Hallo,
wir haben einen Mietvertrag unterschrieben, in welchem beide Parteien für 4 Jahre auf eine Kündigung verzichten (ohne Angabe von Gründen). Nach 2 Jahren müssen wir aber wegen Nachwuchs früher raus. Unser Vermieter erklärte, dass er uns aus dem Vertrag rauslässt, wenn wir solvente und akzeptable Nachmieter vorstellen und es zu einem Vertragsabschluss kommt.
Wir haben über einen Makler ebensolche Nachmieter gefunden und es kam auch zu einem Vertragsabschluss.
ABER... der Vermieter verlangte plötzlich 40 Euro mehr Miete! Aus einem qm-Preis knapp an der Grenze wurde eine Wohnung die klar überteuert ist (Aussage des Maklers) und fast wären die Nachmieter noch abgesprungen.
Sollten die Nachmieter, nachdem sie nochmal drüber geschlafen haben, von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, müssen wir dann wieder auf die Suche gehen?? Es war so schon schwer genug für diese teure Wohnung jemanden zu finden. Oder hat sich das jetzt für uns erledigt, denn für unseren Mietvertrag (zu dem ursprünglichen Preis) hatten wir ja Nachmieter. Bereichert sich jetzt der Vermieter unangemessen, ist das dann wirklich noch unser Problem?
Bin mal gespannt auf eure Meinungen!
lg bine
Nachmieter gefunden, Vermieter erhöht Miete
ihr habt einen 4 Jahresvertrag unterschrieben
und wenn der Vermieter den solventen Nachmieter nicht nimmt oder der neue Mieter wieder abspringt !
ja , dann müsst ihr noch 2 Jahre wohnen bleiben
zumindest 2 Jahre Miete zahlen !
schließlich habt ihr diesen Knebelvertrag unterschrieben !
drücke euch die Daumen , dass es klappt sonst seit ihr die Dummen !!!
P.s der Vermieter darf die Miete bei Neuvermietung anziehen !
LG
Beate
Hallo
Inzwischen konnte ich herausfinden, dass es im Gegensatz zu anderen Verträgen beim Mietvertrag kein Rücktrittsrecht gibt. Somit hat sich das Ganze für uns ja wohl seid der Unterschrift erledigt. Puh!
Nur die neuen Mieter tun mir total leid. Zumal ich vom Makler erfahren habe, dass diese Leute vermutlich gar nicht einziehen werden, sondern parallel jetzt nach was zum Kaufen schauen. Sie haben zum Glück einen Vertrag mit normaler Kündigungsfrist.
Wegen "unterschreiben von Knebelverträgen"... leider ist das nicht immer so einfach, wenn der Vermieter der Meinung ist "so, oder gar nicht" und man eben dringend ne Wohnung zum entsprechenden Termin braucht, zudem von außerhalb kommt.
Aber nun gut, jetzt heißt es Kartons packen, nix wie raus und hoffen, dass es bei der Übergabe nicht noch Theater gibt.
lg bine
Das stimmt so nicht ganz.
In Härtefällen kann man aus solchen Verträgen aussteigen wenn man jemanden findet der in den bestehenden Mietvertrag so wie er ist einsteigt - ist jetzt etwas verkürzt dargestellt.
Wenn der Vermieter den anscheinend ja solventen Nachmieter nicht annimmt (zumindest nur in Verbindung mit einer Mieterhöhung) muss er sie trotzdem aus dem Vertrag entlassen. Dann erst ist es eine Neuvermietung und er kann die Miete festsetzen wie er mag.
Bitte nicht die verschiedenen Fälle vermischen!
Lg Ina
Du hast es ja schon selber bemerkt, ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht. Das gilt nur für Haustürgeschäfte und Internetkäufe.
Ich würde an Deiner Stelle aber UNBEDINGT mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen, in dem sich beide Parteien darüber einigen, dass das Mietverhältnis zum xx.xx.xx vorzeitig endet.
Sonst kommt der Vermieter in ein paar Wochen/Monaten, wenn die neuen Mieter gekündigt haben, wieder an und pocht auf die Einhaltung der 4 Jahre.
Vielen Dank für den Tipp!! Ich hatte schon ein Schreiben aufgesetzt, werde es jetzt aber auch als Aufhebungsvertrag deklarieren und da noch mal drauf hinweisen.
lg bine
Ein einseitiges Schreiben alleine reicht nicht. Du brauchst einen VERTRAG. Sprich: Mieter und Vermieter müssen beide unterschreiben, dass sie sich darauf geeinigt haben, das Mietverhältnis per xx.xx.xx zu beenden.
Sollte das so sein, würde ich einen Anwalt überprüfen lassen, ob nicht eine Sonderkündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund (Wohnung zu klein) nach BGB besteht.
Gruß
manavgat