Miete trotz Kündigung der Wohnung??

Hallo Ihr lieben,

meinem Mann wurde gekündigt.Gott sei Dank hat er schnell einen neuen Job in einer anderen Stadt gefunden.Aufgrund dessen müssten wir natürlich unsere alte Wohnung kündigen, haben es aber nicht bis zum dritten (Juli) Werktag geschafft, sondern erst am siebten (Juli)Werktag.
Der Vermieter hat sich darauf hin angeboten und für den 1.10.07 per Zeitungsanzeige neue Mieter gesucht (Da wir bereits schon Anfang sept. augezogen sind,haben wir gesagt, auch gerne früher als 1.10.07)
Leider gefiehlen dem Vermieter die ganzen Interessenten, die sich auf die Anzeige gemeldet haben nicht.
Ende August stellte sich dann ein Pärchen vor, mit dem der unser alter Vermieter dann auch einverstanden war. Das Pärchen kann jedoch erst zum 1.12.07 die Wohnung beziehen, da sie selbst noch im Mietverhältnis stehen.

Wir dachten Ende September bei der Schlüsselabgabe es sei alles geregelt, und haben dann dementsprechend keine Oktobermiete mehr bezahlt, da er ja bereits zum1.10.07 neue Nachmieter gesucht hat.
Pustekuchen! Samstag kam Post mit der Frage wann wir denn gedenken endlich die Miete für Oktober zu zahlen?
Weiter meinte er, er müsste auch noch jemamden von der ISTA kommen lassen und es würde für uns weitere 300€ Kosten ( das Ablesen durch die ISTA) die Heizkörper ablesen zu lassen.

Irgendwie bin ich ziemlich am Ende.Sicher wir haben vier Tage zu spät gekündigt, aber wir haben nicht damit gerechnet noch Miete für OKt. zahlen zu müssen und jetzt auch noch die ISTA mit 300€ + die Endabrechnung der Nebenkosten. Zumal wir ja schon eine neue Wohnung haben, und für diese Kaution in Höhe von drei Monatsmieten hinterlegen mussten.
Kann man irgendetwas machen, zumal die Kündigung ja wg. des Berufsortwechsels meines Mannes war??
Ich meine haben wir irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?wie z. B. dass er Nachmieter zum 1.10 gesucht hat, ihm aber keiner gefiehl?Kostet das Ablesen durch /über die ISTA wirklich 300€ ( finde nichts im Netz, sprich Gebühren o.ä.)

Wir hatten immer ein sehr gutes Verhltnis zu unserem Vermieter , aber bei Geld hört die Freundschaft wohl auf??


DANKE für Eure Antworten

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Hallo,

leider das ist rechtlich alles ganz eindeutig, und Euer Vermieter ist im Recht.
Ihm steht die Miete für die gesamte Mietzeit zu, und klaro müssen ihm auch Eure Nachfolger einwandfrei gefallen ;-)
Bei Ista würde ich mal anrufen, ob der Preis okay ist, denn das klingt schon ganz schön heftig teuer.
Tut mir leid, dass ich Dir nichts anderes sagen kann.

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Wenn ich es richtig vertsanden habe habt ihr im Septemver die Wohnung gekündigt, also 3 Monate drauf - Oktober, Novermber,Dezember müsst ihr natürlich Miete zahlen solange wie nicht jemand anderer den Vertrag übernommen hat.

Die Heizungsablesung von 300 Euro erscheint mir zweifelhaft, da solltet ihr einen Fachanwalt fragen.

Aber mit der Miete hat euer vermieter völlig Recht. Euer Grund ist kein rechtlich relevanter ´Grund.

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Nein, wir haben am 7 Juli die Wohnung gekündigt, und ab dem ersten Sept. bereits eine neue Wohnung gehabt,da mein Mann seit dem ersten Sept. einen neuen Job hat in einer neuen Stadt.
Wir haben für juli, August und September noch volle Miete in der alten Wohnung bezahlt. Der alte Vermieter hat zum 1.10. neue Nachmieter gesucht, aber es war ihm ja keiner recht, somit wird unsere alte Wohnung erst zum1.12. von neuen Mietern bezogen.

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Wann Ihr umgezogen und für welchen Zeitpunkt der Vermieter Nachmieter gesucht hat, ist vollkommen unerheblich. Innerhalb der Kündigungsfrist seid Ihr erst aus der Zahlungsverpflichtung raus, wenn die Wohnung neu vermietet ist!

Gruß,

MM

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An sich ist es dem Vermieter völlig wurscht, ob ihr vor Kündigungsfristablauf auszieht oder nicht. Es ist ja eure Entscheidung. Wenn ihr die Wohnung vorzeitig weitervermietet haben wolltet, hättet ihr euch um einen Nachmieter kümmern müssen, dem der Vermieter auch zusagt.

Dass er euch mit seinem Vorschlag entgegengekommen ist, finde ich total nett von ihm. Aber es bestand keine Pflicht für ihn, auch für Oktober jemanden zu finden.

