Hallo
Bei meinem Sohn (9) wurde Asperger Autismus und ADHS diagnostiziert. Jetzt hat mir der Mann von der Beratungsstelle gesagt ich hätte die Möglichkeit einen Schwerbehinderten Ausweis zu beantragen. Welche Vorteile / Nachteile bringt uns dieser? Habt ihr Eltern den für euer Kind auch beantragt?
Das mein Sohn anders als andere ist wurde mir schon mit 1,5 Jahren bewusst. Er ist auf dem Spielplatz sofort aus dem Sandkasten sobald ein anderes Kind dazu kam. Und saß dann neben mir und hat gewartet bis das Kind wieder geht. Er hat auch erst mit drei Jahren angefangen zu sprechen. Aber dann plötzlich von einem Moment auf den anderen perfekt wie ein Erwachsener. Auch von der Wortwahl her. Im Kindergarten konnten die Erzieher immer nur sagen das er anders ist konnten aber nicht genau sagen warum. In der Schule kam dann der große Knall. Das Kind ist verhaltensauffällig. Termine im SPZ waren die Folge mit vielen Tests und am Schluss stand Ritalin im Raum. Das ADHS haben wir damit gut im Griff. Danach stand aber noch die Vermutung Asperger im Raum. Also Tests in der Psychiatrie und auch da die Bestätigung.
Nachdem das Kind damit endlich mal einen Namen hatte konnte man sich darauf einstellen. Sowohl Familie als auch Schule und wir kommen alle klar damit. Er ist ein guter Schüler und freundlicher Mensch. Wenn auch manchmal gnadenlos ehrlich. Natürlich gibt's auch mal Diskussionen und Unverständnis auf beiden Seiten vorallem wenn man nicht gleich seinen sprunghaften Gedanken folgen kann. Aber ich bin stolz auf meinen Sohn und ich weiß er wird seinen Weg machen.
Liebe Grüße
Soll ich einen Behinderten Ausweis beantragen? Asperger Autismus
Hallo,
also wir haben für unseren Mini, jetzt 4 Jahre, schon vor zwei Jahren einen SBA beantragt und bekommen. Vorteile hat es in seinem Fall, GDB 50 ohne Merkzeichen, bisher nur steuerlich. Aber verschiedene Hilfsmittel bekommt man einfach auch leichter bewilligt, da seine Erkrankungen somit anerkannte Behinderungen sind. Die Erfahrung haben wir zumindest gemacht.
Und unser Großer, fast 6 Jahre, hat auch den Verdacht auf Autismus und/oder hyperkinetische Störung. Von der ersten Diagnostikstelle haben wir im Abschlussbericht stehen, dass er zum Personenkreis Paragraph 35a gehört, also seelische Behinderung. Er geht jetzt in vier Wochen für drei Monate in die Tagesklinik zur genaueren Diagnostik und sobald die genaue Diagnose feststeht, hat man uns bei ihm auch angeraten, einen SBA zu beantragen. Werden wir auch machen. Denn er soll z.B. jetzt im letzten Kindergartenjahr einen I-Helfer bekommen und dann auf der Schule einen Schulbegleiter. Und die Sozialarbeiterin der Klinik meinte, dass es dann wieder besser klappen könnte.
Also wir finden, Nachteile bringt es keine. Und ob das Kind später jemand davon erzählt, kann es ja dann selbst entscheiden. Also im Rahmen der Ausbildung oder so.
Ich hoffe beim Großen halt, dass wir Merkzeichen H und B bekommen, da man ihn nicht allein irgendwo hin lassen könnte. Auch wahrscheinlich später nicht. Mit den Merkzeichen hat so ein SBA dann glaub ich noch einige Vorteile mehr.
LG weidekaetzchen
Hallo,
Die Möglichkeit des Antrags hat er wohl, die Frage ist aber, ob es tatsächlich auch bis zum SBA reicht. Dazu müsste ihm ein GdB von mindestens 50 anerkannt werden. Bei Autismus bedeutet das "mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten" und das wiederum setzt eine unmögliche Inklusion/Teilhabe ohne I-Kraft bzw. Assistenz voraus.
