Hallo,
unsere Vermieter bauen seit letztem Jahr von Montag bis Freitag über uns die Wohnung aus. Das heißt, es werden Wände eingezogen, Heizkörper angebracht etc. Die Wohnung war ein Rohbau vorher. Nun geht das schon über ein Jahr und so langsam hab ich keine Nerven mehr. Wir haben ein kleines Baby von 11 wochen daheim, der nicht schläft aufgrund des Krachs. Er ist total übermüdet und ich bin nur noch gereitzt...
Leider steht im Mietvertrag, das die Miete aufgrund Baulärms nicht gekürzt werden darf. Ist das rechtens?!
Geht das überhaupt? Das ist ja wie ein Freifahrtschein...
Kennt sich hier jemand damit aus?
Gruß
Mondschein1981
Baulärm! Kennt sich jemand mit Mietrecht aus?!
Du schreibst doch selbst das sie das von Montag bis Freitag machen.
Baulärm ist nunmal nicht zu vermeiden.
Alle Arbeiten werden ja auch kein Lärm machen.
Dein Baby kennt es doch nicht anders
also solange sie sich an nen gewisen lärmpegel (stärke) halten,genausowie die arbeitszeiten kann man da leider nix machen.
da es schon ein jahr so ist usw. würde ich vllt mal mit dem vermieter sprechen ob ihr was vereinbaren könnt oder oder oder.manche sind ja recht kulant.
ich wohne an einer kreuzung von zwei hauptstrassen in einer kleinstadt.das heisst es ist eh schon laut.den ganzen letzten sommer und herbst wurde eine dieser strassen aufgerissen, da unser haus an der kreuzung liegt hatten wir diesen krach ebend über mooooonate und das von morgens um 7 bis abends um 5.manchmal auch samstags.und so richtig mit baggern,lastern, brüllenden bauarbeitern,meiseln etc. du weisst nich, wie froh ich war als diese baustelle dicht gemacht worden is aufgrund des wetters.kaum vorbei, fängt der nachbar an, sein haus zu erweitern...das bedeutet...den ganzen winter über ist wieder krach.
jetzt im april öffnet die baustelle an der hauptstrasse wieder und ich bekomme mein erstes baby.
was meinst du wie ich mich freue.
aber naja.was will man machen?
Es ist ja bedingt zu verstehen, dass Ihr genervt seid, ABER das Problem war doch total absehbar, wenn Ihr unter einen Rohbau zieht und zumindest die Klausel im mietvertrag hätte Euch stutzig machen sollen.
Dass Euer Kind sich dermaßen am Lärm stört, finde ich ungewöhnlich - es sollte doch daran gewöhnt sein....
LG
Hallo,
die Klausel ist ungültig, Du kannst die Miete mindern.
"Nicht rechtens sind Regeln wie: "Der Mieter erkennt an, dass sich die gemieteten Räume in einem Gebiet mit erhöhten Sanierungsbedarf befinden. Mietminderungen wegen Baulärm oder Schmutz sind ausgeschlossen."
Nach § 536 Abs. 1 BGB sind Mieter immer berechtigt, die Miete zu mindern, wenn ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung herabsetzt. Davon abweichende Formulierungen sind unwirksam. "
http://www.welt.de/morgenpost/bmo_ratgeber/bmo_haus/article2050853/Wie_Mietvertraege_ungueltig_werden.html
Tipp: Investiere die paar Euro und trete dem örtlichen Mieterverein ein. Du hast dann auch die Möglichkeit eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
P.S.: Die prüfen auch gerne Deine Nebenkostenabrechnung.
LG
Peter
Danke Peter, Du hast uns sehr geholfen.
Mir gehts nicht um die Kohle sondern rein darum, ob die Klausel rechtens ist!!!
Ist echt interessant was einem hier unterstellt wird!
Unsere Wohnung kostet ein sch... Geld und wenn wir das nicht übrig hätten, wären wir nicht eingezogen. Echt unfassbar.
So - und übrigens: In der Wohnung ist SChimmel, gegen den unser Vermieter bisher auch nix wirksames unternommen hat. Deshalb ziehen wir aus.
Danke an alle, die meine Frage sachlich beantwortet haben.
Lg
Mondschein1981
Warum ist die deutsche Mentalitaet so, dass sofort nach irgendeiner Kuerzung gebruellt wird?
Was hast Du davon, wenn Du weniger Miete zahlst? Bessere Nerven? Kann Dein Kind dann besser schlafen? Nein. Alles was Du dann hast, ist ein paar Kroeten mehr in der Tasche und ein Vermieter, der richtig stinkig ist.
