ich bin total frustriert...wir wohnen seit mai in unserer wohnung,und hatten vor solange hier zu bleiben,bis unser kind 1 jahr ist(dann wollen wir ein kinderzimmer)..er soll im dezember kommen
wir haben vor 5 monaten der vermieterin bescheid gesagt das wir bald zu dritt sind,sie meinte"ja das ist aber kein grund zu kündigen(sie wollte das wir länger in der whg bleiben)" - freude!
nun gehts theater los...wir hatten 3 tage besuch von der familie meines freundes,inkl.kleinkind.ich muss dazu sagen,wir haben nicht party gemacht,sondern kaffee getrunken+geplaudert,kind ist rumgeflitzt.
jedenfalls heißt es nun:"ist nicht böse gemeint aber sehn sie sich doch bitte nach einer anderen whg um(...)ich bin ja nicht mehr die jüngste(..)und das kind rennt und stampft dann(...)
"haben sie das schon gewusst als sie den mietvertrag unterschrieben haben?"(nein,haben wir nicht)
außerdem haben wir in der küche stühle geschoben
wir waren so perplex uns fiel gar nichts ein was wir darauf sagen konnten!
ich bin mir sicher,das der ärger nicht losgeht wenn das kind rennt,sondern wenn es im winter den 1.schrei von sich gibt!
ich weiß ja das uns deswegen nicht gekündigt werden kann(außerdem zahlen wir regelmäßig,sind superleise,haben extrem selten besuch,hören leise musik und haben unter jedes möbelstück filzgleiter geklebt),
aber das regt mich so auf!!!
dann geht das wieder los mit giftigen blicken im hausflur und n bisschen mieterhöhung etcetc...
da kommt noch was auf uns zu(kinder der vermieterin sind juristen,da kommt noch was...)
vermieter will das wir ausziehen-wegen baby (silopo?)
Huhu
Was soll da kommen? Ihr habt euch nix zuschulden kommen lassen.
Rennen wird das Kind im ersten Jahr nicht das kannst glauben und das sollte sie auch wissen. Und im Mietvertrag wird kaum stehen das ihr nur flüstern dürft keiner nen stuhl schieben ist ja lächerlich von der gutsten.
Solang ihr keinen Mist macht können die besten Juristen euch nix.
LG Yvonne
Hallo,
Also, Du hast die Wahl.
Zum Einen weist Du sicherlich, dass Ihr dort nicht mehr gluecklich werdet und was Euch erwartet wenn das Baby da ist. Koennt Ihr Euch da wirklich in Ruhe und entspannt um den Nachwuchs kuemmern?
Zum Anderen ist klar das Sie Euch deswegen nicht rauswerfen kann. Da kann Sie noch so viele juristische Kinder haben wie Karnickel im Stall. Kinderlaerm ist hinzunehmen und Urteile gibt es darueber wie Sand am Meer.
Also wird Sie dann versuchen Euch anderweitig ans Bein zu pinkeln. Das kann Nerven kosten. Eine grosse Empfehlung waere JETZT in den Mieterschutzbund einzutreten (nach 3 Monaten greift in der Regel auch eine Mieter-Rechtschutzversicherung). Wer weis was Sie sich ueberlegt und es ist sowieso eine gute Investition.
Das einzige Argument was mir einfiele, warum Sie Euch rauskriegen koennte, waere das die Wohnung dann ueberbelegt waere ????
Ich verstehe auch nicht so ganz wie Ihr im Mai nicht wissen konntet das Ihr im November Eltern werdet , aber ich denke nicht das Sie Euch deswegen etwas kann.
Und Mieterhoehungen sollte man auch vorher abklaeren lassen. Das kann man auch nicht beliebig und nach Gutduenken machen. Such Dir mal den Mietspiegel in Eurer Umgebung raus (im Internet, oder beim Mieterschutzbund erhaeltlich) und verschaff Dir diesbezueglich ein paar Infos (ich kenn mich damit so gut wie gar nicht mit aus).
Viele Gruesse
Baumrock
nee,also ich wurde im februar schwanger,wir haben es in der 4.woche gemerkt(oder 5.),da hatten wir den mietvertrag aber unterschrieben und es wäre auch zu spät gewesen sich"mal fix"was anderes zu suchen,weil seit anfang märz klar war,das wir dort einziehen können.
als wir es dann wussten,war uns klar,wenn das kind ein jahr alt ist kucken wir nach einer größeren whg(haben jetzt 55qm).aber eben nicht wenns 3 monate ist z.b. ...
in den mieterschutzbund werden wir auf jeden fall eintreten...
Hallo,
Upps, das sollte kein Angriff sein.
Stimmt, es gibt Mietvertraege die man wesenlich vor dem Einzug unterschreibt.
Und es gibt tatsaechlich Frauen, die eine SS nicht bemerken.
Beides sollte aber kein Grund fuer eine Kuendigung sein.
Ich weis zwar nicht wie die Regelungen fuer Ueberbelegungen sind, aber 55qm zu dritt sollten doch kein Problem sein. Also kann das auch keine Angriffsflaeche fuer Sie sein.
Alles Gute fuer die Geburt und behaltet die Nerven (das gilt mehr fuer die Vermieterin, als fuers Baby )!
Gruss Baumrock, die im Maerz wirft
Die Vermieterin wohnt mit im Haus ?
Wieviele Wohnungen hat das Haus insgesamt ?
Wenn das Haus insgesamt nicht mehr als 2 Wohnungen hat, kann die Vermieterin ohne Angabe von Gründen mit 6 Monaten Frist kündigen.
5 wohnungen,es wohnen noch 2 andere pärchen im haus(die auch eines tages kinder bekommen könnten....)
du ich hatte das spiel gerade mit vermieter und juristen
bei uns war es unser hund, der auf einmal bellen würde etc.etc.
mit jedem briev on denen kam gleich eine Rechnung über den Brief /Anwaltskosten
aus der eigenen Kanzlei.
ich bin wirklich zum Schluß gezwungen worden auszuziehen und habe mich grau geärgert, weil ich jahre 3 augen zugedrückt habe über feuchte wände, etc..altbau eben
STREß pur
Zum Glück haben wir ein Haus gefunden und sind ausgezogen.
Trotzdem nichts als Ärger
Hallo,
ich verstehe deine Wut vollkommen!
Man ist ein vorbildlicher Mieter, zahlt immer, hält sich an die Hausordnung etc.
Ich verstehe auch dass es an den Nerven zerrt, wenn man dann der Vermieterin über den Weg läuft.
Aber dass ihre Kinder Juristen sind, sollte euch keine Angst machen, weil wenn ihr euch nichts zu schulden kommen lässt können sie euch auch nichts machen. Vielleicht einschüchtern, aber mehr auch nicht.
Entweder ihr macht es euch trotzdem weiterhin "bequem" und kommt euren Verpflichtungen weiterhin ordnungsgemäß nach ( wer Pflichten hat, hat auch Rechte!)
Oder ihr kauft euch Tageszeitungen mit Wohnungsangeboten usw...........Ich denke mir eben, dass es richtig stresst, wenn man sich immer frägt ob man der Vermieterin über den Weg läuft.
Aber sie sollte sich "schämen" und nicht ihr
Lg
Sab