Hallo,
ich hatte heute eine Diskussion mit einem Freund. Er will sein Haus verkaufen, soweit kein Ding. Aber er meint, er könne das ohne Energiepass machen, weil er es ja privat verkaufen will. Nach dem Motto: Who cares....
Ich meine, das geht nicht.
Kann er das?
Hoffe mal, das weiss hier einer...
LG
Jennifer
Haus verkaufen ohne Energiepass???
Natürlich kann er das.
Solange ihn kein Kaufinteressent nach dem Pass fragt, interessiert es niemanden.
Wenn ein Kaufinteressent einen Pass sehen will, muss er entweder schnell einen machen lassen oder dem Interessenten absagen. Meldet der Interessent dann das Fehlen des Passes an die Behörde, kann es ein Bußgeld geben.
Alles klar.
Hallo,
ich sage mal so, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber ich würde kein Haus ohne Energiepaß kaufen, egal ob privat oder nicht.
LG
Heike
wir haben auch auf den Energiepass verzichtet.
Aber, bei uns hätte es sich auch nicht gelohnt. Wir haben Dach komplett neu machen lassen. neue Fenster, neue Heizung.
Und somit war es uns völlig egal, was die davor verbraucht haben.
Wir wollten aber dadurch auf alle Fälle gleich den Schlüssel haben. Haben wir auch bekommen.
LG
Hi Jennifer,
das sagt Wikipedia (vor allem interessant: Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.)
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern bzw. Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009. Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderung zu erfüllen. Ungeklärt ist, ob es für die Unverzüglichkeit (d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“) auch genügt, wenn man sich nach Aufforderung durch den potenziellen Vertragspartner zügig um einem solchen Ausweis bemüht und diesen nach Erhalt zügig vorlegt; dann müsste kein Ausweis im vorhinein besorgt werden. In einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 bestand noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis.
Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV).
http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
Gruß
Nusch