Schlafzimmer im Keller????

Guten Morgen alle zusammen....

Ich habe da mal eine Frage... Und zwar habe ich mir gestern eine Wohnung angeschaut, sie war so total super, schön groß, aber sie hatte nur 3 Zimmer... Wir würden aber 4 brauchen, da der Kleine endlich sein eigenes Zimmer bekommen soll...

Da war noch ein Kellerraum mit bei(man kam von der Wohnung aus in den Kellerraum) da meinte ich, mensch hier könnte man ja noch ein Schlafzimmer oder so machen... Da meinte die Vermieterin, das würde nicht gehen, weil man einen Keller nicht als Wohnraum nutzen darf, da die Deckenhöhe zu niedrig sei #kratz....

So nun meine Frage, kann ich ihn trotzdem als Schlafzimmer benutzen oder ist da was wahres dran mit der Deckenhöhe... Ich habe es nämlich noch nie gehört #kratz

Danke schon mal im voraus für eure Antworten #danke

Lg Jana

1

Das kann ich Dir rein rechtlich gar nicht beantworten, mir allerdings würde es nicht sonderlich behagen schon zu Lebzeiten unterhalb der Erde zu liegen.

Nur so ein Gedanke von mir.

Gruß, Knopf

Vom Heizen, Getier und so weiter mal ganz abgesehen.

2

Solange ein Fenster für gute Belüftung und eine Heizung drin ist, würde ich es nicht so eng sehen. Ich kenne mehrere Leute, die Wohnräume in den Keller verlegt haben - allerdings meißt Kinderzimmer, da gerade die älteren Kinder es sehr genießen, dort unten ihr eigenes Reich zuu haben.
Was natürlcih wichtig ist - wie kommst Du in den Keller? Wenn Du in Deiner Wohnung nur eine Treppe runter gehst, finde ich es ok - aber wenn Du in einem Mehrfamilienhaus durch den Flur muß, dann ist es doof.

3


Also man kommt nur von der Wohnung in den Keller, und 4 Kleine Fenster waren auch vorhanden... Ich glaub ne Heizung war auch drin... Ich werde mir die Wohnung morgen nochmal mit meinem (bald)Mann anschauen... Und dann werden wir sehen, ob wir sie nehmen oder nicht...

Ja ich hätte auch gedacht, dass meine Große (8) dann da rein geht... Aber wir warten mal ab... Ich kenne nämlich auch viele die ihre Zimmer früher im Keller hatten und da waren auch die Decken niedrig....

Lg Jana

4

Also soweit ich mich erinnere, ist das richtig mit der Deckenhöhe!
Aber was Du in Deiner Bude machst, muß ja keinen interessieren.
Nur als Wohnraum ausweisen darf der Vermieter das, meine ich, nicht!
Mili

5

Ich denke auch, es geht einfach darum, daß sie den Raum nicht als Wohnraum vermieten darf. Was Du dort tust, ist Deine Sache.

7

Genauso ist es.

6



Danke für eure Antworten... Ich werde mir morgen mit meinem (bald)Mann die Wohnung nochmal anschauen und dann werden wir gemeinsam(mein Mann und ich) uns überlegen, ob wir die Wohnung nehmen oder nicht...

Lg Jana

8

Hallo,
offiziell ist das natürlich kein Wohnraum, aber was ihr damit macht, das ist doch egal, müsst ihr ja keinem Amt/Vermieter melden!

Wir mussten bei unserem Neubau sogar Räume im OG als Bodenraum deklarieren, sonst hätten wir keine Genehmigung bekommen - und wir schlafen in den schönen, großen "Bodenräumen", da kräht kein Hahn nach!
Gruß
Tanni

9


Danke, ich denke wir werden die Wohnung auch nehmen und dann geht meine Große in den Raum, da hat sie ihre Ruhe vor ihrem Bruder ;-)
Denn so ist die Wohnung super, große Küche, großes Bad mit Dusche und Wanne, so wie ich es immer haben wollte....
Doch ich will sie mit meinem Freund nochmal anschauen, damit er auch mit entscheiden kann.....

LG Jana

10

Hallo,
aus meinem Architekturstudium weiß ich, dass
der Kellerraum, wenn er nicht eine bestimmte Deckenhöhe aufweist, nicht als Aufenthaltsraum vermietet werden darf sondern nur als Kelleraum.
Das steht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
In der Hamburger Bauordnung nach § 44 liegt die Mindesraumöhe für Aufenthaltsräume bei 2,40 m. Außerdem müssen diese Räume ausreichend belüftet sein und nach §45 HBauO mindestens 1/8 Fensterfläsche der Nettogrundfläche haben.
Dann gelten auch Kellerräume als vollwertige Aufenthaltsräume z.B. Zimmer im Souterrain.
Was du aber generell mit einem Kellerraum machst, bleibt dir überlassen, es gibt nämlich kein Gesetz, wo du dich in deiner Wohnung zum Schlafen betten musst.

lg