Hallo!
Hoffe, hier kann mir jemand einen Rat geben...!?!
Folgendes:
Der Mieter meiner Schwiegermutter hat die Wohnung zum 30.09.2008 gekündigt.
Bis zu diesem Termin hat er sich nicht bei ihr wegen der Wohnungsübergabe gemeldet (Schwiegermutter wohnt direkt obendrüber).
Nun ist der Termin des Auszugs verstrichen, aber die Wohnung und der Keller sind nicht vollständig geräumt worden.
Auch hat der ehem. Mieter sämtliche Schlüssel einbehalten!
Wir wissen nicht, wohin der Typ verschwunden ist...!
Die Wohnung soll ab dem 1.11.2008 wieder neu vermietet werden!
Meine Frage:
Darf meine Schwiegermutter die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen?
Was geschieht mit den zurückgelassenen Sachen von ihm?
Habe schon das internet durchforstet, aber nichts Aussagekräftiges gefunden...!
Auch die Polizei wusste nichts 100%iges.
Vielen Dank für eure Antworten!!!
LG, M.
Mieter räumt die Wohnung nicht und gibt auch Schlüssel nicht zurück
Hi
Wenn der Mieter absolut nicht erreichbar ist dann würde ich da einfach in die Wohnung gehen und die restlichen Sachen zum Sperrmüll bringen.
Im Zweifelsfall soll deine Schwimu die Wohnung im beisein der Polizei öffnen.
Ich habe von einer älteren Nachbarin gehört das ihr auch soetwas passiert ist. Allerdings hatte sie die Schlüssel nur den ganzen Müll musste sie entsorgen. Daher steht die Wohnung jetzt leer da ihr das schon 2x passiert ist.
Gruß Angel
Hallo Angel!
für deine Antwort!
Nein, wir wissen wirklich nicht, wohin er ``verschwunden`` ist!
Was er sich dabei denkt, seine Sachen (oder die seiner Ex )
einfach in der Wohnung bzw. im Keller zu lassen und die Schlüssel nicht abzugeben, wüssten wir auch gerne...!
LG, M.
"Im Zweifelsfall soll deine Schwimu die Wohnung im beisein der Polizei öffnen."
Der ist gut !
Dann können die Polizisten die Schwiegermutter gleich auf frischer Tat ertappen, mitnehmen und einsperren !
SUPER Tipps die hier ohne jeglichen Plan von der Rechtslage gegeben werden !
Hallo!
Wendet euch an den Anwalt eures Vertrauens!!!
Gruss Carmen
Hallo Carmen!
Meine Schwiegermutter hat schon mit ihrem Anwalt telefoniert.
Die Angelegenheit kann sich sehr lange hinziehen (die neue Anschrift des ehem. Mieters muss erst herausgefunden werden usw.), aber die Wohnung ist schon wieder neu vermietet und die Leute haben auch ihre Wohnung schon gekündigt!
Deswegen meine Frage, ob wir die Wohnung öffnen und räumen lassen dürfen.
Der Anwalt müsste sich auch erst mal schlau machen, meinte er...!
LG, M.
Hallo,
soweit ich weiß, dürft ihr, wenn die Wohnung vom alten Mieter verlassen wurde!!!! die Schlösser austauschen.
Sein Eigentum müßt ihr aber für eine gewisse Zeit einlagern, damit er es abholen kann.
Wie lange es gelagert werden muß, weiß ich allerdings nicht.
Die Kosten für den Schlüsseldienst und die Einlagerung müßt ihr auslegen und auf privatem Wege wieder vom Mieter einklagen.
Solltet ihr jetzt seine neue Anschrift haben, schriftlich (per Einschreiben) eine Frist setzten, und erst dann tätig werden.
LG
Sandra