Mietvertrag auf 5 Jahre?

Hallo miteinander,

vielleicht kann uns von Euch jemand weiterhelfen. Hab beim googeln irgendwie nichts passendes gefunden.

Haben uns gestern eine Wohnung angeguckt, die uns auch sehr gefällt. Allerdings will der Vermieter einen Mietvertrag über 5 Jahre abschliessen.

So lange wollen wir uns aber eigentlich nicht vertraglich binden.

Sind solche Mietverträge denn überhaupt zulässig?

Natürlich suchen wir ja eine Wohnung für längere Zeit und haben nicht vor in 1 oder 2 Jahren was anderes zu suchen, aber was ist zum Beispiel, wenn wir ein 2. Kind bekommen und uns die Wohnung zu klein wird? Haben wir dann auch kein Recht zu Kündigen?

Oder würdet Ihr da die Finger ganz davon lassen?

Immerhin ist das ja auch eine Absicherung für uns. Er kann uns ja auch nicht so einfach kündigen oder?

GLG lsmf0815

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hi,

wir hatten in unserer letzten wohnung auch einen auf 5 jahre berfristeten vertrag.....

wir konnten allerdings kündigen nur die vermieter eben nicht, da die eigennutzung erst nach den 5 jahren zu tragen kommt......

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Hallo smf0815,

wenn dir die Wohnung gefällt kannst du ruhig unterschreiben.


Warum?


Alles was in einem Vertrag, z.B. auch Mietvertrag Gesetzeswidrig vereinbart ist, ist ungültig.

Gruß
Nobility

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Hallo Nobility,

Damit setzt Du aber stillschweigend vorraus, das hier diese Vereinbarung ungültig ist. Das KÖNNTE hier so sein, sicher bin ich mir nicht.
Es ist z.Bsp. durchaus möglich, einen Kündigungsausschluss für 4 Jahre rechtlich verbindlich zu vereinbaren. Vielleicht dann auch für 5 Jahre.
Ein befristeter Mietvertrag ist auch möglich, wenn der Grund der Befristung nachvollziehbar angegeben ist.
Alles in allem wird das dann vor Gericht zu klären sein. Das wäre mir zu stressig.

Gruß

bezzi

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Hallo bezzi,

jede Vereinbarung ist ungültig wenn diese oder einzelne Teile davon gegen Allgemein geltendes Recht verstößt.

Darauf bezog sich meine Antwort auf die gestellte Frage. Nicht mehr und nicht weniger.

Zu deinen Ausführungen möchte ich ergänzend erwidern;
Der Vertragnehmer - in dem Fall Mieter - ist nicht verpflichtet den Vertraggeber - in dem Fall Vermieter auf Vertragsfehler hinzuweisen. Es ist allein Sache des Vermieters als Vertraggeber auf Fehlerfreie und Gesetzlich zulässige Vertragsformulierungen zu achten. Tut er das nicht, hat er allein evtl. Nachteile zu tragen.

Sollte es irgendwann zu einer Auseinandersetzung zu dem Punkt Vertragsfehler kommen, so denke ich dass der Fall schon in der Vorprozessualen Auseinadersetzung zum Nachteil des Vermieters entschieden wird. Und sollte der Vermieter die Angelegenheit uneinsichtig entgegen der Gerichtlichen Empfehlung weiter verfolgen, so hätte der Vermieter auch allein die Rechtskosten für seine nachlässige Vertragsformulierung zu tragen.

Gruß
Nobility

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Es ist zulässig, die Möglichkeit der Kündigung beidseitig für einen gewissen Zeitraum vertraglich auszuschließen.
Ebenso ist es möglich, Mietverträge zeitlich zu befristen, wenn ein bestimmter Grund vorliegt und angegeben wird.

Es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Euch angebotene Vertrag in der Form nicht durchsetzbar ist, aber der Ärger, wenn ihr dann doch früher raus wolltet, ist vorprogrammiert.

Ich persönlich würde dem Vermieter ganz klar sagen, dass ihr die Wohnung nehmt, wenn ihr einen "normalen" Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist bekommt.

Ansonsten lieber ablehnen und weitersuchen.

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Hier mal ein Ausriss aus Google:

"Dazu hat der BGH entschieden, dass ein zeitlich befristeter Kündigungsausschluss zulässig ist (VIII ZR 81/03, Urteil vom 22.12.2003, WuM 2004, 157; VIII ZR 379/03, Urteil vom 30.6.2004, WuM 2004,542). Allerdings darf der Mieter nicht länger als 4 Jahre gebunden sein, sonst ist der Kündigungsverzicht insgesamt unwirksam (BGH, VIII ZR 27/04, Urteil vom 6.4.2005).

Sollte sich eine derartige Verzichtsklausel in Ihrem Mietvertrag befinden, wäre diese unwirksam und der Mietvertrag mit 3 monatiger Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen."

Heißt also im Klartext, dass ihr unterschreiben könnt, weil ein fünfjähriger Kündigungsausschluss generell unwirksam ist.

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Hi,

ich kann davon nur abraten! Kenne zwar die aktuelle Gesetzeslage dazu nicht, aber ich habe 2001 einen 5-Jahres-Mietvertrag unterschrieben - weil ich auch dort bleiben wollte und so eine regelm. Mieterhöhung ausschließen konnte. Dann hab ich meinen Mann kennengelernt, bin schwanger geworden und die Wohnung zu klein. Habe gekündigt, weil ich dachte, das wäre ein wichtiger Grund... Ging aber nicht (war auch bei einem Anwalt u. habe mich beraten lassen). Aus dem Vertrag kam ich vorzeitig nur raus, weil die Vermieterin einen Nachmieter gefunden hat. Sonst hätte ich bis zum Vertragsende weiter zahlen müssen.

Gruß
Kim