Müsse beide Ehepartner den Notarvertrag unterschreiben?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob beide Ehepartner beim Kauf einer Eigentumswohnung den Notarvertrag unterschreiben müssen oder ob ich mich ggf. auch vertreten lassen kann? Oder reicht es aus, wenn mein Mann alleine unterschreibt? Wir haben diese Woche einen Notartermin und ich weiß leider nicht, ob ich es beruflich schaffen werde. Wir wollen den Termin aber nicht verschieben, da wir gerne schnellstmöglich in die Wohnung wollen zum renovieren.

Über Antwort würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank schon mal!#danke

LG
Mella

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Hallo Mella,

wenn Ihr beide hälftige Eigentümer werden wollt, dann musst Du auch unterschreiben, Du kannst Dich allerdings auch vertreten lassen, so wars zumindest bei uns.
Als wir gekauft haben wohnten die ehem. Eigentümer schon im Saarland, mein Mann und ich haben beide unterschrieben und die ehem. Eigentümer haben sich von einer beim Notar angestellten Notariatsfachfrau vertreten lassen, das hat sie allerdings etwas über 80,- gekostet (wir hatten fälschlicherweise die Rechnung zugeschickt bekommen).

Liebe Grüße,
Jenny

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Danke für deine Antwort! #danke

80 euro sind ja ganz schön happig. Dann muss ich mal schauen, wie wir das machen. #kratz

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hallo!

ich war bei unserem notartermin krank. mein mann hat ganz normal unterschrieben und ich musste dann an einem anderen termin hin zum nachgenehmigen! schlüsselübergabe war schon vor meiner nachgenehmigung...

lg #blume

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Echt das geht so einfach??? Musstest du anschließend "nur" noch unterschreiben oder hattest du einen richtigen Termin mit Vorlesen des ganzen Vertrages etc. ??? Hat dich das extra etwas gekostet? Wäre lieb, wenn du mir nochmal antworten würdest!

Danke!

LG
Mella

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also es war nochmal der normale termin mit dem ganzen vorlesen - dauert zwar ewig, aber es ist pflicht des notars. bei uns hat es beim ersten notartermin noch vertragsänderungen gegeben und die kannte ich ja logischerweise noch nicht. hatte ja nur den vorvertrag.

ich glaube nicht, dass wir noch was extra zahlen mussten. nur den normalen satz.

hoffe, dass ich dir helfen konnte

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Hi,

also wenn Ihr beide Eigentümer werdet, müsst Ihr auch beide unterschreiben. Stell Dir vor, nur Dein Mann unterschreibt und wird im Grundbuch eingetragen (weil Du beruflich unterwegs warst), später lasst Ihr Euch scheiden (was nicht zu wünschen ist!) und Dir gehört dann die Wohnung gar nicht!!!!

Bei unserem Hauskauf war mein Mann beruflich im Ausland, hatte vorher beim Notar eine Vollmacht für mich unterzeichnet - kostete ca. 60EUR, glaub ich. Somit konnte ich für uns beide den Kaufvertrag untercshreiben.

Alles Gute,
Chris

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Ja, das stimmt zwar schon, aber da wir beide in einer Zugewinngemeinschaft leben, gehört mir die Wohnung doch dann eh zur Hälfte, oder? #kratz

Mit der vollmacht wäre natürlich auch ne Alternative. Nur deswegen 60 oder 80 Euro extra zahlen. Hmmmm... echt blöd die Situation.

Trotzdem danke für deine Antwort!

LG
Mella

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Zugewinngemeinschaft

http://www.stb-siegmund.de/Seiten/ehevertrag.html

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Du kannst dich bei der Beurkundung von irgendjemandem vertreten lassen und musst dies dann nachträglich genehmigen. Da deine Genehmigung notariell beglaubigt werden muss, entstehen da allerdings noch einmal Kosten.

LG Sabine

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also es ist nicht ganz richtig, das dir automatisch die hälfte gehört

dir gehört das, was bei einem verkauf übrig bleibt und das wird geteilt#schock

= Zugewinn#augen

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Ähm.... hä? #kratz #freu