Ein GdB von 50 allein nutzt allerdings nichts bei Kindern. Gerade bei Kindern sind die Merkzeichen wichtig. Aber die bekommt man heute nur noch bei extrem stark ausgeprägten Autismus oder weiteren wirklich gravierenden Behinderungen.
Mein Jüngster hat beispielsweise 100 B G H bekommen. Allerdings ist er nicht nur Autist, sondern hat auch noch eine geistige Behinderung (IQ 50) und diverse Fehlbildungen. Er hat seit dem 1. Kiga-Tag eine 1:1 Betreuung. Auch jetzt in der Schule ist er ohne seine 1:1 Assistenz nicht beschulbar.
Sein älterer Bruder hat das selbe Syndrom. Alles identisch, nur hat der Bruder einen IQ von 100. Er hat 70 H bekommen, jedoch wird auch er seit seinem 1. Kiga-Tag bis heute von I-Kräften und Assistenten begleitet. Ohne würde nur kurzzeitig funktionieren.
Heißt das, wenn meine Tochter mit i-Hife in der Schule zurechtkommt, dass sie keinen Behindertenausweis kriegen wird? Hängt das nicht auch irgendwie von der Alltagskompetenz ab?
Nein und nein.
Ein Kind, welches keine I-Kraft braucht in der Schule (bei Regelbeschulung) würde keinen SBA bekommen bei der Diagnose Autismus. Denn das beweist eben, dass es keine oder nur sehr geringe Anpassungsschwierigkeiten gibt.
Ein Kind mit einer I-Kraft hat schon mindestens einen GdB von 50, d.h. "mittlere Anpassungsschwierigkeiten". Schon das Vorhandensein einer I-Kraft weist das nach. Je mehr Stunden, desto höher geht der GdB. Wenn das Kind trotz I-Kraft nicht integrierbar ist, erreicht es einen GdB von 100. Ab einem GdB von 50 gibt es auch den SBA und bei einem GdB von 50 allein aufgrund von Autismus bekommt man das Merkzeichen H definitiv noch dazu (bis zum Erreichen der Volljährigkeit).
Die gesamte Pflegestufe und das Gutachten hat nichts mit dem SBA zu tun. Jedoch kann man das Gutachten ruhig immer mit einschicken, FALLS im Gutachten wirklich aufgeführt ist, dass das Kind einer dauerhaften Begleitung bedarf, weil es sonst sich und Andere in Gefahr bringt. Das wäre wichtig für das Merkzeichen B. Das gibt es nämlich nicht mehr so leicht bei Autismus.
Was wollt ihr? Was mag dein Sohn? Er ist in einem Alter wo er doch schon mitentscheiden kann (zumindest war das bei meinem so in dem Alter)
Wir haben uns dagegen entschieden, Eigenbrödler gab es schon immer und diese müssen auch mit unserer Gesellschaft klarkommen. Ich wüßte auch nicht wofür er noch einen SBA benötigen sollte, eher würde der störend sein für seinen Berufswunsch
Er hat sich so super entwickelt (schweisstreibende Arbeit für uns jeden tag aber es hat sich gelohnt).
Er beginnt jetzt ein Studium und hat keine Probleme im Alltag mit der Bewältigung von Einkäufen, volle Verkehrsmittel, Gespräche....
selbst mit Bekannten alleine ein paar tage wegfahren ist mittlerweile möglich.
Nur schwimmen in der öffentlichkeit (See, Schwimmbad, Meer) versucht er zu vermeiden.
Wir haben es auch nie als Behinderung gesehen sondern ihn so genommen wie er ist und er ist sowas von toll, lieb und ja sie sind ehrlich und das kann viele verletzen
lg und viel Glück
Hallo Ehen ,
Wir haben für unseren Sohn 4J. ( tiefgreifende emotionale und körperliche Entwicklungsstörung mit Verdacht auf Asperger) einen SBA beantragt und nach zähem Kampf auch bekommen mit GdB 50 und Merkzeichen H.
Warum haben wir das getan ?
Schlicht des Geldes wegen. Steuerlich macht das für uns im Jahr fast 3000 eu zusätzlich im Geldbeutel aus da wir das Merkzeichen H haben.
Damit finanzieren wir zB. seine Reittherapie und die Fahrten zur Ergo und Logopädie da kommt mit der Zeit auch einiges zusammen.
