Nasse Wände-Mietminderung ab wann????

Huhu...

wir haben im Wohnzimmer eine nasse Wand und bis jetzt passiert hier nicht wirklich was bzw. meine Vermieter interessiert es nicht wirklich. Eine Firma war zwarschon da aber wirklich machen dürfen die von den Vernietern aus auch nichts, (Die wollen das da ein bissle Silikon um das Fenster geschmiert wird und gut ist.)
Jetzt kommt der Winter und immer wenn es regnet,wird es noch schlimmer.Wer kennt sich mit Mietminderung aus, bzw. wie genau muss ich das veranlassen und ab wann darf ich das überhaupt?

Gruß und Danke Druschi

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Mal ne andere Frage. Warum ziehst du nicht aus? #kratz

Die Wand ist nass, die Tapeten sicherlich ruiniert, der Schimmel bestimmt schon da. Was das für deine Gesundheit bedeutet dürfte dir eigentlich klar sein. Wenn der Vermieter bis jetzt nichts gemacht hat wird er auch weiterhin nichts dagegen unternehmen.

Mir wäre meine Gesundheit wichtiger als 20 Euro im Monat an Miete zu sparen...

LG Ina

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Hallo Ina,

das wollen wir auch bzw.sind auf der Suche nach was Eigenem.Ich hab nicht geschrieben das ich in der Wohnung bleiben will, sondern hab mich nur nach Schritte zur Mietminderung erkundigt.
Ich hab nie gesagt das mir 20 € wichtiger sind wie meine Gesundheit #kratz und ich glaube auch nicht das man bei Euch von heute auf morgen ne andere Wohnung hat.
Deine Antwort hättest Du Dir wirklich sparen können.

Gruß Druschi

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So kam das aber nicht rüber.
Bei uns sind eigentlich einige Wohnungen frei. Das dürfte nicht das Problem sein, dann eher die 3 Monate Kündigungsfrist.

Am besten läßt du dich beim Mieterschutzbund oder direkt beim Anwalt beraten. Auf eigene Faust ohne die nötige Erfahrung kommt ihr bestimmt nicht weit. Es soll wenn dann ja auch rechtlich abgesichert sein, oder.

LG Ina

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Hallo Druschi,

du musst deinem Vermieter ein Schreiben aufsetzen, in dem Du den Mangel beschreibst und Du ihm eine Frist setzt. Innerhalb dieser Frist sollte der Mangel behoben sein.
Ich würde dann noch ein zweites aufsetzen, wenn er nicht tätig wurde, dass Du ihm noch einmal eine Woche Zeit gibst und ansonsten die Miete minderst.
Wird er dann nicht tätig, mindert Ihr.
Um wieviel gemindert werden kann, kann ich dir nicht sagen. Solltest du mal googeln. Im Internet findest du sicher ganz viel drüber.

Ich würde aber eher die Rechtschutz einschalten, wenn ihr eine habt.

LG
Barbara

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Hallo Druschi,

ich kann dir auch nur Raten, als erstes einen offizellen Brief an Euren Vermieter zu schreiben und ihm eine Frist zu setzten bis wann er die Mängel behoben haben muss.

Du kannst ihm auch direkt mitteilen, das Du gerne einen Sachverständiger haben willst, der sich das mal ansieht und ggfs auch die Feuchte mit einem Speziellen Feuchtemessgerät nachmisst.
Dabei gelten ca. folgende Werte (diese aber bitte nur als Anhaltswerte sehen da ich schon zu lange raus bin aus dem Geschäft).
Alles was unter und bis 80 ist, ist ok, d.h. man spricht von keinen nassen Wänden.
Werte zwischen 80-120, dann redet man von feuchten Wänden, ab 120 - 160 wirds nass....
Wasser sucht sich leider seinen Weg.
Je Höher dann euer Wert ist, desto länger müssten dann die Bautrocknungsgeräte laufen. Was ich dann auch mit einer Mitminderung machen würde, da ein Benutzen des Raumes nicht gerade einfach ist.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ach so noch was:
Makiere einfach mal den "Fleck" mit einem Bleistift, fahr drum rum, dann sieht man direkt wie weit er sich ausbreitet und in welcher Zeit.

Viel Glück.