Hallo zusammen,
die Frage steht eigentlich schon oben Darf ein Laie eigentlich einen Herd selbst anschließen? Ich habe mal gehört dass das nur ein Elektriker darf
Mein Vermieter war einmal so gut und hat unseren Herd selbst angeschlossen Im Nachhinein frage ich mich ob das überhaupt rechtens war
Lg
Sab
Herd selbst anschließen-darf man dass denn?
wir haben unseren auch selbst angeschlossen - warum nicht? Waschmaschine schließt Du doch auch selbst an.
LG Irmi
bei uns handelt es sich um einen Einbauherd. Der Elektriker den er damals mitgebracht hat, hat zu ihm gesagt dass er das nicht verantworten kann den anzuschließen. Weil irgendwie die Kabel locker waren Ich habe nur mal gehört dass Starkstromgeräte nur noch Fachmännern angeschlossen werden dürfen
Deshalb frage ich ja
Lg
Sab
Hallo,
Waschmaschinen laufen mit 220 V und ein Herd mit 380 das ist schon ein Unterschied.
Weist Du was dein Vermieter für eine Ausbildung hat.In vielen Berufen gehört eine Grundkenntniss in Elektro dazu.
Lg
Renate
Hallo Renate,
mein Vermieter ist eher so ein Heimwerker, also er hat mir nicht den Eindruck gemacht als ob er da große Fachkenntnisse hätte *lol* Er hat auch recht lange dafür gebraucht
Lg
Sab
Hi!
Auch falsch.
Wir haben heute 230 V
bzw. 400 V
Der Herd selbst wird dreiphasig betrieben, also mit drei mal 230 V. Die Heizelemente des Herdes werden jeweils mit 230v betrieben nur an drei verschiedenen Phasen. Nicht wie ein Durchlauferhitzer, dessen Heizelemente in Dreieckschaltung jeweils an zwei Phasen angeschlossen sind und somit an 400 V betrieben werden. beim herd sind die einzelnen Verbraucher an jeweils einer Phase gegen den Neutralleiter angeschlossen. Es wird nur der sogenannte "Drehstromanschluß" genutzt um die "Last" auf drei Phasen zu verteilen.
Bei den Spannungsangaben handelt es sich jeweils um Wechselspannung mit einer Frequenz von 50Hz.
Gruß
Hi,
" Darf ein Laie eigentlich einen Herd selbst anschließen? "
Ja, an die für Elektroherde vorgesehene Steckverbindungsdose.
Im Schadensfall ( z.B. Brand ) wenn Versicherungsleistung gefordert wird, wird diese überpfrüfen ob ein Schaden durch einen unsachgemäßen E-Herd Anschluss ( Schwelbrand ) entstanden ist.
In so einem Fall ist es dann natürlich immer gut, einen Nachweis ( z.B. Rechnung ) über einen erfolgten E-Herd Anschluss durch eine Fachfirma zu haben.
LG
Nobility
Hallo,
"Im Schadensfall ( z.B. Brand ) wenn Versicherungsleistung gefordert wird, wird diese überpfrüfen ob ein Schaden durch einen unsachgemäßen E-Herd Anschluss ( Schwelbrand ) entstanden ist."
Eben, genau das ist der Witz an der Sache Meine Vermieter verlangen jetzt von mir dass ich mich wegen Wasserschäden und Brandschaden versichere. Dann kam mir gleich der Gedanke mit dem Herd, dass da z.B. der Versicherungsschutz garnicht greifen würde wenn kein Fachmann am Werk war
für deine Antwort
Lg
Sab
P.S. Wir haben einen Einbauherd, da war es mit einer Steckdose nicht getan
Hi!
Ganz klar; NEIN!!!
Ein Laie darf keine festangeschlossenen Geräte selbst anschließen. nur die die über eine Steckverbindung anzuschließen gehen. Also Waschmaschine zum Beispiel.
In den Baumärkten wird zwar alles mögliche verkauft, aber der Lai darf nicht ein mal einen Lichtschalter selbst wechseln.
