Hallihallo!
Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen! Meine Freundin hat mit ihrem Mann das Haus seiner Schwiegermama überschrieben bekommen. Die Schwiegermama hat dort lebenslanges Wohnrecht. Sie wohnt unten im Haus, meine Freundin mit Ihrer Familie hat oben das Haus ausgebaut. Fakt ist nun dieser dass die Schwiegermama jetzt im KH liegt und sie den Wohnungsschlüssel einen anderen Sohn gegeben hat damit er Kleidung etc. holen kann. (Dieser Schlüssel ist ein Zentraler Schlüssel um überall ins Haus zu kommen.) Jetzt ist der andere Sohn dabei in Ihrer Wohnung renovierarbeiten auszuführen, was natürlich meiner Freundin und ihren Mann nicht Recht ist. (Klar ist ja auch ihr Haus, sie kümmern sich ja auch um ihre Mama) Noch dazu passt es ihnen auch nicht dass der Schlüssel jetzt in Händen anderer ist ohne dass gefragt wird.
Jetzt stellt sich natürlich meiner Freundin die Frage ob ihre Schwiegermama das Recht hat den Schlüssel einfach ohne Wissen des Hausbesitzers weiterzugeben. Sie hat zwar Wohnrecht, aber ist nicht Hausbesitzer!
Hmmm... Hat jemand da ne Ahnung wie es Rechtlich ausschaut?
Danke!
dreamdancer82
Wer kennt sich mit Wohnrecht aus?
Hi,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es gesetztlich geregelt ist, ob man einen Generalschlüssel an Dritte weitergeben darf oder nicht. Sowas kann man evtl. in einer Hausordnung, einem Mietvertrag, Kaufvertrag usw. regeln, aber das ist ja wahrscheinlich bei euch nicht der Fall. Im dinglichen Wohnrecht als solches wird das nicht ausdrücklich geregelt sein.
Ich denke, ihr müsst das untereinander "intern" regeln.
Selbstverständlich darf der andere Sohn deiner Schwiegermutter mit diesem Schlüssel nicht in eure Wohnung oder in andere private Bereiche. Dies wäre - ohne eure Zustimmung - Hausfriedensbruch. Wenn deine SM ihm aber ausdrücklich erlaubt hat, damit in ihre Wohnung zu gehen, so könnt ihr da wahrscheinlich nichts machen. Was die Renovierungsarbeiten angeht, könnt ihr dagegen vermutlich auch nichts machen, sofern deine SM dem zugestimmt hat. Es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die der Zustimmung des Eigentümers bedürfen.
Ihr solltet für solche Fälle einen Schlüssel anfertigen lassen, der nur den Zugang zur Wohnung deiner SM ermöglicht. Dann entsteht ein solches Problem gar nicht erst. Kann ja auch mal sein, dass deine SM jemanden zum Blumen gießen braucht, ihr seid vielleicht gerade auch im Urlaub - und sie gibt den Generalschlüssel den Nachbarn oder dem Friseur
Wie gesagt, in eure privaten Bereiche darf der andere Sohn nicht eindringen - ob mit oder ohne Schlüssel. Und ansonsten müsst ihr euch mal zusammensetzen und eine klare Absprache treffen, zur Not mithilfe eines notariellen Vertrages, z.B. Ergänzung zum Übertragungsvertrag o.ä.
LG Sabine
Also erst mal ist die Schwiegermutter zwar nicht der Hauseigentümer, aber immerhin der Besitzer ihrer Wohnung.
Genauso, wie jeder Mieter Besitzer seiner Mietwohnung, nicht aber Eigentümer ist. Das darfst du nicht verwechseln.
Wenn die Schwiegermutter längere Zeit nicht in ihrer Wohnung ist, dann hat sie die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von der Wohnung keine "Gefahr" ausgeht, bzw. die Wohnung in einwandfreiem Zustand bleibt. Ausserdem muss jemand zu der Wohnung zugang haben, falls ein Notstand (Wasserrohrbruch oder so) eintritt. ABER die Schwiegermutter ist nicht verpflichtet, den Schlüssel an die Familienteile zu geben, die mit ihr im Haus wohnen. Sie kann den Schlüssel an JEDE Person ihres vertrauens geben (Ich setze jetzt mal voraus, dass die Wohnungen untereinander abgeteilt sind).
Ausserdem muss sie die anderen nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie renovieren möchte. Ein Mieter muss seinen Vermieter ja auch nicht um Erlaubnis fragen, wenn er eine Wand grün streichen will.
Und wenn die Schwiegermutter selbst nicht mehr dazu in der Lage ist körperlich, dann kann sie das auch an ihren anderen Sohn abgeben.
Ehrlich gesagt finde ich, dass deine Freundin ganz schön undankbar ist. Heuzutage ein Eigenheim zu haben ist schon nicht mehr sooo selbstverständlich. Und wenn man es dann noch geschenkt bekommt erst recht nicht.
Dass deine Freundin sich da überhaupt drüber aufregen finde ich ehrlich gesagt schon ziemlich frech. Immerhin war die Schwiegermutter ja nicht verpflichtet denen das Haus zu Lebzeiten zu überschreiben und sie lässt doch "nur" renovieren und die Wohnung pflegen.
Auf der anderen Seite sollte deine Freundin auch aufpassen. Eine Schenkung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden (z.B. wegen grobem Undank).
Ganz Deiner Meinung. Ich bin immer wieder schockiert, wie mit dem geschenkten Haus dann umgegangen wird bzw. mit demjenigen, der so dusselig und gutgläubig war, es zu Lebzeiten zu überschreiben.
Wie muß sich das anfühlen, zum Dank für ein derartiges Geschenk wie ein Parasit im ehemals eigenen Haus behandelt und bevormundet zu werden....
LG