Hundegebell - gibt es da "Nachtruhe" - "Sonntage"??

Hallo,

die Nachbarn meiner Eltern haben 3 recht große Hunde, die auch viel im (großen) Garten sind. Blöderweise ist das Haus der Nachbarn ein Eckhaus und die Zaunstrecke entsprechend lang. Immer wenn jemand daran vorbeiläuft folgen die Hunde demjenigen und bellen dabei die ganze Zeit....

Das ist natürlich ziemlich nervig (meine kleine Tochter fing anfangs auch z.B. immer an zu weinen wenn die Hunde plötzlich kamen und bellten), aber so sind Hunde nunmal - kann man ihnen ja schlecht verbieten.

Meine Frage: meine Eltern haben ihr Schlafzimmer in Richtung des Gartens der Nachbarn und fühlen sich doch sehr gestört davon, dass die Hunde auch Samstags und Sonntags schon um 6 oder 7 Uhr morgens bellen. Gibt es eventuell irgendwelche (relativ aktuelle) Urteile darüber ob Hunde eine Nachtruhe - bzw. auch längere Nachtruhe an Sonn- und Feiertagen einhalten müssen? Denn es wäre immerhin ein Kompromiss, wenn wenigstens an den Wochenenden mal ein gemütliches Ausschlafen möglich wäre.
Meine Eltern würden auch mal rüber gehen und mit den Besitzern darüber reden. Generell besteht da bisher kein großer Kontakt - weder positiv noch negativ - aber es wäre eben schön schonmal die Rechtsgrundlage zu wissen. Vielleicht sind sie ja auch sehr einsichtig und lassen die Hunde am Wochenende länger drin.
Allerdings gehen die Hunde auch meines Wissens nach nie spazieren so dass sie ja sicherlich morgens raus müssen um ihr Geschäft zu verrichten, oder?

Mich würde dazu jedenfalls mal interessieren ob es Bestimmungen gibt - und dann müssen sie halt mal das freundliche Gespräch suchen und auf Verständnis hoffen!
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit den Hunden dieses verfolgen und dabei bellen abzugewöhnen? Eher nicht, oder?

Liebe Grüße,
Sonja

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Hallo Sonja!
Schau mal hier:
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Dort findest Du nicht nur Auktionen, sondern auch dbzgl. Urteile ;-)
Viele Grüße
Trollmama

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Hallo,

danke für den Link!
Ich bin da etwas skeptisch - folgendes Zitat:
"Nachts darf der Hund nicht bellen:
... Dauerkläffen ist nicht erlaubt. Deshalb müssen Tierfreunde vor allem von 21.00 bis 07.00 Uhr, zur Mittagszeit und an Sonn- und Feiertagen dafür sorgen, dass ihr Hund ruhig ist -OLG Hamm, Az. 22 U 249/89"

wäre zwar eigentlich hilfreich (wobei das mit den "an Sonn- und Feiertagen" etwas schwierig ist, man kann einen Hund doch nicht das ganze Wochenende im Haus lassen damit die Nachbarn nicht gestört werden???) aber das Urteil ist doch sicherlich von 1989, oder? Gibt es da nicht vielleicht etwas aktuelleres?

Wobei die Tendenz ja schon dahin geht, dass Hundebesitzer Rücksicht nehmen sollen - das reicht ja eigentlich schonmal als Gesprächsgrundlage. Einen Rechtsstreit würden meine Eltern sowieso gar nicht anfangen wollen, denn die Besitzer sind Rechtsanwälte :-)

Liebe Grüße,
Sonja

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Hallo Sonja!
Na gerade weil es Anwälte sind, sollten sie sich bestens mit den Gesetzen auskennen....;-)
Mir persönlich wäre es egal, ob dort Handwerker, Anwälte oder der Kaiser von China wohnen würde: Wenn dort ständig die Hunde kläffen, muß das aufhören.
Wie, ist allein Sache der Hundebesitzer. Denn es sind deren Hunde und wenn man sich Vierbeiner anschafft, dann muß man sich auch entsprechend um sie kümmern. Hier sollte man nicht das Problem der Nachbarn zu seinem eigenen machen.
Ach ja, die Urteile sind rechtskräftig, egal wie als sie sind.
Viele Grüße
Trollmama

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Hallo Sonja,
also auch für Hunde(besitzer) sind die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten,gerade also auch an Sonn- und
Feiertagen.
Wir haben auch zwei Hunde und passen auf, daß durch
die beiden niemand gestört wird, d.h. für uns wochentags geht es nicht vor ca. 8.00h raus in den Garten und geht gegen 22.00h spätestens rein und am
weekend bleiben sie bestimmt bis gegen 9.00h drinnen, aber ich muss dazu sagen, daß unsere beiden auch nicht so viel bellen und täglich ca. vier bis fünf mal Gassi gehen. Ich kann nicht verstehen, daß man mit Hunden nicht raus geht, egal wie groß der Garten ist ein Hund benötigt auch Umwelteinflüsse von außen durch Spaziergänge und Kontakt zu Artgenossen. LG Kim