guten morgen zusammen,
bei uns ist wahrscheinlich ein vogel gegen die scheibe geflogen und nu ist in der scheibe ein loch. eben habe ich bei unserem hausmeister angerufen um bescheid zu geben. er fragte wg glasversicherung - nö haben wir nicht!!! er meinte wir müssen das selber zahlen, die fenster sind ja auch an uns vermietet!!!!!
dh wenn die haustür kaputt ist, müssen wir die auch zahlen oder was?????
weiß jemand bescheid?? stimmt das???
vielen dank und noch nen sonnigen tag überall
lg nina
fenster kaputt - wer muss zahlen bei nietwohnung???
also glas muss glaub immer selbst bezahlt werden.wenn man keine versicherung hat.
Hallo Nina,
Fenster gehören zum Haus und damit zum Vermieter, d.h. er muss zahlen --> das ist zumindest meine Meinung. Hatte letztens auch ein kaputtes Fenster, wäre nie im Leben auf die Idee gekommen, das selbst zu zahlen, hat der Vermieter auch anstandlos übernommen.
Sicherheitshalber würde ich einfach beim Mieterschutz nachfragen, dann weißt Du es 100%ig.
Müsste der Schaden nicht auch über eure Haushaltsversicherung abgedeckt sein?
Lg Barbara
Ein Loch oder ist die Scheibe auch gesprungen ?
Also wenn ihr keine Hausratversicherung in der die Fensterscheiben mitversichert sinde, muss natürlich der Vermieter zahlen.
Gruß Ann
das zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters / Eigentümer !
ambesten persönlich bei ihm vorsprechen und schriftlich ergänzen !
und um schnellen Glasaustausch drängen !!!
LG
Beate
Sofern ihr keine Glasversicherung habt, müsst ihr das zahlen.
LG
Christina
Lustig, was manche Vermieter sich erlauben.
Wenn ihr das Fenster nicht kaputt gemacht habt, dann ist es Vermieters Sache.
Gruß
Manavgat
Hallo!
Wir hatten mal nen ähnlichen Fall aber mit einer Türzarge.
In meinen Augen gehört auch das Fenster zur Wohnung und damit muss der Vermieter es ersetzen. Der sollte eine Wohngebäudeversicherung / Glasversicherung haben.
Deine Hausratversicherung zahlt definitiv nicht, da es nicht zu eurem Hausrat gehört (nimmst die Fenster ja nicht mit, wenn du ausziehst).
Wir haben dem Hauswart gesagt, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür zuständig ist und diese sich gegebenenfalls mit unserer Haftplicht in Verbindung setzt (bei uns war es ein von uns verschuldeter Wasserschaden). Haben nie wieder etwas gehört. Türzarge wurde ersetzt.
Gruß Christiane
Hallo Nina,
in deinem Fall hat der Vermieter die kaputte Glasscheibe zu ersetzen.
Wenn das Fenster zur Mietsache gehört, so würde es sich bei dem kaputten Fenster um einen Mangel der Mietsache handeln.
Sollte der Vermieter dem Mieter Eigenverschulden nachweisen können, so braucht er selbst für den Schaden nicht aufkommen. Er kann den Mieter hierfür belasten.
Sollte der Mieter sich weigern, so könnte der Vermieter den Schaden reparieren lassen und diese Kosten von von der Mietkaution einziehen.
Danach könnte der Vermieter den Mieter per Fristsetzung auffordern, die Mietkaution entsprechend wieder auf zu füllen.
Tut der Mieter das nicht, kann der Vermieter ( mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich ) Klagen.
Hat der Vermieter letzendlich dann diesen Titel kann er gegen den Mieter vollstrecken. Notfalls mit der Wohnungskündigung.
Ich empfehle dringend, dem Vermieter sofort eine schriftliche Mängelanzeige zum Nachweis zu zu stellen.
Sonnige Grüße aus der Bundeshauptstadt
Nobility