Verhinderungspflege und Änderungen ab Juli 2025

Ein herzliches Hallo in die Runde,

ich bin neu hier und möchte erst einmal ein Hallo in die Runde schicken. Ich pflege meine Mutter bereits seit einiger Zeit zuhause und möchte mich nun detaillierter mit dem Thema Verhinderungspflege auseinandersetzen. Sie hat Pflegestufe 3 und ich bin zudem auch noch 30h/Woche berufstätig. Ich habe jetzt auch noch einen anderen Beitrag dazu hier gelesen und deshalb dachte ich, dass ich mich auch mal bei Euch dazu melden kann.

Mein persönliches Verständnis zur Verhinderungspflege wollte ich mit Euch teilen: Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege ermöglicht. Sie kann für maximal 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person beispielsweise krank wird, Urlaub macht oder aus anderen Gründen verhindert ist. Nun gibt es aber auch die Kurzzeitpflege und die habe ich auch beantragt,

Aktuell nutze ich einen Pflegedienst zur Unterstützung, der jedoch das gesamte Budget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege nicht ausschöpft. Daher frage ich mich, wie ich am sinnvollsten mit dem verbleibenden Budget umgehen kann.

Konkret habe ich hierzu folgende Fragen:

1. Besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege auf das nächste Jahr zu übertragen?

2. Kann ich das Budget auf verschiedene Dienstleister aufteilen? Beispiel: Einen Teil für den Pflegedienst und den Rest für eine Kurzzeitpflegeeinrichtung? Oder auch für mich selbst?

3. Gibt es Einschränkungen bei der Aufteilung des Budgets auf mehrere Anbieter? Muss ich einen Mindestbetrag pro Dienstleister einplanen?

4. Wie verhält es sich mit der Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege? Könnte ich nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege einsetzen?


Ab Juli 2025 sind Änderungen bei der Verhinderungspflege geplant. Hier blicke ich irgendwie gar nicht mehr durch. Was ändert sich denn jetzt bei der Kurzzeitpflege und bei der Verhinderungspflege?

Ich frage mich, ob meine Tochter auch einen Teil der Pflege übernehmen kann und sich auch so etwas dazuverdienen kann. Ist das möglich und gewünscht? Wie wird das denn abgerechnet?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Es sind so viele Fragen und vielleicht sollte ich auch meine Krankenkasse fragen. Aber ich will natürlich nicht vielleicht schlafende Hunde wecken oder so ähnlich.

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Hallo,
1.: Das ist nicht möglich. Klares Nein.
2.: Die Verhinderungspflege ist sehr flexibel. Mit diesem Jahresbudget darf nicht nur ein Pflegedienst pflegen, sondern auch Privatpersonen und Familienmitglieder (Vorsicht bei nahen Verwandten und der besonderen Abrechnung). Die Verhinderungspflege kann bis zu 100% auf die Kurzzeitpflege umgelegt werden. Also indirekt kann mit dem Geld der Pflegebedürftige in die Kurzzeitpflege. Man widmet es einfach vorher um.
Niemals möglich ist jedoch, dass Hauptpflegeperson (Du) und Ersatzpflegeperson identisch sind. Die Verhinderungspflege dient deiner Entlastung und Erholung. Das ist kein zusätzliches Einkommen. Also ein klares Nein.
3.: Das gibt das Gesetz nicht vor. Die Anbieter sehen es aber schon ganz gern, wenn sie direkt selbst mit der Kasse abrechnen dürfen. Hier kann es unter Umständen dazu kommen, dass das Budget aufgebraucht ist und man dann aus eigener Tasche zuzahlen muss. Letzteres ist nur eine Warnung - das könnte passieren. Besser also, man zahlt selbst die Anbieter und rechnet dann mit der Kasse ab. So behält man den Überblick.
4.: siehe oben…