Hallo zusammen!!
wir haben so Ärger mit unserer Vermieterin..
- Heizung defekt
- Schimmel im ganzen Haus (2-Fam.-Haus) im Keller ganz schlimm
- Fenster undicht (es zieht wie Hechtsuppe)
- usw. könnte eine endlos Liste schreiben.
Haben jetzt zum 31.11 gekündigt. ENDLICH!!! Juchuuuuu!! Sind auch schon so gut wie umgezogen. Jetzt hat sie uns eine Rechnung ( von 1500€) über Schäden geschickt, die schon vor unserem Umzug da waren (z.B. Badwaschbecken hat einen Riss). Bevor wie die nicht bezahlen bekommen wir auch unsere Kaution von 600 € nicht. Da wir die Vermieterin eigentlich privat kannten, haben wir die Schäden nicht im Mietvertrag damals (vor 2 Jahren ) vermerkt. Sie meint jetzt nur, wir müssten nachweisen, dass die Schäden schon waren.
Wie den??? Und stimmt das? Was können wir tun??? Werden es auf keinen Fall bezahlen, da wir zum Einzug fast 2000€ reinrenoviert haben. Das Geld sehen wir auch nie wieder.
Hoffe es hat jemand Tipps für mich wie wir uns wehren können.
Grüße
Vermieter will 1500€ für angebliche Schäden!!! Wie wehren????
Helfen kann ich Dir leider nicht...uns ist es genauso ergangen. Die Vermieter sind Freunde meiner Eltern...seit 30 Jahren.
Nach unserem Auszug hat er alle Türen+Rahmen gestrichen, die Fensterbänke neu lackiert und den Flur tapeziert (weil wir das ja alles sooooooooo kaputt gemacht haben), unsere Mietkaution von 1500Euro haben wir nicht zurück bekommen.
hallo,
also, das ist echt ärgerlich - gut, dass ihr da bald raus seid!
habt ihr denn ein übergabeprotokoll von damals, als ihr die wohnung übernommen habt (schäden werden ja nicht im mietvertrag vermerkt, sondern dort...zumindest in der regel) wenn ja, dann könnt ihr euch damit schon gegen solche schäden wehren, die da protokolliert wurden.
wenn ihr keines habt, dann ist es schwieriger, weil dann ja aussage gegen aussage steht: ihr behauptet, die schäden waren bei einzug da und der vermieter behauptet natürlich das gegenteil...
ohne protokoll werdet ihr es schwer haben den beweis zu führen, dass ihr nicht schuld habt.
die kaution wird die vermieterin wohl auch zumindest noch einbehalten können (teilweise bis zu 6 monaten!), weil sie ja genau die sicherheit für solche schäden während der mietzeit wäre.
wendet euch an den mieterschutzbund - die können da in der regel helfen!
lg - kitty
Hi!
Wer war denn bei der Übergabe dabei, als Ihr die Wohnung übernommen habt?
Verena
Ich, mein Mann und die Tochter der Vermieterin. aber die hält ja logischerweise zu ihrer Tochter. Das Haus ist und war damals schon in einem absolut katastrohalen Zustand. Im Keller sind die Wände so feucht und schimmlig das man mit dem kleinen Finger durch die Mauer bohren kann. wie schon gesagt die Heizung ist absolut im Eimer (stammt von 1972). Und das war ja alles schon.
sie will das Geld ja für:
- das Waschbecken
- den Schimmel den wir in jedem Raum haben (nur komisch das es im ganzen Haus schimmelt. Auch in der Wohnung im 1. Stock.
- Den angeblichen schönen Teich den wir zugeschüttet haben (war in wirklichkeit ein Loch, mit Dreckwasser gefüllt) Da haben wir Gott sei Dank Fotos. Haben auch Fotos von der Wohnung wie sie vor unserem Einzug aussah.
Aber halt nur Allgemeine.
Könnte man die renovierungskosten zurückfordern???
Danke für eure Hilfe
Waren damals recht blauäugig. Man lernt daraus. ´Ziehen jetzt in unser Eigenheim.
Lese ich daraus, dass Ihr 3 Personen bei der Übergabe gewesen seid? Wenn ja, dann seid ihr 2 gegen 1, das kommt Euch schon mal zu Gute!
Ansonsten ab zum Anwalt oder Mieterschutzbund! Was den Schimmel angeht, wäre ein Gutachten nicht schlecht. Ist natürlich alles ne Kostenfrage...
Ja, aus sowas lernt man... Ich stand auch schon mal mit einer Ex-Vermieterin vor Gericht, habe aber auch gewonnen.
Hallo,
Ihr habt doch sicher eine Haftpflichtversicherung. Fordere Deine Vermieterin auf, dass sie genau die von Euch - angeblich - verursachten Schäden schriftlich auflistet und die Kosten aufzeigt, die durch Reparatur/Ersatz anfallen. Sag ihr, dass Du diese Liste für die Versicherung brauchst, damit ein Versicherungsagent diese Schäden begutachten kann. Vielleicht wird sie dann etwas kleinlauter.
Renovierungskosten kannst Du im übrigen nicht von ihr verlangen; das war sozusagen Euer Privatvergnügen.
LG
Linda
Hallo,
vollkommen richtig, die Versicherung zahlt den Schaden, natürlich mit Abzug Neu für Alt, dh. war das Waschbecken zB 8 Jahre alt und hätte eine Lebensdauer von 10 Jahren gehabt, dann bekommt sie nur 20% der Kosten für ein neues.
Ansonsten hat die Vermieterin natürlich recht, dass ihr beweisen müsstet, dass die Schäden beim Einzug da waren.
Aber versuch es mit der Versicherung, da werden die meisten Vermieter sehr kleinlaut, besonders wenn sie von den Abzügen hören. Insgesamt ist auch zu überlegen, ob die "Schäden" nicht normale Abnutzung sind bzw. Sachen betreffen, die der Vermieter ersetzen muss, oder der Vermieter gar nicht nachweisen kann, dass ihr die Schäden verursacht habt (Vermieter bemängeln gerne Sachen im Treppenhaus).
Das ist doch einen Versuch wert, ansonsten müsst ihr es unter Lehrgeld abbuchen.
lg
Hallo,
wir hatten einen ähnlichen Fall, bevor wir in unser Eigenheim gezogen sind. Du hast geschrieben das ihr Fotos habt- gut die hatten wir nämlich auch. Zeig ihr die Fotos, am besten erstmal nur die von schrottigem Teich (Sichhereitsrisiko), und dann sag das ihr auch Bilder der restlichen Wohnung habt und wenn sie euch eure Kaution nicht zurückzahlt, dann geht ihr zum Anwalt und klagt das Geld ein. Bei uns hat das funktioniert. Achso und bezüglich des Waschbeckens, wenn es kein Neues war, und davon gehe ich aus-- dann muss sie euch erstmal beweisen das es mutwillig zerstört wurde, irgendwann sind diese Becken nunmal verschlissen und das muss der Vermieter zahlen.
LG Alex, die echt froh ist keinen Vermieter mehr zu haben
das wird wohl vor gericht gehen! ich hoffe ihr habt ne mietrechtschutz!