Kosten für Wärmezähler auf Mieter umlegen ?

Hallo zusammen,

in einem Zweifamilienhaus wohnt der Eigentümer in der einen Wohnung, die andere Wohnung ist vermietet.
Um die Heizkosten aufzuteilen, befinden sich an der Heizungsanlage 2 Wärmezähler. Der eine Zähler misst die Wärmemenge, die der Mieter verbraucht, der andere Zähler die Gesamtwärmemenge (ohne Warmwasser).
Der Mieter zahlt den Anteil der Gasrechnung, der seinem Anteil am Gesamtwärmeverbrauch entspricht.

Beide Wärmezähler müssen nun ausgetauscht werden, da die Eichfrist abgelaufen ist. Kosten EUR 600,-.

Können diese EUR 600,- nun (verteilt auf die 5 Jahre Eichfrist) KOMPLETT auf den Mieter abgewälzt werden ?
Würde der Vermieter alleine im Haus wohnen, bräuchte er ja keine Zähler.
Oder 50/50 ?

Auf Eure Meinungen bin ich mal gespannt.

Gruß

bezzi

1

nicht ganz richtig ---

die kosten bei KAUF dürfen nicht umgelegt werden -- auch nicht,wenn man es einfach durch 5 jahre teilt ...

die wärmefirmen bieten aber an, solche geräte zu mieten bzw. per jährlichem wartungsvertrag zur verfügung zu stellen: paradoxer weise, sind diese kosten auf die mieter umlagefähig... und dann natürlich nur die kosten für deinen einen zähler und nicht für beide --- der zweite muss der vermieter zahlen, das zählt unter pech, wenn man selbst drin wohnt...

wenn dein vermieter die dinger also gekauft hat, musst du sie nicht bezahlen.

lg
tanja

2

Mist.

Der Vermieter bin ich...

Und die EUR 620,- Rechnung liegt vor mir....#heul

Aber von der Steuer kann ich es wenigstens absetzen, oder ?

3

es hat mir keine Ruhe gelasen, darum habe ich nochmal gegoogelt und das gefunden:



Wer trägt die Kosten für den Austausch nach Ablauf der Eichgültigkeit?

Umlage bei vermieteten Wohnungen

Die Kosten für die Geräteeichung gehören zu den nach der Heizkostenver- ordnung § 7 Absatz 2 und § 8 Abs. 2 sowie nach § 21 Absatz 1 der Neu- baumietenverordnung umlagefähigen Kosten.

Die Kosten für neue Wohnungszähler sind günstiger, als die vorhandenen Geräte auszubauen, wieder aufzubereiten, neu zu eichen und wieder einzubauen. Zumal für die Zwischenzeit ein Ersatzgerät installiert werden müsste.

Sind die Kosten für neue Geräte nicht höher als die Summe der Kosten für den Ausbau, die Wiederaufbereitung und anschließenden Einbau inklusive Ersatzgerät, können die Kosten für neue Zähler komplett auf die Mieter umgelegt werden.

Wichtig ist jedoch, dass die Kosten nicht auf einmal, sondern nach der Nutzungsdauer umgelegt werden. Bei Warmwasserzählern z. B. auf fünf Jahre, jeweils nachschüssig.




Demnach könnte ich es doch umlegen und werde es auch tun.

Danke trotzdem.

Gruß

Bezi