Mietrecht - wer kennt sich mit Überbelegung aus?

Hallo,

in unserem Mietshaus leben in mehreren kleinen Wohnungen ziemlich viele Menschen.
in den beiden 1,5 Zimmerwohnungenstehen je 6 Namen am Briefkasten und in einer 2 Zimmer Wohnung lebt eine Großfamilie mit 4 Erwachsenen und einigen Kindern. Nun soll eine 2 Zimmerwohnung mit größerer Kammer an eine Familie mit 7 Kindern vermietet werden.

mal davon abgesehen, dass es denen bestimmt ziemlich eng wird, wie sieht denn das rechtlich für uns als Mieter bezüglich der Nebenkosten aus? #kratz

Die Mülltonnen sind, obwohl hier in Berlin ja echt oft geleert wird, eigentlich immer überfüllt und der Wasserverbrauch ist in diesen Wohnung wahrscheinlich auch extrem erhöht.

Ich habe jetzt schon aml ein wenig im internet gestöbert und herausgefunden, dass Vermieter das nicht dulden müssen und kündigen dürfen.
Unser Vermieter hat damit aber anscheinend kein Problem.

Wie siehts jetzt für uns aus? Müssen wir die erhöhten NEbenkosten mtitragen?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten
w.

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Hallo W

ich an deiner Stelle würde mal beim Mieterbund nachfragen !
hier eine Richtlinie , aber ob sich ein Vermieter dran halten muss ist fraglich
Sozialhilferichtlinien/sozialen Wohnungsbau:
1 Person: 45 - 50 m²
2 Personen: 60 m² oder 2 Räume
3 Personen: 75 m² oder 3 Räume
4 Personen: 85 - 90 m² oder 4 Räume
Für jede weitere Person 10 m² oder 1 Raum mehr.
ganz ehrlich wenn ich so einen Vermieter hätte und ich für die Unkosten anderer Mieter aufkommenn müßte wäre ich weg !!!

LG
Beate

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DAnke, das hilft mir schon mal, wenn ich in das Gespräch mit meinem Vermieter gehe.
Ich will auf jeden Fall im Voraus schon mal klarstellen, dass ich eigentlich nicht bereit bin, die mehrkosten zu tragen.

Im Zweifel hilft warhscheinlich tatsächlich nur ausziehen, obwohl das für uns eine schlechte Lösung wäre. Ich hoffe halt, das das zu klären ist...

Ich meine auch so Brandschutztechnisch kann das auch nicht ganz OK sein.

viele GRüße

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Hallo

Aber Deine Zahlen beziehen sich auf die Maximalgröße und auch nur für den sozialen Wohnungsbau - damit ist noch lange keine Überbelegung gegeben.

LG Christine

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Die Wasserkosten werden normalerweise nach Verbrauch erfasst. Sollten die Wohnungen keinen eigenen Zähler haben, nach Köpfen.
Ebenso die Müllgebühren.
Schau doch mal auf Deine Nebenkostenabrechnung. Da sollte das eigentlich aufgeschlüsselt sein.

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Vielen DAnk für die Antwort.

bei uns wird das Anteilig nach qm abgerechnet...nur die Gewerbeeinheiten haben einen eigenen Zähler...

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Dann bestehe zum einen auf Einbau der Zähler, zum andren auf Pro-Kopf-Umlage um die Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen.

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Also, meine Freundin hat mit ihren beiden Kindern eine 3 1/2-Zimmer-Wohnung von 60 qm. Sie sprach bei der Arge vor, ob ihr nicht eine größere Wohnung zustehe. Antwort war nein. Bei 50 qm wär die Wohnung überbelegt, so sei sie groß genug.

LG
Mely

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Danke für Eure Antworten!

Werd mich jetzt mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen und dann sehen wir weiter...