Dazu kommt das wir zb.hier bei uns einen Landesfamilienpass bekommen und auch freien oder ermäßigten Eintritt z.B.in den Zoo oder Schwimmbad haben.
Unser Hannes mag bzw.liebt Tiere und das ermöglicht uns so oft wie es geht Dinge mit ihm zu tun ( Zoo ,Museen) die er liebt und bei denen er entspannen kann.
Man ist übrigens nie verpflichtet ihn irgendwo vorzuzeigen,auch nicht bei einem potentiellen Arbeitgeber , wenn man dies nicht möchte. Also sind dadurch auch keine Nachteile zu erwarten.
Wir sehen ihn als Ausgleich für unsere höhere finanzielle Belastung an , die wir durch seine Behinderung ( für uns ist sie das denn sie hindert ihn momentan daran ein normales, seinem Alter entsprechendes eigenständiges Leben zu führen) haben.
Da dein Sohn schon älter ist und zahlen muss für Bus und Bahn kann er mit dem H eine Wertmarke bekommen , damit fährt er dann umsonst und mit dem Merkzeichen B eine Begleitung ebenfalls.
Wir haben noch nie negative Auswirkungen vom SBA zu spüren bekommen, im Gegenteil.
MIt den zum Teil privat bezahlten Therapien hat Hannes schon tolle Fortschritte gemacht
Bei Fragen gerne auch per PN
LG
Sandra
Hallo Sandra,
ich habe mal eine Frage, vielleicht weißt du das ja: Ich bin ja jetzt inzwischen vom Vater der Kinder getrennt, Scheidungstermin war schon, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es geht dabei auch um nachehelichen Unterhalt, da ich wegen der Betreuung meiner beiden Kinder absehbar nicht arbeiten kann. (Die Kleine hat auch "irgendwas", aber wohl kein Asperger).
Nun ist es aber so, dass ich an Unterhalt bis zum Selbstbehalt meines Exmannes nicht genug erhalte, um davon leben zu können, d.h. ich müsste weiterhin noch mit H4 austocken. Würde es denn etwas nützen, wenn meine Tochter einen Behindertenstatus bekommt und meine Tochter dann bei ihm steuerlich bei ihm berücksichtigt wird? Er hätte dann ja vermutlich mehr netto und könnte dann entsprechend auch mehr an Unterhalt an mich auszahlen.
Bis jetzt - so traurig das leider ist - fließt der Unterhalt für die Kinder unregelmäßig und für mich kam jetzt monatelang gar nichts und jetzt habe ich zweimal jeweils 100 EUR bekommen, aber das reicht ja hinten und vorne nicht.
Sowas wie Pflegegeld oder so bekomme ich auch nicht, ich habe auch noch keinen Mehrbedarf oder sowas anmelden können, weil ich noch ganz am Anfang bin (Diagnose steht ja erst seit Sommer 2015 fest). Bewilligt wurde auf jeden Fall vom Jugendamt die I-Kraft mit 15 Wochenstunden und die Autismustherapie als Eingliederungshilfe.
Ich kenne einen Asperger-Autisten mit ADHS, der hat eine SB von 80 % und Merkzeichen H und B. Der kann aber auch nicht in eine normale Regelschule gehen. Das ist bei meiner Tochter (bis jetzt jedenfalls) anders.
Hallo evchen81
ich kann nur sagen...Beantragen.
Nachteile kenn ich keine. Vorteile hat man viele, wenn man sie denn nutzt.
Mein Sohn ist mittlerweile 22. Hat das Asperger Syndrom, diagnostiziert mit ca.11 Jahren. Lange hat es gedauert bis zur Diagnose. Der Antrag zum SBA dauerte nur wenige Monate. GdB 50 ohne Merkzeichen.
Durch den SBA bekam er die Möglichkeit direkt nach der Schule eine Rehamaßnahme zu starten. Dort hat er verschiedene Praktika ausprobiert, mittlerweile ist er im letzten Halbjahr zum Kfz-Mechatroniker. Die Rehamaßnahme wurde vom Arbeitsamt bezahlt, Voraussetzung war allerdings der SBA mit mindestens 50.