Also eine ISTA-Ablesung kostet niemals 300,00 Euro. Vielleicht hast du dich verhört, was er wirklich mit diesem Betrag gemeint hat. Ich gehe mal davon aus, dass ihr regelmäßig eine monatliche Vorauszahlung auf Heizkosten geleistet habt. Vielleicht habt ihr 300,00 Euro bisher bezahlt und diese wird dann mit dem anfallenden Betrag der errechneten Heizkosten verrechnet. Wenn ihr Glück habt bekommt ihr sogar noch ein Guthaben heraus.

Ihr müßt euch persönlich darum kümmern, dass die Heizung von der Firma ISTA abgelesen wird. Rufe an und mache ein Termin aus. Sollte die Firma euch an dem Tag des Termins nicht antreffen, wird ein Betrag von ... Euro berechnet, da sie einmal umsonst herausgekommen sind. Der Betrag liegt wahrscheinlich, kann ich aber nicht genau sagen, bei 40,00 Euro.

Ann

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es wäre schön wenn ich mich verhört hätte, aber er meinte vorhin am Telefon, dass extra ein Mann von der ISTA bestellt werden muss und das würde in der Regel 300 € kosten.
Eigentlich bin ich auch nur maßlos enttäuscht. Er meint er wolle mir nicht drohen,aber er würde unsere neue Vermieterin anrufen und sagen, dass wir unsere Miete nicht bezahlen würden, obwohl das absolut nicht stimmt. Wir haben immer die Miete bezahlt und auch die gesamten Nebenkosteabrechnungen usw. .Weiter meint er, dass er nicht auf unsere Miete angewiesen sei, aber er wüsste wir hätten das Geld für die Miete f. Oktober auf jeden Fall über.
Und er sei schon immer so großzügig gwesen und hätte uns nie die Ofenreinigung berechnet, obwohl der Ofen in seiner Wohnung steht und keinerlei Wärmelieferant für unsere Wohnung war..wie gesagt ich bin einfach nur enttäuscht von ihm, und vor allen Dingen dass er jetzt mit solchen Dingen ankommt wir Ofenreinigung und ISTA.

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Ich würde mir von deinem Ex-Vermieter keine Bange machen. Ihr könnt ja von euch aus eine Schufaauskunft dem neuen Vermieter vorlegen, dass er sicher sein kann, dass ihr nicht in der Kreide steht, also keine Schulden habt.

Wie schon erwähnt, dass es völliger Quatsch ist, dass die Firma ISTA euch soviel Geld aus der Tasche leiern will. Ich würde einfach mal anrufen und alles mit denen abklären.

Euer Ex-Vermieter hat von der Ablesung nichts, er bekommt keinen Cent zu sehen, also finde ich es nicht toll, euch solchen Mist zu erzählen.

Wünsche euch viel Spaß in eurer neuen Wohnung.

LG Ann

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Nein, da kann man gar nichts machen bzw. der Vermieter hat ja versucht, Euch entgegen zu kommen, was schon reine Kulanz seinerseits war!

Warum sollte er Euch jetzt eine komplette Monatsmiete schenken?
Du sagst ja, bei Geld hört die Freundschaft auf, Ihr habt die Miete ja trotz eindeutiger Verpflichtung nicht bezahlt, warum sollte er?

Eure Doppelbelastung ist dabei völlig unerheblich, dafür kann der Vermieter ja am allerwenigsten...

Gruß,

MM

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Per wann habt ihr denn gekündigt ?

Der Vermieter ist im Recht, hätte aber eine Kündigung per 30.09.07 nicht widerspruchslos hinnehmen sollen.
Ein Hinweis, dass der Vertrag noch bis 31.10.07 läuft, wäre fair gewesen.

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Tja, dass ist ja das Problem.Wir haben mit dem Vermieter mündlich vereinbart, dass wir zum 30.09. kündigen und das war für ihn auch i.O..Doch jetzt wo die Wohnräume zwei Monate ungenutzt leer stehen hat er sich es wohl anders überlegt. Mündlich haben wir deshalb gekündigt, da der Vermieter mit im Haus wohnt, und es bestand immer ein extrem freundschaftliches Verhältnis.

Ich könnte mir so in den Hintern beißen , dass wir lediglich vier Tage zu spät bescheid gesagt haben....

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Ihr habt MÜNDLICH gekündigt #schock

Echt nichts schriftlich ? Keine Empfangsbestätigung ?

Ich bin wirklich geschockt !

Du weisst, was das heißt ?

Für Kundigungen ist die SCHRIFTFORM erforderlich, sprich: Ihr habt GAR NICHT gekündigt.
Wenn sich der Vermieter quer stellt zahlt ihr und zahlt und zahlt....nicht nur für Oktober.

November

Der Vertrag mit den neuen Mietern platzt....

Dezember

Januar

....

Solange, bis der Vermieter eine ordentliche, schriftliche Kündigung hat und ihr das auch beweisen könnt. Plus 3 Monate.

Owaia !



