Hallo,
wir wurden durch das Jugendamt veranlasst, einen Antrag auf Austellung eines Schwerbehindertenausweis für das in unserer Familie lebende Pflegekind zu stellen. Der Junge(5 Jahre) hat seit Mitte des Jahres eine gesicherte FAS Diagnose und noch sieben andere sowas wie globale Wahrnehmungsstörungen, allg. Entwicklungsverzögerung usw.. Dieser Behindertenausweis bringt uns nun genau was? Ein Antrag auf Integration im Kindergarten wurde wegen Nichtzuständigkeit sämtlicher Behörden mehrfach abgelehnt. Auch wurde eine maßgeblich seeliche Behinderung als Ablehnungsgrund genannt. Das können wir ja nun zweifelsfrei wiederlegen. Hat er denn nun zweifelsfrei Anspruch auf eine Einzelintegration im Kindergarten? Hat er Anspruch auf einen Fahrdienst in Form eines Taxi für die tägliche Fahrt in den Kindergarten. Die einzige Einrichtung im gesamten Landkreis, welche ihn ohne Integration aufnahm, ist 20 km einfach von uns zu Hause entfernt und die tägliche Fahrleistung bislang von mir zu erbringen.
Ich habe mich in der Vergangenheit mit solchen Themen noch nie beschäftigt und hoffe nun hier auf Aufklärung.Danke und
Liebe Grüße
Schwerbehindertenausweis 50% und Merkzeichen H
Huhu,
wieso habt ihr "nur" 50% und H bekommen? Mein Sohn hatte mit kognitiver Sprach - und Entwicklungsverzögerung, sowie hypertonen Muskeltonus 100%, BGH bekommen und wurde jetzt mit 10 Jahren auf 50% und H runtergestuft.
Lg
P.s. wart ihr schon im SPZ?
Hallo,
danke für deine Antwort. Wir sind sowohl im SPZ als auch bei einem Kinder und Jugendpsychiater in regelmäßigen Abständen zu Gast. Mit den 50% waren wir jetzt mehr als zufrieden, haben wir diesbzgl. also gerade wegen der Einzelintegration im Kindergarten ein nervenaufreibendes Jahr hinter uns. Das ist ja bislang noch immer nicht abschließend geklärt und liegt bereits auf der politischen Ebene in München zur Härtefall Entscheidung. Wir vermuten im Stapel ganz unten:(.
Durch die Entscheidung des Versorgungsamtes hoffe ich nun das zweifelsfrei klarstellen zu können, das hier das Kindswohl gefährdet ist, wenn er keine geeignete Förderung bekommt.
Liebe Grüße
Hallo,
bei uns hat der SBA nichts damit zutun ob ein Kinder Integrationskind wird oder nicht. Als mein Sohn damals den Platz hatte waren wir weder im SPZ noch hatten wir irgendwas. Ist komisch dass bei euch ein SBA von nöten ist.
Lg
Hey,
genau soviel hatten wir auch für unseren Sohn mit Trisomie 21 bekommen. Ich weiß dass das H eine steuererleichterung bringt von glaube 700 € im Jahr. Aber ob das bei Pflegekindern auch so ist - keine Ahnung.
Bei dem Rest weiß ich nicht so genau bescheid. Aber ich weiß dass viele Versorgungsämter sehr geizig sind bei der Vergabe von den % und Buchstaben. Wir hatten bei uns Widerspruch eingelegt weil uns eigentlich mehr zusteht.
LG
Na da weißt du eindeutig was falsches, oder du hast die 3 vor der 7 vergessen. Es sind nicht 700€, sondern 3700€....aber das ist ja kaum ein Unterschied .
Hallo ,
ich bin wirklich erstaunt, wie niedrig der % bewertet wurde . Meine Tochter hat ähnlich Schwierigkeiten und hat 80 % mit G, B und H. Das H ist schon naheliegend vom Alter her. Das G hat sie im übrigen für ihre Wahrnehmungsstörung bekommen, weil sie aufgrund dessen öfter fällt. Nennt sich psychomotorische Gehbehinderung.
Wir haben nun endlich eine Steuererleichterung dadurch und können nun auch mit der Bahn zu Therapien fahren, wenn es die Zeit zu lässt, ohne Geld wieder dafür bezahlen zu müssen. Dafür sind wir schon sehr dankbar. Keine Ahnung, wie die das mit den Steuern bei Pflegeeltern ist. Aber ihr könnt ja dadurch Vergünstigungen im Schwimmbad, Eisbahn etc. beim Eintritt erhalten.
Also, hier bei uns ist ein Integrationsplatz unabhängig von einem SBA . Der Bedarf wird geprüft und dann bekommt man einen. Aber ich habe weiter oben schon die etwas komplizierten Zusammenhänge gesehen. Das scheint ja anders zu sein.
Alles Gute,
Humor
Hallo,
als erstes solltet ihr UNBEDINGT zum Gesundheitsamt gehen und die Zuständigkeit abklären lassen. Sozialamt und Jugendamt schieben sich das gern gegenseitig in die Schuhe und bei euch ist das noch extremer, weil er ja ein Pflegekind ist. Ich habe das auch durch bei meinem Großen und da wurde mir dann dieser Tipp vom Sozialamt irgendwann gegeben, weil die Zuständigkeit des Jugendamtes eigentlich ganz klar war. Die redeten sich aber immer mit irgendwelchen halbseidenen Begründungen heraus. Das Gesundheitsamt hat dann die Zuständigkeit des Jugendamtes ganz klar festgestellt und seitdem gibt es keine Diskussionen mehr diesbezüglich.