Mal ganz davon abgesehen, was man dabei alles falsch machen kann. Ich habe da leider schon einiges haarsträubende erleben müssen. Selbst beim anbringen einer Lampe können tödliche Fehler gemacht werden. deshalb ganz klar.
N E I N.
ein Laie DARF es nicht.
Im übrigen ist es aus versicherungstechnischen gründen ohnehin problematisch, sollte ein Schadensfall eintreten.
Besonders problematisch wird es übrigens in öffentlichen Gebäuden. Hier darf zum Beispiel ein Hausmeister der einen Meisterbrief als Elektroinstallateur hat keine Eingriffe in die elektrischen Anlagen vornehmen.
Es ist immer an die Haftungsfrage zu denken.
Gruß
Hallo,
erstmal ein für deine ausführliche Antwort.
also wäre es sogar strafbar?
Lg
Sab
Sorry, ich habe gerade nochmal eine Frage
Der Herd ist nun seit ungefähr einem Jahr angeschlossen, es gab einmal einen Kurzschluss.
Könnte es für mich immer noch gefährlich sein oder ist es wenn nach der Zeit nichts passiert ist eher unwahrscheinlich?
Ich frage nur weil du dich anscheinend recht gut auskennst
Lg
Sab
Meines Wissens gibt es kein Verbot, dass einem Nichtfachmann also sprich Laien das anschließen eines E-Herdes an der dafür vorgesehenen E-Dose untersagen würde. Meines Wissens gibt es auch kein Verbot, dass das fachgerechte Verlegen von einer solchen speziellen Ø (2,5 ny?) Leitung untersagen würde. Auch den fachgerechten Anschluss am Sicherungskasten kann der Nichtfachmann sprich Laie vornehmen. Allerdings muss die Abnahme solcher E-Arbeiten von einem konzessionierten Handwerksbetrieb abgenommen werden.
Dies für den Fall dem Vermieter und dies für den Fall der Versicherung ( Hausrat,Brand,Haftplicht etc. ) gegenüber.
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Meines Wissens gibt es kein Verbot, dass einem Nichtfachmann also sprich Laien das anschließen eines E-Herdes an der dafür vorgesehenen E-Dose untersagen würde. Meines Wissens gibt es auch kein Verbot, dass das fachgerechte Verlegen von einer solchen speziellen Ø (2,5 ny?) Leitung untersagen würde. Auch den fachgerechten Anschluss am Sicherungskasten kann der Nichtfachmann sprich Laie vornehmen. Allerdings muss die Abnahme solcher E-Arbeiten von einem konzessionierten Handwerksbetrieb abgenommen werden.
Dies für den Fall dem Vermieter und dies für den Fall der Versicherung ( Hausrat,Brand,Haftplicht etc. ) gegenüber.
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Antwort von devadder - heute - 19:25h
Quatsch. ER DARF ES NICHT!!!!!!!!!!!!!!!
Was soll eigentlich die Bezeichnung bedeuten? Die Leitungen werden nicht im Durchmesser angegeben, sondern im Querschnitt. In: mm² Außerdem hast Du das Signifikanteste vergessen anzugeben. Was wohl? Brauchst nicht zu antworten, ich diskutiere nicht mit Dir. Nach dem Quatsch von damals mit dem RCD nicht mehr.
Das Du glaubst Ahnung zu haben , aber überhaupt keine hast, wurde mir unlängst schon klar wie wir über RCD diskutierten.
In diese0m Sinne.
Hast ka Ahnung von dem Kasten, lass die Finger von den tasten.
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Wenn das eine Art Widerspruch sein soll, dann ist diese weder fachlich erläutert noch begründet.
