natürlich so einige Folgeerscheinungen davon. Verschlimmert wird das Ganze durch seinen Autismus. Er war erst auf einer Sprachheilschule. Das ist eigentlich die optimale Schule (zumindest hier) für AVWS. Die Räumlichkeiten, die Klassenstärken,... Alles ist perfekt optimiert dafür. Die Klassenzimmer sind extra schallisoliert und schallarm, FM-Anlagen sind überall vorhanden, keiner lacht, wenn die Kinder mit Kopfhörern im Unterricht sitzen, weil die Lehrerstimme direkt übertragen wird und die Kinder lernen täglich von Sprachlehrern sprechen. So kleine Klassen wie dort, sind höchstens in der Schule für geistig behinderte Kinder. Kurz gesagt: Der "Mercedes" unter den Förderschulen. Meinen Sohn habe ich dort nur wieder raus genommen, weil er neben AVWS und der Sprache eben noch gravierende andere Probleme hatte. Und die wurden dort nicht gefördert. Dazu kam eine sehr lange Fahrzeit bei uns.
Der Sohn meiner Freundin (Trisomie 21) ist schwerhörig auf beiden Seiten und mit Hörgeräten versorgt (geistig völlig fit). Er geht auf so eine Schule seit der Vorschule. Allerdings war es sehr schwer, ihn da hin zu bekommen. Die Schulen sind selten und es gibt schon einige "Betroffene" und nur wenige Eltern wagen den Schritt in die Inklusion. Da haben einfach die schwer betroffenen Kinder Vorrang. Bei uns wird an der Schule ja auch parallel in DGS unterrichtet.
Die auditive Wahrnehmung ist das Hauptproblem. Sprachlich hat sie super aufgeholt, daher bezweifle ich, dass wir einen Platz an der Sprachheilschule bekommen. Sie spricht super, außer das freie Erzählen ist noch sehr unstrukturiert.
Dazu kommen noch leichte visuelle und vestibuläre Probleme. Ich weiß nicht ob die Diagnostik auf SI- Störung hinausläuft oder ob noch was anderes dahinter steckt.
Im SPZ sagte man mir, es könnte generell Probleme geben sie überhaupt auf einen Förderplatz zu bekommen. Zum Einen hat sie hervorragende mathematische Kenntnisse, beginnt kurze Worte zu lesen, ist generell grobmotorisch und feinmotorisch fit. Und wenn keiner von ihr ein längeres Gespräch erwartet, flutscht sie wohl durch....
Sie ist Meisterin im Kompensieren und hat wahnsinnige Strategien.
Um ein Beispiel zu nennen: ihr Rythmus wurde überprüft, indem die Ärztin mit den Fingern auf dem Tisch klopfte und sie es nachmachen sollte. Ergebnis: kann sie! Dann habe ich gebeten, es unter dem Tisch zu machen (also ohne visuelle Kontrolle) und schwupps, da hat sie nix mehr gekonnt....
Man beginnt nun, das langsam mal alles aufzubröseln und auseinander zu ziehen...
Die Psychologin kann jedenfalls nicht verstehen, warum das Verfahren nicht eröffnet werden soll....und ehrlich: ich versteh es auch nicht....
Weil sich so viel kompensieren kann und daher nicht aus dem Rahmen fällt.
Ich habe zwei Jahre gebraucht um Ergo für Junior zu bekommen. Bis sie mit kompensieren und Strategien nicht mehr weiter kommt, fällt sie schulisch nicht auf.
Ich habe für Montag Morgen einen Termin bei der Schulleitung und werde das Gespräch suchen. Bin gespannt auf ihre Argumentation!
Rechtlich habe ich einiges gefunden im Netz, dann wollen wir mal sehen, was dabei rumkommt....
Lieben Dank für eure Hilfe!!!!
Hallo Claudia,
meine Tochter hat auch eine auditive Wahrnehmunsstörung und wurde dieses Jahr eingeschult. Allerdings hat sie noch ein paar andere Baustellen.
Meine Tochter geht auf eine Schule mit Inklusion. Wenn deine Tochter sonst fit ist, würde ich mir gut überlegen,ob nicht vielleicht auch eine Regelschule mit Inklusionsklasse in Frage kommen kann.
Meiner Tochter hilft eine Ergotherapie mit SI - Förderung. Das ist unglaublich. Die Praxis ist speziell darauf abgestimmt.Inzwischen haben wir auch herausgefunden,dass bei einer sehr starken AWVS ein einseitiges Hörgerat helfen kann,speziell auf die Schallgerausche abgestimmt. Das Prüfen wir im Moment. Für unsere Tochter eventuell wichtig,weil sie dadurch sehr starke Einschränkungen hat.
Lasst es gut abklären und findet eine gute Entscheidung. Wir hatten Anfangs auf der Schule großer Startschwierigkeiten und wir waren fast soweit, sie da wieder runter zu nehmen. Aber nach einem klärendem Gespräch ist es nun erstmal in Ordnung.
Gruß Anna