Hallo, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs mal, muss Dampf ablassen!!
Wir sind letztes Jahr umgezogen, in unsere derzeitige Wohnung, da es hiess, ich kann nach meinem abgang keine kinder mehr kriegen!
Wir haben einen mietvertrag abgeschlossen, in dem man in den ersten 3 jahren nicht ordentlich kündigen kann. Damals kein Problem!! Nur wohnen wir in einer 3zimmer 68qm Wohnung im 3. stock ohne aufzug, haben alles versucht, die wohnung so gedanklich umzuräumen, das wir das hinbekommen!!wir haben in der küche keinen platz einen tisch hinzustellen, die zimmer sind so klein...und der 3. stock ist halt auch der wahnsinn...noch dazu kommt, das mein mann in schichtbetrieb arbeitet und oft nachtschicht hat demnach tagsüber schlafen muss, heilloses chaos!
ich darf vom Gyn aus keine treppen mehr laufen, das hat er attestiert, und somit hab ich wegen zwillingsfamilienzuwachs die ausserordentliche kündigung geschrieben, mit dem attest vom arzt!
jetzt haben sie wiedersprochen, nur wenn ich einen adequaten und soliden nachmieter finde, würden sie uns entgegenkommender weise vorzeitig aus dem mietvertrag lassen.
jetzt ist meine angst, das wir keinen nachmieter finden! und die neue wohnung im erdgeschoss beziehen wir am 01.07.!
können wir die mietzahlungen einstellen und werden dann nach 3 monaten fristlos gekündigt??und wir kommen so aus unserem mietvertrag raus??
bin grad sehr am verzweifeln, weiss irgendwer rat??
danke fürs lesen...damiemama
Ich reg mich grad so tierisch auf!!Wohnungskündigung
hallo!
hab ich das richtig verstanden? die vermieten dir ne wohnung, du bekommst nachwuchs und mietest im gleichen haus (=gleicher vermieter) eine andere wohnung und darfst aus dem mietvertrag der derzeitigen wohnung nicht vorzeitig raus? schon komische methoden...wenn es so war, hättet ihr euch ja eigentlich vor unterzeichnung des neuen mietvertrages um die beendigung des alten vertrages kümmern können/müssen/sollen.
mietzahlungen einstellen halte ich für keine gute idee...du hast einen vertrag mit einer mindestlaufzeit von 3 jahren vereinbart und musst diesen erfüllen...ob du nun früher ausziehst ist dabei uninteressant...du musst für 3 jahre miete zahlen...
versuch halt möglichst schnell einen guten nachmieter zu finden...ansonsten sieht es wohl eher schlecht aus...
lg
claudine
Hallo, nein, die neue Wohnung ist nicht im gleichen Haus und auch nicht der gleiche Vermieter! Wir haben ja telefoniert mit der jetzigen Hausverwaltung, und die haben gesagt, in unserer Situation, Zwillinge, Kleinkind, 3. Stock ect. können wir zum 31.6. aus dem Mietvertrag, ich solle nur schriftlich die Kündigung schreiben, das haben wir getan und jetzt haben sie doch wiedersprochen!
Danke für deine Antwort!!
Die Miete einfach nicht mehr bezahlen ist jawohl keine Lösung - da dürfte es nicht lange dauern, bis ihr Post vom Anwalt bekommt.
Ich würde mich mal bei einem Anwalt für Mietrecht schlau machen.
Ansonsten ist ja noch etwas Zeit - vielleicht wirds ja was mit dem Nachmieter.
LG Lena
Mal ehrlich,wenn du die Wohnung nicht toll findest,warum habt ihr sie überhaupt genommen?Küche zu klein,Zimmer zu klein...
Das mit der Einstellung der Mietzahlung würde ich mal ganz fein lassen,ihr kommt vielleicht aus dem Vertrag raus,aber da es eine individuelle Kündigungssperre gibt,kann euch der VM auf Schadensersatz der ausstehenden Mieten bis 2010 verklagen!!
Ich würde schleunigst das Angebot des VM annehmen und einen Nachmieter suchen.
Und ohne den Zeigefinger heben zu wollen: Wieso mietet man eine neue Wohnung an,wenn der Auszug aus der alten noch nicht völlig geklärt ist?
Echt ein bißchen blauäugig!!!
