Herz Kind Rehaanspruch und Prüfung GdB !

Hallo, ich hab eine Frage und hoffe jemand weiß Rat. Mein Kind wurde mit schweren sechsfachen Herzfehler geboren (fallot plus 2 weitere),der letztes Jahr korrigiert wurde. Wir haben PS 1, 60%, B, G, H. Wie häufig haben wir Anspruch auf Reha? Jährlich, alle 2 oder alle 4 Jahre? Wo im Gesetz steht das?
Eine NachPrüfung der Behinderung findet zudem gerade statt und die Merkzeichen sollen weg fallen und die % auf 30 herabgesetzt werden. Ich kenne Kinder mit gleichem Herzfehler die 85% haben und dass noch mit 3. Mein Kind ist gerade 13 Monate, Magensonde und Monitor sind wir gerade erst los geworden....
freue mich sehr über antworten da ich damit gerade nicht umzugehen weiß...
Danke und liebd Grüße

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Wie alle anderen auch alle 4 Jahre. Natürlich könnt ihr versuchen es als Ausnahme eher durchzubekommen, das,wird aber garantiert nicht regelmäßig klappen und nicht "ausschließlich" aufgrund des Herzfehlers. Da solltest du schon weitere trifftige Gründe jeweils nennen können.
Bei Herzfehlern kenne ich mich nicht wirklich so gut aus. Ich weiß aber, dass man da gut tricksen kann. Auch der Sohn unserer ehemaligen Logopädin hat einen (sehr schweren) Herzfehler, ist dadurch aber kaum eingeschränkt - naja, zumindest spielt er aktiv Fußball im Verein und einen SBA mit G und H hat er auch noch.

Ich kann dir die Seite von rehakids.de empfehlen. Welche Einschränkungen hat dein Kind denn noch durch das Herz? Entwickelt es sich normal oder darf es vieles nicht? Genau das wäre wichtig und KANN den GdB nach oben setzen. Die 30 ist das Minimum, die ihm auf alle Fälle bleiben werden.

Die PS wird ja dann sicher auch wegfallen, oder?

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Danke für deine Schilderungen. Mich würden die Gesetze diesbezüglich interessieren, also wo im SGB das zu finden ist mit dem rehaanspruch bzw FOR Anspruch. So in etwa weiß ich ja auch Bescheid, aber die harten Fakten fehlen mir (noch).
Die PS fällt nicht weg! Deshalb darf und kann der GdB auch nicht einfach mal eben so geändert werden und ich werde klagen. Darauf wird es hinaus laufen. Dazu ist mein Kind zu sehr eingeschränkt, dies auszuführen würde zu weit führen.
Liebe Grüße

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Dein Kind hat nur PS1 und nicht PS3. Nur bei PS3 würde man von Hilfsbedürftigkeit automatisch ausgehen beim SBA. Ansonsten hat der SBA mit der PS nichts zu tun.
Wieso willst du klagen? Bist du denn schon in Widerspruch gegangen? Hast du schon alle Materialien angefordert, die zur Begutachtung geführt haben?
Meine Kinder haben seit Geburt SBA, ich habe meinen SBA auch schon eine ganze Weile...ich bin schwerbehindert seit Kleinkindalter, habe den Ausweis aber erst im Erwachsenenalter beantragt, aber Klagen musste ich noch nie. Bei meinem Ältesten kamen sie auch mit der Masche der Herabsetzung. Angeblich hat sich die Behinderung ja verbessert....LOL - sie hatten noch nicht mal EINEN (!) Arztbericht angefordert. Das haben die einfach so per alten Akten "gedacht". Also habe ich natürlich widersprochen und geschrieben, dass die damals bewertete Behinderung (Entwicklungsverzögerung) zwar verschwunden ist, aber an deren Stelle jetzt die richtige Diagnose getreten ist, nämlich Frühkindlicher Autismus. Und wie es der Zufall will, ist das genauso zu bewerten (schliesslich hat sich der Mensch nicht geändert). Also blieb letztendlich der GdB und die Merkzeichen...nur im Bescheid änderte sich die Diagnose.
Noch etwas: Ziehe keine Vergleiche zwischen deinem Kind und anderen Kindern mit der gleichen Diagnose und deren SBA. Glaube mir, ich könnte dir Sachen erzählen.... Versuche realistisch dein Kind zu bewerten und schaue in die Richtlinien. Dann Kämpfe für dein Recht.
Wegen der Rechtsgrundlage würde ich dich auf die HP der Rentenversicherung verweisen.

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Hallo,

unser Mini ist auch ein Herzkind. Soweit ich weiß, kann man auf jeden Fall alle zwei Jahre zur FOR. Und wegen dem SBA geht doch, wenn Ihr den neuen Bescheid habt, zum VDK. Waren wir auch. Sollten erst nix bekommen. Nu hat er unbegrenzt GdB von 50.

LG weidekaetzchen

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Danke für deine Antwort. Ich glaub auch dass man alle zwei Jahre darf, aber ich hörte sogar,daß unsere besonderen Kinder jährlich dürfen,bzw man es jährlich versuchen sollte.

Mit dem VDK ist ein guter Rat. Dankeschön.

Darf ich fragen welchen Herzfehler dein Kind hat und wo es operiert wurde?
viele Grüße, m.