Hab leider bedauerlicherweise das Zeichen im Word für Querschnitt nicht gefunden sondern nur das Zeichen für den Durchmesser. Damit ist natürlich die Dicke bzw. Stärke des gewalzten – nicht gedrehten - Kupfer Kabels welches im allgemeinen auch als my ( 2,5 my Stärke ) gemeint. Aber wenn schon etwas Kreisrundes wie das Kupferkabel gemeint ist und der Querschnitt als Durchmesser bezeichnet wird dann bitte ich um sachlich begründete Aufklärung. Den völlig unqualifizierten Rest schmeise ich dorthin wo er hingehört, nämlich in den Mülleimer.
Nobility
nein darf laie nicht
Hallo,
der Laie darf NICHT !!!!! anschliessen.
Maximal eine fachlich speziell augebildete Person. z.B. ein Küchenmonteur mit Nachweis eines Fachlehrgangs bei der HWK.
Sunny (Elektromeister)
Auf die Frage ob ein Laie einen E-Herd an eine dafür vorgesehene Anschlußdose anschließen darf, habe ich weder in der VOB noch im BGB noch im allgemeinen Baurecht eine Untersagung bzw. sogar Verbot als Antwort finden können.
Es gibt hier User die zwar behaupten, ein Laie dürfe einen E-Herd nicht anschließen, aber stellen lediglich diese Behauptung auf ohne diese im geringsten zu begründen.
Also habe ich weiter gesucht. Und wurde fündig.
Ist der Elektriker zu teuer?
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http://www.google.de/search?hl=de&q=Darf+Laie+einen+E-Herd+anschlie%C3%9Fen&btnG=Google-Suche&meta=
Ich erwarte keine Entschuldigung. Mir reicht schon das wissen, daß ich nicht unrecht und mich nicht geirrt habe.
Viel Spaß beim Anklemmen.
Nobility
OK
§12 der AVBELTV sagt dazu klar:
(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/avb...
und dazu gehört auch der Anschluss eines Herds.
Selbst ein Elektromeister welcher beim EVU nicht eingetragen ist, darf diese Arbeiten nicht durchführen.
Ende der Durchsage
Gruß an alle Baumarktbastler
Sunny
§ 12 AVBELTV
was heißt das Kürzel: AVBELTV ?
Nicht anderes als;
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden.
Wer welche Handwerksarbeiten offiziell bzw. Gewerblich verrichten darf bestimmen zum einen die Gewerbeordnung, die Handwerksordnung etc.
Die Ausführung nach Allgemein technisch anerkannten Regeln bestimmt die DIN 13382 ,Teil C, VOB.
Was das alles mit der Frage, ob ein Laie für sich seinen E-Herd an der dafür vorgesehenen Anschlussdose anschließen darf zu tun hat, ist nicht ersichtlich.
Nicht ersichtlich und nicht beantwortet ist diese Frage nach wie vor nicht.
Im übrigen, es gibt viele Eigenheimbauer, die ihr Heim aus Kostengründen in Eigenleistung erbringen. Darunter gehören viele Handwerksleistungen wie Heizung, Kalt-Warmwasser Anlagen, Schornstein, Elektroanlagen und und und. Wo steht das Gesetz geschrieben, dass ihnen das verbietet?
Oder darf nur ein Schornsteinfegermeister den Schornstein bauen? Wer bezahlt das dem Bauherrn wenn er knapp bei Kasse ist? Der konzessionierte Elektrofachmann schließt die Kabel an den Sicherungskasten/Stromzähler an und gut is.
Das Eigenheim wird nach Fertigstellung meinetwegen von einem eingetragenen Sachverständigen Bauingenieur abgenommen ( z.B. für die Versicherung ) und gut is.
Diese so in Eigenleistung erbrachten Eigenheime sind keine gebastelten Puppenstuben.
Hier muss und sollte man schon unterscheiden, ob jemand in der Lage ist, ein braunes Kabel mit einem braunen Kabel und ein blaues Kabel mit einem blauen Kabel zu verbinden u.s.w. oder ob einer schlichtweg farbenblind ist und das nicht erkennt. Wer also farbenblind ist, sollte dann doch einen Fachmann für den Anschluss seines E-Herdes holen.
Gruß an alle Eigenheimbauer und Selbstrenovierer
Nobility