Verhinderungspflege, was bedeutet "erst nach 6 Monaten"?

Hallo!

Ich kapiere nicht ganz, was bedeutet, dass man Verhinderungspflege erst nach 6 Monaten beantragen darf. Heißt das, für dieses erste Halbjahr darf man keine Verhinderungspflege beantragen, sondern erst für das zweite Halbjahr? Oder darf man den Antrag (rückwirkend) erst nach Ablauf des ersten Halbjahres stellen, aber dann für das erste Halbjahr?

LG, Brilli

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Du kannst die Verhinderungspflege erst in Anspruch nehmen, wenn du den Betroffenen bereits seit mindestens 6 Monaten pflegst, also schon 6 Monate Pflegegeld erhalten hast. Ist ein bisschen wie Urlaubsstop in der Probezeit - da darfst du die ersten Monate auch keinen Urlaub nehmen. So wird es mit der Verhinderungspflege auch gehandhabt. Erst nach 6 Monaten steht dir die Verhinderungspflege zu, vorher musst du allein für den Patienten sorgen.

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so ein Quark!
Mit dem Bezugszeitraum des Pflegegeldes hat das mal gar nix zu tun!
Wenn du dein Kind vor erstmaligen Beantragen der Verhinderungspflege bereits gepflegt hast, hast du auch ab DA Anspruch auf Verhinderungspflege!

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Jein ;-)
das hängt davon ab, seit wann du dein Kind pflegst, unabhängig davon, wann die PS von der Pflegekasse festgestellt wurde.

Wenn dein Kind jetzt im Januar die PS zB bekommen hat hast du Anspruch auf die Verhinderungspflege ab Januar, wenn du das Kind trotzdem schon die letzten 6 Monate gepflegt hast (Autisten, chronisch Kranke die gepflegt werden müssen etc); ist dein Kind jetzt im Januar auch erst pflegebedürftig geworden (unfallbedingt zum Beispiel) hast du erst Anspruch in 6 Monaten! Verstanden?!

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Du musst den Pflegebedürftigen bereits seit 6 Monaten Pflegen - er muss aber NICHT seit 6 Monaten bereits eine Pflegestufe haben. Bei älteren Menschen ist das schwer nachzuweisen, bei Kindern, die seit Geburt behindert sind, sehr leicht.

Und falls du schon länger als 6 Monate pflegst...
Du darfst generell die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Rufe einfach bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen an - die haben meistens eigene Formulare dafür. Ich habe mal ein Formular zugeschickt bekommen und kopiere mir das jetzt immer. Neu beantragen muss ich das nicht. Also auch im ersten Halbjahr darf man Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

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Mein Sohn ist von Geburt an behindert. Als ich nach 2 Jahren gemerkt habe das ich Hilfe brauche habe ich die pflegestufe beantragt. Als die genehmigt war musste ich ein halbes Jahr warten um die verhindertenpflege nutzen zu können. Und das war nicht nur bei mir so.

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dann bist es selber Schuld; rechtlich hast du jetzt mehrfach gelesen, wie es richtig ist :-)

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Sorry, dass ich hier im ersten Beitrag anscheinend Quatsch geschrieben habe und danke für die Berichtigung. Mein Sohn ist Autist und uns wurde damals bei der Pflegeberatung gesagt, wir können erst 6 Monate nach der Zuerkennung der Pflegestufe die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Spielte damals keine Rolle, weil es relativ weit zurückdatiert wurde. Im Zweifelsfall frag bei der Krankenkasse nach, die sollten dir doch Auskunft geben können.

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brauchste nirgends anrufen, sind Rechtsvorschriften und wenn man es nicht weiß gibt man keinen Quark von sich

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hey
also nach meinem Kenntnisstand (möchte das nicht in STein meiseln, da ich selbst erst am recherchieren bin), 6 Monate nach feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sprich seit ihr den Behindertenausweis habt mit Grad der Behinderung!

Ich recherchiere selbst, da mein Vater weg muss und der meine Mutter pflegt und ich dies dann übernehme! Das geht auch wen 2. Grades verwandt. Firma muss nur den Verdienstausfall quittieren!

Gru´ß

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und hier ist mehrfacher Unsinn drin
die Frage ist ja wohl hinreichend beantwortet und zwar RICHTIG!!

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:-( #augen