Hallo,
ich weiß nicht genau, ob das hier hin gehört!? Wir ziehen am Wochenende in einen Neubau mit insgesamt 5 Parteien zur Miete ein. Die Terrasse und der Garten, die beide zu unserer Wohnung gehören, werden bis dahin nicht fertig sein.
Ist das ein Grund zur Mietminderung? Wenn ja, wie hoch und wo finde ich mehr Informationen?
Vielen Dank für eure Antworten
Fio
Mietminderung weil Garten nich fertig?
Hallo!
Ich hab keine Ahnung, ob das berechtigt die Miete zu mindern, aber grade wenn man frisch einzieht würde ich von sowas absehen. Man will ja nicht direkt Streß haben mit den neuen Vermietern.
Frag doch einfach mal freundlich an, ob die Vermieter ein wenig Miete erlassen, weil ihr ja den Garten nicht so nutzen könnt wie geplant. Das ist freundlicher und hat sicherlich bessere Aussichten als eine Minderung der Miete.
LG Stephie
Danke für deine Antwort.
Genauso haben wir das auch vor. Ich weiß nicht, warum hier alle immer alles in den falschen Hals kriegen. Ich wollte hier einfach mal eine Erkundigung einziehen, ob man wenn es hart auf hart kommt, eine Berechtigung dazu hätte.
LG
Fio
Ja, das ist ein Grund die Miete zu mindern. Allerdings würde ich mich meiner Vorrednerin anschliessen und zunächst "anfragen"
Wie hoch und Infos gibt es bei jedem örtlichen Meiterverein.
Hi,
keine Ahnung, ob man die Miete mindern kann. Ich würde auch niemals auf so eine Idee kommen. Was machst Du wenn es den ganzen Monat regnet, stürmt und schneit? Willst Du dann auch die Miete kürzen nur weil der Garten nicht brauchbar ist?
Halte lieber den Ball flach, um nicht schon am Anfang negativ aufzufallen. Der Schuß kann nämlich schnell nach hinten los gehen.
lg
Hi,
ich sehe dies anders.
Dies ist meiner Meinung nur ein Grund zur Mietminderung, wenn hierfür auch Miete gezahlt wird.
Die Höhe der Mietminderung kann meiner Meinung maximal den Wertbetragen mit dem der Garten und die Terrasse in die der Miete zu Grunde liegenden Wohnfläche eingerechnet ist.
Dies kann maximal die Hälfte der Terassengröße wenn überhaupt sein. Fraglich ist auch ob du auf das anlegen des Gartens ein Recht hast - es sei denn du zahlst hierfür extra bzw. hast dies vertraglich vereinbart. Möglicherweise ist es auch deine Aufgabe - im Gegenzug für die Nutzung des Gartens - diesen selbst zu gestalten
Allerdings ist deine Forderung sofort nach Einzug wohlwollend gesagt unklug.
grüßle
peter
Danke für deine ausführliche Antwort zur Höhe und den Gründen. Es war auch hier lediglich von mir ein Einziehen von Erkundigungen. Wir werden nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen, wie einige das hier anzunehmen scheinen.
LG
Fio
Na da hat sich Euer Vermieter ja ein schönes Ei ins Nest gelegt....
weil sie das haben möchten, was laut ihnen laut Mietvertrag zusteht? Mieter, die immer schön kuschen und die Klappe halten wäre das Paradies für Vermieter ... Gott sei Dank sind aber nicht alle Mieter so.
Als erste würde ich mal meinen Mietvertrag lesen was da über den Garten drinn steht. Zahlt ihr für die benutzung Miete oder ist er blos dabei.
Jetzt wird mir so langsam klar warum meine Mutter alle ihre Wohnungen verkauft, die Mieter kennen alle ihre Rechte aber das Wort Pflichten ist ihnen fremd.
Auch du kennst uns doch gar nicht. Mann, warum kriegt man hier gleich immer den Daumen runter gezeigt??
Auch du weißt doch gar nicht, was im Vorfeld schon alles passiert ist, oder?
Das mit deiner Mutetr tut mir leid. Als Vermieter steht man sicherlich oft blöd dam aber wie gesagt: es war hier lediglich mal eine Anfrage. Keine Drohung
Auch du weißt doch gar nicht, was im Vorfeld schon alles passiert ist, oder?
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