Hallo @all,
wir wollen innerhalb der nächsten 2 Jahre bauen oder ein älteres Haus kaufen.
Einen Neubau würden wir natürlich bevorzugen. Da ich ab August wieder arbeite und dann auch ein Gewerbe anmelde (aber nur in Nebentätigkeit) haben wir uns gefragt ob wir auch Anrecht auf einen Bauplatz im Gewerbegebiet haben.
Ich werde Entspannungskurse anbieten (mach ich schon seit 2006) und Einzelpersonen beraten (bisher mache ich das in fremden Räumlichkeiten). Es wäre natürlich toll wenn ich sowohl ein Büro und einen größeren Entspannungsraum mit viel Liegefläche für meine Selbstständigkeit in Hausnähe hätte. Am Besten natürlich IM Haus.
So jetzt zu meinen Fragen:
1. Darf man auch mit Nebengewerbe ins Gewerbegebiet bauen (Dorfregion)? Oder ist ein Hauptgewerbe erforderlich (könnte ich ja dann anmelden)?
2. In der Bauverordnung steht, dass die Wohnfläche nicht größer als die Gewerbenutzungsfläche sein soll - wird es aber in meinem Fall zwangsläufig (Gewerbefläche ca. 70 m2. Wohnfläche 140m2). Wie hoch sind die Strafen? Rentiert sich das lieber die Strafe zu zahlen, als im normalen Baugebiet zu bauen (Nomalbaugebiet 500m2 = 70 000Euro, Gewerbegebiet 1000m2 = 53 000 Euro)?
3. Wie ist das, wenn ich nach 2 Jahren z.B. das Gewerbe aufgeben muss (will). Die können uns ja dann nicht mehr rauswerfen oder?
Das sind so Fragen mit den ich nicht direkt zum Baubüro will, mir ist das irgendwie peinlich zudem will ich die Chancen nicht zunichte machen, falls wir da bauen dürften (angeblich geht das auch wenns nur um Büro für ne Einzelperson geht).
Schonmal Danke vorab,
C
Bauen im Gewerbegebiet?
Woher hast du das mit den Strafen, wenn die Gewerbefläche kleiner ist als die Wohnfläche? Steht das auch in der Bauverordnung?
Also theoretisch könnten sie euch das Nutzungsrecht für das Wohnhaus absprechen, wenn du das Gewerbe abmeldest, bzw. wenn ihr euch nicht an die Verordnungen haltet. Und dann habt ihr da ein schönes Wohnhaus, in dem ihr nicht wohnen dürft. Aus wenn du es nicht glauben willst, aber das geht wirklich.
Ich meine sogar, dass ihr das Haus im Zweifel wieder abreissen müsst, wenn ihr euch nicht an die Vorgaben haltet.
Aber anstatt hier bei urbia zu fragen solltest du deinen Schweinehund überwinden und doch zum Bauamt gehen.
Oder du fragst einen Fachanwalt für solche Fälle.
Bei einer so wichtigen finanziellen Sache würde ich mich nicht auf die Ratschläge aus einem Forum verlassen.
Danke für deinen Beitrag. Ich wollte nur vorab Infos zu möglichen Regelungen eventuell mit Hinweis wo nachzulesen (um dann beim Baubüro besser vorsprechen zu können).
Das mit den Strafen hab ich von einer Bekannten die im Gewerbegebiet in einer anderen Gemeinde lebt. Sie meinte bei Ihnen hätte es sich rentiert, die Strafe war sehr niedrig.
Da wir hier sehr ländlich leben denke ich nicht, dass auf dem Dorf irgendjemand zum Abriss gezwungen wird.
Hallo,
maßgeblich ist § 8 der Baunutzungungsverordnung:
§ 8 Gewerbegebiete
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
(2) Zulässig sind
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
3. Tankstellen,
4. Anlagen für sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
3. Vergnügungsstätten.
LG, Benefine
Danke aber das hatte ich auch schon gelesen. Hilft mir nur nicht weiter. Ich kenne Fälle die nach Insolvenz weiter dort leben durften. Ich wollte nur entsprechende Regelungen hierzu erfahren.
LG C
Das Problem ist nicht, ob Du nach Insolvenz weiter dort leben kannst. Das Problem ist, dort überhaupt eine Baugnehmigung zu erhalten.
Da Ihr die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung nicht erfüllt, ist der Bauantrag abzulehnen.
Bei einer Insolvenz könnte der gewerbliche Teil an einen anderen "Gewerbebetrieb" vermietet werden, oder der gewerbliche Teil einer Nutzungsänderung zugegührt werden. Fraglich ist auch hier, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
LG, Benefine