Sorry, wir, also mein Mann, Sohn und ich kommen super in dieser Wohnung klar! Haben einen Essplatz im Wohnzimmer, und die Zimmer langen vollkommen für uns 3! Nur nicht wenn die Zwillinge im Sommer da sind! Weil für Babybetten und noch nen Schrank definitiv kein Platz ist! Geschweige denn für ne Wickelgelegenheit!!Und ein Wohn/Schlafzimmer können wir auch nicht machen, da wir ja den Essplatz im Wohnzimmer haben, und wenn mein Mann tagsüber schläft, kann ich weder Essen noch mich irgendwo aufhalten als in den Kinderzimmern!Und in einem Raum leben, wo gegessen und geschlafen wird, ich weiss nicht wer das aushält!!
Wie gesagt, ich hatte mit der Hausverwaltung telefoniert, und die sagten mir, das ich wegen unserer Situation zum 31.6. aus dem Mietvertrag komme, ich solle nur eine schriftliche ausserordentliche Kündigung mit Grund schicken, und dann haben sie doch wiedersprochen!! Das ist ja mein Problem!!
Also in der ersten Zeit brauchen die beiden doch kaum Platz? Bettchen wird doch sicher mit ins Schlafzimmer passen, wickeln kann man auf dem Boden oder Bett und wenn kein weiterer Schrank reinpaßt, räumt man eben ein oder zwei Fächer in Eurem oder dem des Sohnes frei...
Immer noch besser als für die nächsten 2 Jahre doppelte Miete zu zahlen.
Gruß,
phoe-nix
1. Kann der Vermieter nichts für die falsche Diagnose, dass Du keine Kinder mehr bekommen kannst.
2. Sei froh, dass der Vermieter Dir entgegenkommt und Du einen adäquaten Nachmieter suchen kannst. Du solltest jetzt nicht lange lamentieren, sondern die Zeit nutzen und einen Nachmieter suchen.
3. Den Versuch, die Mietzahlungen einzustellen, solltest Du gar nicht erst starten. Es sei denn, Du hast genügend Geld für Gerichtskosten, Du kannst mit Gehaltspfändungen leben und negative Einträge in der Schufa interessieren Dich nicht.
Hallo,
Du solltest in dieser Sache mal an einen Mieterverein herantreten.
Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass es ein Sonderkündiungsrecht gibt, wenn Nachwuchs erwartet wird und die Wohnung dann zu klein ist.
LG
Bianca
Allein die veränderte familiäre Situation räumt kein Sonderkündigungsrecht ein.
Allerdings kann es nach den konkreten Umständen treuwidrig sein, einen Nachmieter abzulehnen.
Ansonsten kann die Wohnung für die Zeit auch untervermietet werden, hierzu müsste der Vermieter aber seine Zustimmung erteilen.
Ann
Hallo,
ich kann deine Lage verstehen und möchte dir als erstes Raten den Zeitmietvertrag prüfen zu lassen, da Zeitmietverträge nur unter gesetzlichen Bestimmungen seit 2001 möglich sind. Sollte dies nicht so ein gesetzlicher Zeitmietvertrag sein, ist er auf unbestimmte Zeit geschlossen und du hast normale Kundigungsfrist.
Ist er denoch ein Zeitmietvertrag nach Gesetz, habt ihr bei zu erwartenden Nachwuchs keine große Chance aus dem Vertrag zu kommen. Außer die Wohnung ist unzumutbar klein, dies ist aber immer Auslegungssache.
Am besten gleich zum Mieterschutzbund oder zu einem Anwalt für Mietrecht, der Anwalt ist besser wenn es schnell gehen muß.
Grüße
Antje
Ich nochmal:
Eure Argumentation erscheint mir ziemlich ungünstig.
Du reichst ein Attest mit ein, nachdem Du keine Treppen steigen darfst während der Schangerschaft. Die neue Wohnung habt Ihr aber erst zum 01.07., 4 oder 5 Wochen vor ET?!
Dann müßte ja jeder, der sich die Beine verletzt hat und ein entsprechendes Attest für 6 Wochen vorlegt, ohne Rücksicht auf Verträge seine Mietwohnung kündigen können....
Mein Rat: Sucht Euch einen Nachmieter und versucht parallel, mit dem neuen Vermieter zu verhandeln, wenn Ihr nicht über längere Zeit zwei Mieten zahlen könnt.
Es durhc Nichtzahlen auf eine Kündigung anzulegen, ist Unsinn. Der Vermieter muß Euch gar nicht kündigen, außerdem seid Ihr dennoch weiter an den Vertrag gebunden und müßt schlimmstenfalls Anwalts- und Verfahrenskosten + die Miete bis Vertragsablauf zahlen....
Gruß,
phoe-nix