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die miete müsst ihr bezahlen --- aber die zwischenablesung kostet je nach unternehmen zwischen 20-40 euro --- keine 300.....

lg
tanja

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Ich seh das etwas anders wie die anderen.

Geh ich recht in der Annahme, dass Ihr mündlich gekündigt habt bzw. schriftlich mit Termin zum 30.09. ?

Wenn ja, dann seid Ihr raus aus der Sache, denn er hätte Euch dann schriftlich anzeigen müssen, dass die Kündigung erst zum 31.10. wirksam wird. Hat er das nicht getan = Pech für ihn.

Die Ablesung kostet niemals 300 Euro, da will er Euch wohl Angst machen. Die Betriebskosten müsst Ihr natürlich auch bis zum Ende der Mietzeit (30.09.) zahlen. Sollten Nachforderungen sein, so prüft diese genau.

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Hallo Rudi,

das kannst Du gerne anders sehen.

Fakt ist:

1) eine mündliche Kündigung ist nichtig. Für Kündigungen ist zwingend die Schriftform vorgeschrieben. Hier wurde also noch GAR NICHT wirksam gekündigt. Das kann nun bis 05.11.07 mit Wirkung zum 31.01.08 nachgeholt werden.

2) Wird bei einer schriftlichen (!) Kündigung ein falsches Wirksamkeitsdatum angegeben, so wird dieses Datum nicht automatisch verbindlich nur weil der Empfänger nicht widerspricht. Ebensowenig wird die ganze Kündigung ungültig weil die Frist nicht beachtet wurde.
Es gilt in beiden Fällen dann automatisch die gesetzliche 3-Monatsfrist, nicht die angegebene. Man kann sich die Angabe eines Datums daher eigentlich sparen.

Wenn der Vermieter in diesem Fall hart bleibt, haben die Mieter sehr, sehr schlechte Karten

Gruß

bezzi

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Huhu!!

Der 3. Werktag im Juli war Mittwoch der 4.07., also hättet ihr auch bis dahin kündigen müssen.
Da ihr das versäumt habt, zählt die Kündigung erst ab August.
Also müsst ihr die 3 Monate bis einschlißelich Oktober auch bezahlen.
Egal ab wann der Vermieter neue Mieter sucht.

Bienchen,
die auch diese Woche noch fristgerecht zum 31.01.08 kündigen muss!!

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HuHu zurück,
hab gerade mit der Rechtschutz telefoniert.
Wir hätten eine 50/50 Chance wenns zum Prozess kommen würde. Quasi Aussage gegen Aussage. Müssen wohl in den sauren Apfel beißen und die Miete trotz mündlicher Absprachen bezahlen ( obwohl lt. Vermieter,hat er die Miete finanziell gar nicht nötig#kratz) zumind. die Hälfte...
Liebe Bienchen,
kündige bloß schriftlich, mit Kündigungsbestätigung.
Wir sind fürs nächste Mal auch schlauer, und machen fortan alles schriftlich per Einschreiben.:-(

Theda

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Oje, ihr hattet nur mündl. gekündigt?

Nee, meine Kündigung liegt schriftl. bereit. Da es eine Einliegerwohnung im Haus ist werde ich sie persönlich abgeben und mir unterschreiben lassen!! Einmal für mich und einmal für die Vermieter.

Alles gute
Bienchen

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Ich fürchte da habt ihr schlechte Karten. Eine mündliche Kündigung zählt nicht, zumal ihr keine Zeugen habt.
Wir hatten einen ähnlichen Fall. Wir haben zwar schriftlich gekündigt, haben damals dummerweise auf eine Rechtsberatung gehört, die uns empfohlen hat, nur einen Einwurf-Einschreiben dem Vermieter zuzusenden, weil sonst könnte er ja die Annahme verweigern. Was sich hinterher als völliger Blödsinn rausstellte. Unser Anwalt meinte später nämlich, das das egal wäre, auch bei Annahmeverweigerung gilt es als zugestellt. Wir haben uns dann nicht weiter drum gekümmert, weil der Vermieter auch wußte, daß wir kündigen werden, weil richtig Streß war. Die neue Wohnung hatten wir schon und die alte Wohnung mußten wir noch Tapeten abreißen. Wir hatten also Streß pur und irgendwann kam ein Schreiben vom Vermieter, von wegen Mieterhöhung. Und ich dachte nur:" Häh?!" Ja, das tolle Einwurf-Einschreiben ist bei der Post verschütt gegangen und so haben wir die Kündigungsfrist versäumt und mußten nochmal kündigen und komplett die Monatsmieten bezahlen.
Also, versuche dich mit dem Vermieter zu einigen, daß ihr dann nur die Oktobermiete noch zahlt. Und am besten schriftlich aufsetzen, sonst müßt ihr jetzt noch schriftlich kündigen und dann müßtest ihr eh bis Januar bezahlen. Ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, aber bis zum 3. Werktag könnt ihr noch kündigen, glaube ich...wie gesagt - ohne Gewähr!