zur Wohnungskündigung bzw. Kündigungsfrist/schutz

Hallo zusammen,

wir haben evtl. die Aussicht auf eine neue Wohnung,zum 1.8.08.
Wenn ich jetzt die Kündigung zum 1.6.08 schreibe,habe ich ja drei Monate Kündigungsfrist. Das heißt ich müsste evtl. noch einen Monat länger Miete zahlen. Soweit alles kein Problem. Nun zu meiner Frage:

Wenn mein jetztiger Vermieter aber schon für den 1.7.08 neue Mieter findet,kann er uns dann schon vorher "rausschmeißen" oder muss auch er sich an die Kündigungsfrist halten, soweit nichts anderes vereinbart ist? Und müssen wir,wenn wir ausgezogen sind,z.b. 1.8., danach noch die Nebenkosten zahlen,oder nur die Kaltmiete?

Lg Sue

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1. Nein der Vermieter kann euch nicht zum 1.7.08 rausschmeissen. Wenn ihr Glück habt, findet er zum 1.8 jemanden und ihr löst den Vertrag in beiderseitigen! Einvernehmen auf.
2. Ihr müsst noch die volle Miete zahlen = Kaltmiete + komplette Nebenkosten.

Gruß Julia

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Erstmal danke für deine Antwort!

Hmm, ist ja blöd das man noch die vollen Nebenkosten bezahlen muss,obwohl man diese nicht mehr nutzt!

Lg Sue

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Das zu viel gezahlte gibt's dann ja bei der Abrechnung wieder. Bei einem Monat wird das ja nicht so arg viel sein.

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Hallo Sue,

Natürlich kannst du deinen unbefristeten Mietvertrag JEDERZEIT ordentlich kündigen.

Niemand kann dich zwingen bis zum Ende der Mietdauer in der Wohnung zu wohnen. Das bedeutet, du kannst jederzeit, auch vor Mietende, aus der Mietwohnung ausziehen.

Dein Vermieter hat gegen deine Ordentliche Kündigung keine Rechtsmittel. Nur bei schweren bzw. sehr schweren Verstößen gegen den Mietvertrag als solchen hätte der Vermieter die Möglichkeit das durch den Mieter ordentliche gekündigte Mietverhältnis seinerseits außerordentlich zu kündigen.

Der Vermieter hat bis zum regulären Ende des Mietverhältnises Ansprüche auf die volle Höhe des vereinbarten Mietzinses.
Der Vermieter hat gegen den Mieter des weiteren Ansprüche auf die Ordentliche Wohnungsübergabe.

Gruß
Nobility

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Das ich auch während der dreimonatgen Kündigungsfrist ausziehen kann wann ich möchte,ist klar.ABer kann der Vermieter sagen das wir eher,in der der Zeit der Kündigungsfrist,ausziehen müssen,weil er schon einen Nachmieter hat(z.b. nach 2Monaten)? Es sei den es ist vereinbart gewesen!

Zu den Nebenkosten:
Dies müsste sich ja dann erheblich in der Jahresendabrechung wiederspiegeln(z.b. noch 2 Monate gezahlt,aber nicht genutzt) Und müsste ich die Wohnungsschlüssel und die Übergabe bei meinen Auszugstermin machen oder aber erst nach Ablauf der Kündigungsfrist?
Wäre ja blöd wenn der Vermieter die Schlüssel hat-wir schon ausgezogen-und bezahlen aber noch Miete und Nebenkosten. Der Vermieter könnte die Nebenkosten ja den nochmal extrem in die Höhe treiben,oder sehe ich das falsch? Zumal unser Vermieter im selben Haus wohnt!

Danke für deine Antwort!

Lg Sue

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Nein, natürlich kann der Vermieter Euch nicht vor die Tür setzen während der regulären Kündigungsfrist.
Er ist genau so an Fristen gebunden wie Ihr.

Ihr habt auch das Recht, die Schlüssel zu behalten bis zur Übergabe am Ende des Mietverhältnisses. Dann werden auch die Zählerstände abgelesen, zur Sicherheit könnt Ihr Euch die ja beim Auszug notieren.

Warum soltle der Vermieter bei Euch die Heizung/Wasser/Strom aufdrehen?

Gruß,

phoe-nix

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Du schreibst die Kündigung nicht zum 1.6.08 !

Bedenke die 3 Monate Kündigunsfrist !

Richtig ist, zum 31.08.08 zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 04.06.08 nachweislich beim Vermieter eingegangen sein.

Bis zum 31.08.08 habt ihr die Wohnung zur freien Verfügung und müsst auch solange Miete und Nebenkosten zahlen. Vorher kann der Viermieter nicht an andere Vermieten, es sein denn, ihr einigt Euch beide auf einen vorzeitigen Übergabetermin gegen Erlass der restlichen Miete (Aufhebungsvertrag).

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ist schon klar.

Sie meint sehr wahrscheinlich, dass sie ihre Kündigung bis zum 01.06.08 geschrieben haben will. Nicht dass sie zum 01.06.08 fristgerecht kündigen will. Das ist klar, dass wären ja grade mal 14 Tage.

Sie hat halt wie viele andere auch hier sich nur nicht richtig ausgedrückt.

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Hallo Nobility,

Du weisst es ja selber gut genug. Wenn es hart auf hart kommt zählt vor Gericht nicht, was man eventuell gemeint haben könnte, er zählt was schwarz auf weiss geschrieben steht. Und ein falsches "zum" kann da schon arge Probleme bereiten, wenn dadurch Fristen falsch angegeben werden.


Gruß

bezzi