Warum redest Du nicht mal mit Deinem Vermieter? Wielange das ganze noch dauern soll, ob man gewissen Ruhezeiten vereinbaren koennte, etc.
Wenn Dein Vermieter DANN nicht darauf eingeht, kannst Du immernoch als letztes Druckmittel die Miete kuerzen.
Denn nur durch weniger Miete ist Dein Problem nicht geloest.
LG
Biene
naja, also ich bezahle für meine wohnung 450 euro.eigentlich könnte ich mir nur eine wohnung von max. 380 leisten.da ich hier aber DEFINITV keine 2 zimmer wohnung für 380 euro warm finde, muss ich NOCH nen job nebenher machen um diese 70 euronen reinzubekommen.
klar, der lärm wäre dadurch auch nich weg aber ich müsste weniger arbeiten ODER ich könnte mir und meinem kind einen kleinen urlaub im jahr gönnen.ach das wär schön.
Ja, aber mein Kind kann doch trotzdem nicht schlafen! Damit habe ich doch somit nichts gewonnen! Verstehe die Logik nicht.
LG
Biene
Hallo Mondschein1981,
aus Rechtlicher Sicht stimme ich "Peter" in großen Teilen zu. Alles was in einem Mietvertrag gegen geltendes Recht verstößt ist unwirksam.
Wenn der Mangel - und Baulärm ist ein Mangel, egal ob der Vermieter dafür etwas kann oder nicht kann, der Mieter kann ja noch weniger - Baulärm und Schmutz, Staub und Dreck stellen eine Beeinträchtigung der Wohnqualität dar so ist dies ein Grund zur Mietminderung. In der Regel etwa 20% der Bruttomiete.
Aber...
Zwei wichtige Voraussetzungen müssen vorhanden sein um überhaupt eine Mietminderung vornehmen zu können.
1. Der Mangel muss dem Vermieter, am besten schriftlich, angezeigt werden.
2. Der Mangel ist unmittelbar nach bekannt werden durch den Mieter angezeigt worden.
Ist dies nicht der Fall, ist das Recht auf Mangelbeseitigung durch den Vermieter und das Recht der Mietminderung verwirkt.
Dieses Recht ist auch verwirkt wenn der Mieter weiterhin die Miete in voller Höhe zahlt.
Ein anderer Punkt ist dein Kleinkind, bzw. dein Baby. Ob das aber ein besonderer Punkt hinsichtlich besonderer Belastung durch Baulärm ist um doch noch zum Recht der Mietminderung zu kommen, weiß ich nicht. Müßtest du einen Fachanwalt fragen.
Aus Menschlicher Sicht möchte ich "Biene" zustimmen.
Gruß
Nobility
Nachtrag
Aufgrund von geäußerten Meinungen darüber was man mit der Mietminderung, also angeblich gespartem Geld machen könnte etc. muss auf einen offensichtlichen Irrtum hingewiesen werden.
Eine Mietminderung (Geld) darf auf keinen Fall eingesteckt bzw. selbst verwahrt werden. Dies könnte der Vermieter und auch das Gericht als eine Art Selbstbereicherung zu Lasten des Vermieters mit dem vorgeschobenen Grund von Mängeln gewertet werden.
Um genau einem solchen Vorwurf zu entgegen - das wäre immer dann der Fall, wenn der Vermieter gegen eine Mietminderung Klagt - sollte dieses Geld auf ein sogenanntes Notaranderkonto oder eben auf das Konto deines Anwalts gezahlt werden.
"...1. Der Mangel muss dem Vermieter, am besten schriftlich, angezeigt werden.
2. Der Mangel ist unmittelbar nach bekannt werden durch den Mieter angezeigt worden.
Ist dies nicht der Fall, ist das Recht auf Mangelbeseitigung durch den Vermieter und das Recht der Mietminderung verwirkt..."
Muss man Baulärm dem Vermieter anzeigen, wenn der Urheber der Vermieter selbst ist?
"Dieses Recht ist auch verwirkt wenn der Mieter weiterhin die Miete in voller Höhe zahlt."
Dies ist so allgemein ausgedrückt falsch und überholt. So streng ist die Rechtslage jetzt nicht mehr.
Im Ergebnis komme ich aber auch zu einer Verwirkung aufgrund des langen Zeitraums von fast einem Jahr, weil der Vermieter nach so einer langen Zeit wohl nicht mehr mit einer Mietminderung zu rechnen braucht.
Zahlt man die Miete aber für einen Zeitraum bis unter sechs Monate ungekürzt weiter verliert man nicht sein Minderungsrecht (teilweise werden auch etwas längere Zeiträume noch akzeptiert) wenn die Miete für diesen Zeitraum ungekürzt weiter gezahlt wird.