Bei den Diagnosen und den weiteren Prognosen denke ich schon, dass eine I-Kraft im Kiga notwendig ist. FAS ist ja nun kein kleines Syndrom, sondern hat schon schwerwiegende Folgen.
Den SBA kannst du in die Tonne treten. Der ist viel zu niedrig ausgestellt für die Schwere der Behinderung. Hier hilft nur ein Widerspruch. Hat dein Pflegesohn schon eine Pflegestufe? Die ist in dem Fall eigentlich immer ganz hilfreich. Ansonsten solltest du die unbedingt beantragen. Generell sollte der SBA ausgestellt sein rückwirkend ab Geburt und mit den Merkzeichen B, G, H. Der Grad der Behinderung ist eigentlich erst einmal egal. Euer derzeitiger Ausweis verhilft euch eigentlich nur zu einer Steuererleichterung (Behindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag, gefahrene km). Einen derart niedrigen SBA kann man im Alltag bei einem Kind eher nicht nutzen. Oh....wenn er dann 6 wird darf er kostenlos in den Öffis fahren. Die Wertmarke ist kostenlos für ihn. Aber derzeit fährt er ja eh noch kostenlos aufgrund seines geringen Alters
Ein SBA hat mit der Einzelintegration im Kiga nichts zu tun. Es gibt Kinder mit hohem SBA und die brauchen keine Hilfe im Kiga und andere ohne SBA und die haben eine 1:1 Betreuung. Einen Anspruch auf Beförderung ergibt sich aus demSBA auch nicht. Das musst du aus den jeweiligen Richtlinien deines Bundeslandes/Landkreises herauslesen. Bei uns gibt es nur noch Regelkindergärten. Daher ist unser Landratsamt der Meinung, dass die Elternmfür die Beförderung zuständig sind...wie auch bei gesunden Kindern.
Guten Morgen,
danke für die ausführliche Antwort. Das Gesundheitsamt war auch dran und hat ihn begutachtet und schrieb dann mehrmals rein, das es sich für die Integration ausspricht, ich habe einen Anwalt konsultiert zwecks Klärung der Zuständigkeit, der Kämmerer der Gemeinde in der sich der Regelkindergarten zunächst befand, war dran zwecks Klärung der Zuständigkeit. Der Bürgermeister wurde konsultiert und die Obrigkeiten der Ämter ja sowieso. In unserem speziellen Fall gibt es niemanden der zuständig ist. Mir bliebe eine Klage vor dem Sozialgericht wo der Richter bestimmt wer die Kosten trägt(200 Euro pro Monat) bloß dauert das ewig und wahrscheinlich ist er dann bereits mitten in der Schulzeit.
Anspruch auf eine Pflegestufe hat er nicht. Das Jugendamt teilte mir mit das man wohl einen Fahrdienst einsetzen könnte wenn er 50%hat. Ich werde mich da jedenfalls auch nochmal mit denen in Verbindung setzen. Ich befürchte, wenn ich jetzt einen Widerspruch schreibe die bereits anerkannten 50% wieder zu verlieren. Das Versorgungsamt hat sich angeblich alle Arztberichte von Kinderarzt, Psychiater, Frühförderung und SPZ eingeholt und kommt damit zu diesem Ergebnis.
Die Steine, welche man da regelmäßig zur Seite räumen muss, wiegen ganz schön schwer.
Nochmals danke...
Hallo,
das Gesundheitsamt begutachtet erst im 2. Schritt ob ein Anspruch auf Integration tatsächlich besteht. Bei euch muss jedoch erst einmal die Zuständigkeit selbst geklärt werden. NORMALERWEISE darf das, was bei euch derzeit passiert, nicht passieren, aber naja, es geht hier eben um Gelder in 6-stelliger Höhe und das Jahr für Jahr für Jahr,... Da versuchen es die Ämter immer wieder.
Dass ihr einen Anspruch auf Eingliederungshilfe habt, ist beiden Ämtern völlig klar. Würdet ihr Fragen, würden beide Ämter sofort zustimmen. Aber bei euch ist die Zuständigkeit unklar. Es ist eben nicht klar, aus welchem Topf die Gelder gezahlt werden müssen.
Ein Anwalt hilft dir da nicht weiter. Das, was der Anwalt sagt hat keine Bindungskraft für die Ämter. Anders ist es mit der Aussage des Gesundheitsamtes. Rufe wirklich unbedingt dort an und lass dir einen Termin geben um die Zuständigkeit zu klären. Es geht nicht um die Genehmigung der Eingliederungshilfe selbst, sondern zunächst nur um die Zuständigkeit.
Wer würde die Integration denn bei euch eventuell zahlen? Welche Ämter streiten sich denn? Eigentlich sind das doch Sozialamt und Jugendamt...eben je nach Behinderungsbild.
Ansonsten würde ich mal sanft andeuten, dass die Medien sicher ein gehobenes Interesse daran haben, wie hier mit Behinderten Kleinkindern umgegangen wird, die auch noch von netten Familien zur Pflege aufgenommen wurde. Oft regelt sich dann vieles von selbst.