Hallo an alle,
ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe die Pflegestufe 3 und habe für 2024 stundenweise Verhinderungspflege beantragt. Dieses ist schon durch und das Geld wurde schon überwiesen.
Jetzt wollte ich nochmals die nicht genutzte Kurzzeitpflege beantragen. Aber irgendwie blicke ich nicht ganz durch... Muss man dafür in einer Einrichtung sein (lese das oft so)? Oder reicht es wenn ich zuhause von jemand gepflegt werde?
Krankenkasse hat mir wieder den gleichen Antrag geschickt wie ich in für die normale Verhinderungspflege schon ausgefüllt habe.
Muss ich den gleichen Antrag jetzt wieder ausfüllen für die ungenutzte Kurzzeitpflege? Stundennachweise auch?
Also theoretisch alles gleich wie beim Antrag für die Verhinderungspflege nur mit jeweiligen anderen Datum und anderen Stundennachweise?
Danke für eure Antworten
jd
Verhinderungspflege
Soweit ich weiß, ist die Kurzzeitpflege nicht in den eigenen 4 Wänden. Du bekommst ja das Pflegegeld, damit deine Pflegeperson dich pflegt. Sollte sie verhindert sein, z.b. auf der Arbeit, beantragst du stundenweise Verhinderungspflege. Sollte deine PP z.b. in der Kur sein, beantragst du tageweise VP--aber Vorsicht, dann wird dir was vom monatlichen PG abgezogen.
Die Kurzzeitpflege ist für den Fall, dass deine PP eine Auszeit braucht und da wärst du dann z.b. in einem Pflegeheim.
Ich habe PG 2 und beantrage stundenweise VP wenn mein Mann (meine PP) bei der Arbeit ist. Als er in der Kur war, habe ich tageweise VP beantragt.
"Soweit ich weiß, ist die Kurzzeitpflege nicht in den eigenen 4 Wänden"
Hmm hab das auch so gelesen, aber wiederum finde ich auch sowas:
"Nein, du musst nicht zwingend in einer Einrichtung sein, um 50 % der ungenutzten Kurzzeitpflege zu beantragen. Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert und betrifft die sogenannte Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)."
was ist den nun das richtige...?
vielleicht weiß es hier noch jemand
lg
Man kann die Verhinderungspflege aufstocken durch den Betrag der Kurzzeitpflege. Dafür gibt es zumindest bei der Barmer ein Kästchen zum ankreuzen auf dem Antrag der Verhinderungspflege
Du kannst bis zum 30.6. die Verhinderungspflege nutzen und die hälftigen Anteil der Kurzzeitpflege. Ab 1.7. steht dir der volle Betrag der Kurzzeitpflege zusätzlich zur Verfügung. Bei unserer KK beantragt man das mit einem Bogen.
Hallo,
tatsächlich gab es in den letzten Jahren immer wieder Gesetzesänderungen.
Bei Pflegegrad 3 ist der Stand, bis Mitte diesen Jahres dass du maximal die HÄLFTE der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege umlegen kannst. Dieses Budget nutzt du dann zu den identischen Regeln wie eben auch die restliche Verhinderungspflege. Du musst nur beantragen, dass du das Geld umlegen willst.
Ab der 2. Jahreshälfte 2025 darf dann alles umgelegt werden.
Wenn es kein Kreuz auf dem Formular gibt, reicht ein dazugeschriebener Satz.
Leichte Gesetze kennt unsere Regierung nicht. Kinder mit Pflegegrad 4 und 5 dürfen nämlich schon seit langer Zeit alles umlegen.